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Die nachfolgenden Texte beschreiben Probleme, die sich aus der einen und immer gleichen Natur des Menschen und seinem Streben nach Macht und Herrschaft ergeben. Jede Gesellschaft bedarf wirksamer Schranken, um die Macht der Herrschenden zu begrenzen, die auch in der Demokratie die Freiheit des Bürgers gefährdet. Staatliche Macht darf nur zum Wohl des Volkes ausgeübt werden. Sie dient nicht dem Eigennutz der Mächtigen. Jede Machtausübung bedarf daher der Kontrolle durch unabhängige Institutionen. Denn Macht verändert jeden Menschen, und auch heutige Politiker und Bürokraten sind nur Menschen, gleichviel woher sie kommen und welche Ämter sie bekleiden.
"Mit den Institutionen ist die Kontrolle verknüpft. Diese ist eine Bedingung der Freiheit in der Demokratie. Die Kontrolle ist notwendig, weil Menschen im Besitz der Macht vielleicht ohne Ausnahme dazu neigen, diese zu mißbrauchen. Im demokratischen Staat darf keine Behörde, keine Instanz, keine handelnde Persönlichkeit ohne Kontrolle bleiben" [Zitat: Karl Jaspers].
Die konkrete Ausgestaltung von wirksamen Schranken für die Ausübung von Macht ist Gegenstand der Gewaltenteilungslehre. Sie war und ist ein zentrales Thema der Klassiker des politischen Denkens - von der Antike bis zur Gegenwart:
Der Konflikt zwischen der
Freiheit des Bürgers
und der
Macht des Staates.
Eine unendliche Geschichte:
1532
Aus dem Text:
"....zwischen dem Leben, wie es ist, und dem Leben, wie es sein sollte, ist ein....gewaltiger Unterschied....Ich lasse also alles beiseite, was über Herrscher zusammenphantasiert wurde, und spreche nur von der Wirklichkeit....Die Handlungen aller Menschen und besonders die eines Herrschers, der keinen Richter über sich hat, beurteilt man nach dem Enderfolg. Ein Herrscher braucht also nur zu siegen und seine Herrschaft zu behaupten, so werden die Mittel dazu stets für ehrenvoll angesehen und von jedem gelobt. Denn der Pöbel hält sich immer an den Schein und den Erfolg; und in der Welt gibt es nur Pöbel..."
Niccolò Macchiavelli
Der Fürst (Il Principe)
1651
Aus dem Text:
"....Der Wunsch nach Reichtum, Ehre, Herrschaft und jeder Art von Macht stimmt den Menschen zum Streit, zur Feindschaft und zum Kriege; denn dadurch daß man seinen Mitbewerber tötet, überwindet und auf jede mögliche Art schwächt, bahnt sich der andere Mitbewerber den Weg zur Erreichung seiner eigenen Wünsche....Hieraus ergibt sich, daß ohne eine einschränkende Macht der Zustand der Menschen ein solcher sei, wie er zuvor beschrieben wurde, nämlich ein Krieg aller gegen alle....Um aber eine allgemeine Macht zu gründen, unter deren Schutz gegen auswärtige und innere Feinde die Menschen bei dem ruhigen Genuß der Früchte ihres Fleißes und der Erde ihren Unterhalt finden können, ist der einzig mögliche Weg folgender: jeder muß alle seine Macht oder Kraft einem oder mehreren Menschen übertragen...."
Thomas Hobbes
Leviathan
1690
Aus dem Text:
"....Das erste und grundlegende positive Gesetz aller Staaten ist daher die Begründung der legislativen Gewalt - so wie das erste und grundlegende natürliche Gesetz, welches selbst über der legislativen Gewalt gelten muß, die Erhaltung der Gesellschaft und....jeder einzelnen Person in ihr ist. Diese legislative Gewalt ist nicht nur die höchste Gewalt des Staates, sondern sie liegt auch geheiligt und unabänderlich in jenen Händen, in die die Gemeinschaft sie einmal gelegt hat. Keine Vorschrift irgendeines anderen Menschen, in welcher Form sie auch verfaßt, von welcher Macht sie auch gestützt sein mag, kann die Verpflichtungskraft eines Gesetzes haben, wenn sie nicht durch jene Legislative sanktioniert ist, die von der Allgemeinheit gewählt und ernannt worden ist..."
John Locke
Die zweite Abhandlung über die Regierung (The Second Treatise of Government)
1748
Aus dem Text:
"....Alles wäre verloren, wenn ein und derselbe Mann beziehungsweise die gleiche Körperschaft entweder der Mächtigsten oder der Adligen oder des Volkes folgende drei Machtvollkommenheiten ausübte: Gesetze erlassen, öffentliche Beschlüsse in die Tat umsetzen, Verbrechen und private Streitfälle aburteilen...."
Charles-Louis de Secondat, Baron de la Brède et de Montesqieu
Vom Geist der Gesetze (L`Esprit des Lois)
1762
Aus dem Text:
"....Sobald der Dienst am Staat aufhört, die hauptsächlichste Angelegenheit der Bürger zu sein, und diese vorziehen, mit der Geldbörse statt mit ihrer Person zu dienen, ist der Staat seinem Zerfall schon nahe....."
Jean-Jacques Rousseau
Gesellschaftsvertrag
1776
Aus dem Text:
"....Die Geschichte des jetzigen Königs von Großbrittannien ist eine Geschichte von wiederholten Ungerechtigkeiten und gewaltsamen Eingriffen.....Dis zu beweisen, wollen wir der unpartheyischen Welt folgende Facta vorlegen:
.....Er hat Richter von seinem Willen allein abhängig gemacht, in Absicht auf die Besitzung ihrer Aemter, und den Belauf und die Zahlung ihrer Gehalte.....
Ein Fürst, dessen Character so sehr jedes einen Tyrannen unterscheidendes Merkmaal trägt, ist unfähig der Regierer eines freyen Volks zu seyn...."
Die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von Amerika
1779
Aus dem Text:
"Canaille, halts Maul!"
Über Friedrich II. von Preußen (den Großen)
Der Fall des Müllers Arnold
1784
Aus dem Text:
"Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen des Menschen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines Anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung...."
Immanuel Kant:
Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?
1788
Aus dem Text:
"....Um eine angemessene Grundlage für eine getrennte und spezifische Ausübung der verschiedenen Regierungsgewalten zu schaffen, wie sie bis zu einem gewissen Grad von allen Seiten als wesentlich zur Erhaltung der Freiheit anerkannt wird, muß offensichtlich jede Gewalt einen eigenen Willen haben und also so konstituiert sein, daß die Mitglieder einer Gewalt so wenig wie möglich mit Ernennung oder Wahl der Mitglieder der anderen zu tun haben...."
James Madison:
Die " Federalist Papers": Streitschrift, Verfassungskommentar und politische Theorie der amerikanischen Verfassungsväter
1797 / 1798
Aus dem Text:
".... Also sind es drei verschiedene Gewalten, wodurch der Staat seine Autonomie hat, d. i. sich selbst nach Freiheitsgesetzen bildet und erhält. - In ihrer Vereinigung besteht das Heil des Staats,....worunter man nicht das Wohl der Staatsbürger und ihre Glückseligkeit verstehen muß; denn die kann vielleicht (wie auch Rousseau behauptet) im Naturzustande, oder auch unter einer despotischen Regierung, viel behaglicher und erwünschter ausfallen: sondern den Zustand der größten Übereinstimmung der Verfassung mit Rechtsprinzipien versteht, als nach welchem zu streben uns die Vernunft durch einen kategorischen Imperativ verbindlich macht...."
Immanuel Kant:
Metaphysik der Sitten, Rechtslehre
1817
Aus dem Text:
"...Der Ungehorsam ist dem Richter eine heilige Pflicht, wo der Gehorsam Treubruch sein würde gegen die Gerechtigkeit, in deren Dienst er allein gegeben ist...."
Paul Johann Anselm Feuerbach:
Rede anläßlich seiner Einführung in das Amt des Präsidenten des Appellationsgerichts zu Ansbach
1840
Aus dem Text:
"...Die Macht der Gerichte ist zu allen Zeiten der sicherste Schutz gewesen, der sich der individuellen Unabhängigkeit bieten konnte; für die demokratischen Zeiten gilt das aber ganz besonders; die persönlichen Rechte sind da immer in Gefahr, wenn nicht die richterliche Gewalt in dem Maße wächst und sich erweitert, in dem die gesellschaftlichen Bedingungen sich einander angleichen...."
Alexis de Tocqueville:
Über die Demokratie in Amerika
1862
Aus dem Text:
"....Wenn Sie in Ihrem Garten einen Apfelbaum haben und hängen nun an denselben einen Zettel, auf den Sie schreiben: dies ist ein Feigenbaum, ist denn dadurch der Baum zum Feigenbaum geworden? Nein, und wenn Sie Ihr ganzes Hausgesinde, ja alle Einwohner des Landes herum versammelten und laut und feierlich beschwören ließen: dies ist ein Feigenbaum - der Baum bleibt, was er war, und im nächsten Jahr, da wird sich's zeigen, da wird er Äpfel tragen und keine Feigen.
Ebenso wie wir gesehen haben mit der Verfassung. Was auf das Blatt Papier geschrieben wird, ist ganz gleichgültig, wenn es der realen Lage der Dinge, den tatsächlichen Machtverhältnissen widerspricht...."
Ferdinand Lassalle
Über Verfassungswesen
1926
Aus dem Text:
"...Die Regierung, die die Unabhängigkeit der Richter schädigt, untergräbt schlechthin die Säule des Rechtsstaates..."
Jubiläumsfeier des (Sächsischen) Oberverwaltungsgerichts
Ansprache von Präsident Wirkl. Geh. Rat v. Nostitz-Drzewiecki
vom 02.01.1926
1934
Aus dem Text:
"Ich kann es mir ersparen, im einzelnen darzulegen, daß es einen Rechtsstaat nicht geben kann ohne Gewaltenteilung"
Gustav Radbruch
Der Relativismus in der Rechtsphilosophie
1948
Aus dem Text:
"....Wir müssen wieder zurück zu der Erkenntnis, daß der Mensch nicht für den Staat, sondern der Staat für den Menschen da ist....Die Demokratie als Herrschaft der Mehrheit, zu der wir uns unbedingt bekennen, ist allein noch nicht geeignet, die menschliche Freiheit zu sichern...."
Adolf Süsterhenn
Rede vom 08.09.1948 vor dem Plenum des Parlamentarischen Rats
1949
Aus dem Text:
"....Durch die in dem Abschnitt "Die Rechtsprechung" getroffene Regelung wird der Gedanke herausgestellt, daß die rechtsprechende Gewalt neben Legislative und Exekutive die dritte staatliche Funktion ausübt und im System der Gewaltenteilung den dritten Machtträger darstellt [......]
Das vorerwähnte Grundprinzip bedeutet insbesondere
1. die Notwendigkeit des Vorhandenseins oder der Schaffung besonderer Organe für die vorgenannte Seite der Staatstätigkeit; [......]
Der zu 1. genannte Gesichtspunkt hat seinen Ausdruck gefunden in der Bestimmung des Artikels 92...."
Amtliche Begründung des Grundgesetzes
(Abschnitt: "Die Rechtsprechung")
1949
Aus dem Text:
"....Erkennen läßt sich aber, daß das Grundgesetz der rechtsprechenden Gewalt als der eigentlichen Hüterin des Rechts eine über die Vorstellungen von Weimar hinausgehende Bedeutung zuerkennt. Es will nach den Erfahrungen einer trüben Vergangenheit der staatlichen Machttheorie den Satz entgegenstellen: »Dem Rechte die Macht.«...."
Georg August Zinn:
Die Rechtsprechung
1951
Aus dem Text:
".... Wie soll ein Richter unabhängig sein, der sein ganzes Leben lang hinsichtlich der Beförderung in Aufrückestellen von der Exekutive abhängt. Nicht jeder Mensch ist zum Märtyrer für eine Idee geboren, andererseits hat aber jeder Mensch die Pflicht, für seine Familie und sein eigenes Fortkommen zu sorgen. Die richterliche Unabhängigkeit ist eine verlogene Angelegenheit, so lange dies System besteht....Ein ganz böses Kapitel ist die sogenannte Dienstaufsicht der Exekutive, die tausend Hände hat, um den Richter abhängig zu machen und die Rechtsprechung zu beeinflussen....Eine ganz böse Fessel liegt ferner in dem Umstand, daß die Gerichte nicht selbst ihre Haushaltsmittel bei der Legislative beantragen, ihre Forderungen dort begründen und nur ihr gegenüber für die Verwendung verantwortlich sind, daß all das vielmehr in der Hand der Exekutive ist....Den Gerichten kann also von der Exekutive der Brotkorb nach Belieben je nach Wohl- oder Schlechtverhalten höher gehängt werden. Daß man trotzdem von unabhängigen Gerichten spricht, ist einfach eine Verletzung der Wahrheit. Um so grotesker wirkt sich das alles bei den Verwaltungsgerichten aus. Der Kontrolleur ist wirtschaftlich völlig in der Hand des Kontrollierten. Der Kontrollierte sucht sich die Richter aus, hält sie durch Beförderungsaussichten und Dienstaufsichtsmittel in Atem, mißt ihnen jährlich die sachlichen Bedürfnisse zu...."
Dr. Paulus van Husen (Oberverwaltungsgerichtspräsident in Nordrhein-Westfalen):
Die Entfesselung der Dritten Gewalt
1952
Aus dem Text:
"....Das Grundgesetz baut....in einer gegenüber der bisherigen Verfassungsentwicklung in Deutschland durchaus neuartigen Weise die dritte, die rechtsprechende Gewalt als dritten Machtträger im System der Gewaltenteilung aus und verselbständigt ihn. Es setzt in den Gerichten besondere Organe für den Schutz des Rechts ein....Es unterwirft nicht nur den Streit unter den Bürgern und die Verletzung des Strafgesetzes dem Richterspruch, sondern auch das Tun und Lassen der öffentlichen Gewalt, wenn sie damit das Recht verletzt. Es bindet den Richter nur an den gültigen Gesetzesbefehl und ermächtigt und verpflichtet ihn, das Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Ausdrücklich erklärt das Grundgesetz die rechtsprechende und auch die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht gebunden und man möchte sich wundern, welche Mühe darauf verwendet wird, einen so deutlichen, wenn auch problemreichen Verfassungssatz in nichts zu zerdeuten...."
Staatsrat Dr. Kollmann, Präsident des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs
Die Dritte Gewalt (Tragweite und Folgerungen)
1952
Ein Versuch, den Willen des deutschen Verfassungsgebers in eine neue Realität umzusetzen:
Aus dem Text:
a) An die Stelle des Justizministeriums, das in Zukunft fortfällt, tritt die Landesjustizverwaltung.
b) Die Justizverwaltung nimmt die Befugnisse des bisherigen Justizministeriums wahr, ihrer Dienstaufsicht unterstehen auch sämtliche Gerichte, die bisher zum Bereich eines anderen Ressortministeriums gehörten (also auch Staats-, Verwaltungs- und Disziplinargerichtshof, Arbeits- und Finanzgerichte sowie etwaige Sozialgerichte)....
Prof. Dr. Theodor Eschenburg (Universität Tübingen)
Verfassung und Verwaltungsaufbau
des Südweststaates
1953
Ein rechtsvergleichender Streifzug (England, Österreich, Belgien,
Kanada, Holland, Irland, Italien, Luxemburg, Schweiz, Frankreich).
Ein Bericht über den Internationalen Richterkongreß in Rouen
Von Erster Staatsanwalt Dr. Fritz Decker, München:
Die Unabhängigkeit der Richter
1953
Aus dem Text:
"....Die nächste Gelegenheit, neue Wege zu beschreiten, war die Verfassung des Südweststaates, um so mehr, als einer seiner begeistertsten Vorkämpfer, der Tübinger Staatsrat und Professor Dr. Eschenburg, sich davon eine durchgängig neue Konzeption des Staatsaufbaues und vor allem eine wirkliche Herauslösung der Richterschaft aus dem parteipolitischen Getriebe versprochen hat....Es ist ein Teil der deutschen Verfassungstragödie, die wir gerade jetzt im Südweststaat erleben, daß alle diese echten Reformansätze im Keim erstickt wurden...."
Paul Wilhelm Wenger
Rheinischer Merkur
Richter oder Justizbeamte?
1953
Aus dem Text:
"Politiker aller Parteien haben übereinstimmend festgestellt, daß in Wirklichkeit noch ein Verwaltungsstaat statt eines Rechtsstaates besteht, daß eine Bürokratenherrschaft an Stelle der Volksherrschaft gerückt ist, daß die Gewaltenteilung schon eine Fiktion wurde, zumal mehr als 90 Prozent aller Gesetzentwürfe von der Ministerialbürokratie und knapp 10 Prozent von den Mitgliedern der gesetzgebenden Körperschaften gefertigt werden....."
Dr. jur. Manfred Mielke
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Der Verwaltungsstaat fürchtet den Rechtsstaat
1953
Aus dem Text:
"....Wie kaum eine andere Verfassung jemals gibt das Bonner Grundgesetz auf die uralte Philosophenfrage, wer denn die Herrschenden beherrsche, die ganz klare, eindeutige Antwort: das Recht, und nur das Recht, und immer das Recht....Die verselbständigte.....Organisation der rechtsprechenden Gewalt ist es, mit der wir die oft so peinlich fühlbaren Halbheiten bezüglich der Justizorganisation überwinden können. Nur sie führt die mit den Unabhängigkeitsgarantien des 19. Jahrhunderts angebahnte Entwicklung zu dem von der Sache der Rechtsprechung recht eigentlich geforderten Ziel. Nur sie wäre das folgerichtige Ergebnis dessen, was das Bonner Grundgesetz als Aufgabe, Wesen, Funktion der rechtsprechenden Gewalt erachtet. Es geht bei alledem um weit mehr als bloße Organisationstechnik. Es geht überhaupt nicht um "Privilegien" und Prestige. Es geht um den Rechtsstaat und das, was er uns kulturell und ethisch, was er uns als Zukunftshoffnung zu bedeuten hat....In dieser Richtung zu arbeiten und auch zu wagen, sind wir einer schuldbeladenen Vergangenheit, sind wir aber auch der Zukunft Deutschlands, ja Europas schuldig."
Prof. Dr. Eberhard Schmidt, Heidelberg
Richtertum, Justiz und Staat
1953
40. Deutscher Juristentag (Sieg der Reformgegner?)
Aus dem Text:
Gutachter Prof. Dr. Ridder:
"....Es gibt keine "rechtsprechende Gewalt"....in der Demokratie des Grundgesetzes...."
Prof. Dr. Schmidt:
"....Ich habe den Art. 92 und den Art. 20 GG zu sehen und zu verstehen gesucht auf dem Hintergrunde der ganzen ungeheuer bewegten Justizgeschichte unseres Volkes, in der es doch wirklich dramatische Erscheinungen gegeben hat, Erscheinungen, aus denen man ganz deutlich sehen kann, wie gefährlich die reine Parteipolitik und die Machtpolitik der Unabhängigkeit der Rechtsprechung oft genug geworden ist und jeden Augenblick wieder werden kann....Ist es wirklich "verfassungswidrig", wenn man den Versuch macht, den Sinn des Art. 92 und 20 GG bis zum Letzten zu erschöpfen und daraus die Konsequenzen zu ziehen, Konsequenzen, die, zugegeben, einmal etwas anders aussehen als das bisher übliche Bild der Justizverwaltung?....Es braucht nicht gleich ein totalitärer Umbruch zu sein, sondern es kann eine Parteikonstellation sein, die an die Spitze der Justizverwaltung eine Persönlichkeit führt, die keine anderen Absichten hat, als von rein parteipolitischen, und d. h. nach meinem Dafürhalten unsachlichen Gesichtspunkten aus "....gegen die Justiz und ihre Unabhängigkeit Politik zu....machen...."
Kammergerichtspräsident Dr. Skott:
"....Im übrigen zeigt das Gutachten eine merkwürdige Inkonsequenz....Ich greife einige Stellen heraus. Die betonte Herausstellung der Rechtsprechung als Dritter Gewalt, diese zu den Grundmanifestationen des Grundgesetzes gehörende Vorschrift, bezeichnet er Seite 18 als "unglückliche Terminologie des Grundgesetzes", aus der "jetzt verstärkt der nebelspendende Wortzauber um die Dritte Gewalt kultiviert" werde, tut in Anm. 40 die Deduktion, die Prof. Eberhard Schmidt in seiner Abhandlung "Richtertum und Staatsdienst" an die Einkleidung knüpft, die das Grundgesetz dem Postulat der Dritten Gewalt gibt, als "schwarze Kunst" ab (Herr Prof. Schmidt hat sich ja schon selbst nachdrücklich dagegen gewehrt), spricht Seite 28 von den "zeitfremden Theaterkothurnen einer Dritten Gewalt", auf denen sich die Rechtsprechung "spreize", weist Seite 36 darauf hin, daß die in Frankreich versuchte Lösung des auch dort brennenden Problems auf einem Kompromiß beruhe (was für den Wert und die Brauchbarkeit der Regelung gar nichts besagt),bezeichnet die französische ebenso wie die italienische Regelung als "anachronistische Restaurierung einer Dritten Gewalt", erschauert unter dem "Schlangenblick der doktrinären Gewaltentrinität" und nennt Seite 37 das im Grundgesetz ausgesprochene, von ihm mehrfach bekämpfte "Junctim von Gericht und Rechtsprechung" "einen der vielen von mangelnder Einsicht in die Gesetzlichkeit der Entwicklung von Staat und Verfassung zeugenden Perpetuierungsversuche des Grundgesetzes, die insgesamt geradezu eine Aufreizung zum Verfassungsbruch darstellen", um dann auf Seite 35 - eine bemerkenswerte Antithese- "die neue sowjetzonale Justizgesetzgebung besonders im Hinblick auf den Versuch, durch den Aufbau eines selbständigen justizministeriellen Unterbaues die Gerichte von dem Ballast der Verwaltung zu befreien, einer Prüfung sine ira sed magno cum studio" zu empfehlen...."
40. Deutscher Juristentag, öffentlich-rechtliche Abteilung:
Empfiehlt es sich, die vollständige
Selbstverwaltung aller Gerichte
im Rahmen des Grundgesetzes
gesetzlich einzuführen?
1957
Aus dem Text:
"Nur bei völliger Losgelöstheit von der Verwaltung kann die Verwaltungsgerichtsbarkeit ihre vornehmste Aufgabe, eben diese Verwaltung zu kontrollieren, erfüllen."
Die Bundesregierung - amtliche Begründung des
§ 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
1959
Dr. Adolf Arndt, Mitglied des Deutschen Bundestages:
Das nicht erfüllte Grundgesetz
1962
Aus dem Text:
"....Das Prinzip der Gewaltenteilung ist an keine Dogmen und an keine Richtung gebunden. Sie ist keine Glaubenssache, wie das Königtum oder die Republik eine Glaubenssache sein mag. Sie ist kein Selbstzweck, sondern sie ist ein Mittel, ein sinnreiches Mittel der Staatsgestaltung und der Staatskunst. Während viele Staatstheorien die Weisheit und Gerechtigkeit des Herrschers oder die Einsicht und Disziplin des Volkes als gegeben voraussetzen, geht dieses Prinzip von der "ewigen Erfahrung aus, daß jeder, der Macht hat, ihrem Mißbrauch geneigt ist: er geht so weit, bis er auf die Schranken stößt [Montesquieu].";....."
Prof. Dr. Theodor Eschenburg (Universität Tübingen)
Staat und Gesellschaft in Deutschland
1964
Aus dem Text:
".....Eine Justiz, der die Unabhängigkeit in entwürdigenden Formen genommen, die ständig unter politischem Druck gehalten worden ist, in deren Personalbestand durch eine parteipolitisch orientierte Personalpolitik eingegriffen worden ist und deren Richter nicht einmal im Justizministerium Schutz gefunden haben, sondern gerade auch von hier aus schwerwiegende Eingriffe haben hinnehmen müssen....kann man nicht an den Maßstäben messen, die gegenüber einer wahrhaft unabhängigen Justiz, die von den von ihr anzuwendenden Gesetzen grundsätzlich die Weisung zu gerechten Entscheidungen erwarten darf, durchaus berechtigt und angebracht sind. Die geschichtliche Erfahrung hat mit Deutlichkeit gelehrt, wie sehr, wenn eine mit Intention auf Wahrheit und Gerechtigkeit geübte Rechtspflege überhaupt möglich sein soll, durch eine von allen anderen staatlichen Gewalten streng zu respektierende gerichtsverfassungsrechtliche Institutionalisierung die völlige äußere und innere Freiheit der Richter bei Tatsachenfeststellung und Rechtsanwendung gewährleistet sein muß...."
Prof. Dr. Eberhard Schmidt (Universität Heidelberg)
Einführung in die Geschichte der Deutschen Strafrechtspflege:
Untergang der Unabhängigkeit der Justiz
1966
Aus dem Text:
".....Die Parteien wandeln ihren Sinn. Die Richtung der Wandlung ist diese: Sie waren gemeint als Organe des Volkes, das durch sie seinen Willen kundtut und umgekehrt wieder von ihnen politisch erzogen wird. Aber sie werden zu Organen des Staates, der nunmehr wieder als Obrigkeitsstaat die Untertanen beherrscht. Die Parteien, die keineswegs der Staat sein sollten, machen sich, entzogen dem Volksleben, selber zum Staat. Ursprünglich vielfach autonome Bildungen aus der unbegrenzten Freiheit des Volkes, werden sie in ihrem Bewußtsein zu den Machtträgern selber. Der Staat, das sind die Parteien. Die Staatsführung liegt in den Händen der Parteienoligarchie. Sie usurpiert den Staat.
Diese Wandlung wird institutionell ohne Absicht befördert. Bei der Begründung der Bundesrepublik ging der Wille auf die Stabilität der Regierung. Die aktive Teilnahme des gefährlichen Volkes sollte möglichst gering werden. Man konnte es nicht ausschalten, weil man behauptete, eine Demokratie zu wollen. Aber man reduzierte seine Wirkung auf die alle vier Jahre stattfindenden Wahlen. Und man behandelte es bei den Wahlen mit den Propagandamitteln als Stimmvieh, das nur über das Maß der Beteiligung der einzelnen Parteien an der Regierung entscheidet...."
Karl Jaspers
Wohin treibt die Bundesrepublik?
1966
Aus dem Text:
".....Der in Wahrheit "fortgeschrittenste" Gedanke kann ein historisch weit zurückliegender sein, aber gerade deshalb noch eine Zukunft haben...."
Karl Löwith
Gott, Mensch und Welt in der Metaphysik von Descartes bis zu Nietzsche
1967
Aus dem Text:
".....Mit den Institutionen ist die Kontrolle verknüpft. Diese ist eine Bedingung der Freiheit in der Demokratie. Die Kontrolle ist notwendig, weil Menschen im Besitz der Macht vielleicht ohne Ausnahme dazu neigen, diese zu mißbrauchen. Im demokratischen Staat darf keine Behörde, keine Instanz, keine handelnde Persönlichkeit ohne Kontrolle bleiben...."
Karl Jaspers
Antwort
1968
Aus dem Text:
"....wie kann man bei der Regelung der Rechtsverhältnisse der Richter in einem Staat mit einer Grundordnung wie der unsrigen eine Regelung gutheißen, die nicht einmal das Kaiserreich gekannt hatte (geschweige denn die Weimarer Republik), sondern die erst die Diktatur eingeführt hatte!...."
Günter Weist, Oberlandesgerichtsrat, Frankfurt a.M.:
Die Entwicklung der Dienstaufsicht über Richter
1968
Von der Antike bis zum Zeitalter der Aufklärung - Die Idee der Freiheit des Bürgers.
Prof. Dr. Themistokles Tsatsos
Zur geschichtlichen Entwicklung der Gewaltenteilungslehre
1969Aus dem Text:
"....Die Parallelen zwischen der bestehenden Justiz und der katholischen Kirche sind augenfällig; ich spreche von der Hierarchie im Rechtswesen. An der Spitze die Professoren, die gewissermaßen als Kardinäle dem Mysterium der Dogmatik am nächsten stehen, über die Bundesrichter als Bischöfe bis schließlich zu den Amtsrichter-Kaplänen, bei denen der Rechtsstrom zu einem dünnen Rinnsal geworden ist...."
Theo Rasehorn, Oberlandesgerichtsrat, Köln:
Opas Justiz lebt
1974
Aus dem Text:
"....Die Fähigkeit staatlich verfaßter Gesellschaft, den Wandel in Freiheit zu beherrschen, ist nicht nur von der Garantie ihrer Wertordnung, sondern gleichermaßen vom Charakter der gesellschaftlichen Strukturen abhängig. Damit sind die organisatorischen und institutionellen Vorkehrungen gemeint, deren sich die Gesellschaft bedient, um ihre Aufgaben zu bewältigen...."
Prof. Dr. Kurt H. Biedenkopf
Fortschritt in Freiheit
1983
Aus dem Text:
"....Jedes Gesetz ist aber zunächst nur ein Stück Papier. Um Recht zu gewährleisten, ein Gesetz effektiv zu machen, bedarf es des Rechtsschutzes, der Rechtspflege und damit des Richters. Aus diesem Ansatz her erklärt sich die das herkömmliche deutsche Verfassungsdenken transzendierende Aktivierung des Rechtsstaatsprinzips. Um der Freiheit des Bürgers willen sollte die Macht von Legislative und Exekutive beschränkt werden..."
Dr. Rudolf Wassermann, Präsident des Oberlandesgerichts (Braunschweig):
Der Richter im Grundgesetz
1984
Aus dem Text:
"....Das Prinzip der Gewaltenteilung ist, wie andere organisatorische Verfassungsprinzipien, nicht Selbstzweck, sondern soll bewirken, daß durch Aufteilung der Macht auf Träger unterschiedlicher Interessenrichtung die Machtträger sich gegenseitig zu größerer Richtigkeit steigern. Das Zusammenspiel der Machtträger soll eine möglichst große Richtigkeitschance für Gemeinschaftsentscheidungen sichern. Darin liegt der bleibende Sinn, dem das Gewaltenteilungsprinzip über alle Änderungen der politischen Kräfte und der staatlichen Einrichtungen hinweg zu dienen bestimmt ist...."
Prof. Dr. Hans Herbert v. Arnim
Wandlung des Gewaltenteilungsprinzips
1985
Aus dem Text:
"...In den parlamentarischen Demokratien stellt die stärkste politische Partei oder Parteienkoalition die Regierung und die Mehrheit im Parlament und beherrscht beide Organe..."
Prof. Dr. Reinhold Zippelius (Universität Erlangen-Nürnberg):
Die Gewaltenteilung in der heutigen Staatswirklichkeit
1985
"...Der Aufstieg in einer Hierarchie ist von dem Wohlwollen derjenigen abhängig, die diesen Weg schon gegangen sind und jetzt Spitzenpositionen in der Pyramide einnehmen. Was liegt für den Aufstiegsmotivierten näher, als sich die inhaltlichen Positionen der schon Aufgestiegenen zu eigen zu machen und sich so deren Wohlwollen zu erkaufen?..."
Udo Hochschild, Richter am Amtsgericht (Tübingen):
Hierarchie und Karriere
Die institutionalisierte Abhängigkeit des Richters
1989
Aus dem Text:
"....Immer wieder sehen wir die Platonische Frage »Wer soll herrschen?« , sie spielt noch immer eine große Rolle in der politischen Theorie, in der Theorie der Legitimität, und insbesondere in der Theorie der Demokratie. Es wird gesagt, daß eine Regierung das Recht hat zu herrschen, wenn sie legitim ist, das heißt, gemäß den Regeln der Konstitution von einer Mehrheit des Volkes oder seiner Vertreter gewählt wurde. Aber wir dürfen nicht vergessen, daß Hitler auf legitime Weise an die Macht kam und daß das Ermächtigungsgesetz, das ihn zum Diktator machte, von einer parlamentarischen Mehrheit beschlossen wurde. Das Legitimitätsprinzip reicht nicht hin ...."
Sir Karl Popper
Wer soll herrschen?
1989
Aus dem Text:
"....Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.... verkündet....Der Rechtsstaat des Grundgesetzes vertraute die Rechtsprechung einem Richterstand an, der 12 lange Jahre bereit gewesen war, seinen Teil zum Machtmißbrauch unter dem Deckmantel der Rechtsanwendung beizutragen. Er vertraute auf die demokratische Gesinnung von Richtern, deren Beiträge zu antidemokratischem Denken und Handeln unstreitig und deren fehlende Neigung zur Selbstkritik so gerichtsnotorisch war wie ihre Unfähigkeit, ihr Denken neu auszurichten und die Demokratie für mehr zu halten als die Staatsform, die aufgrund der Zeitläufe nun einmal da war....
Senatsrat Dr. Hans Wrobel
Ein neues Bild vom Richter
1990
Horst Häuser, Richter am Verwaltungsgericht (Wiesbaden):
Die unzulässige Praxis der Besetzung der hessischen Richterdienstgerichte
1991
Papst Johannes Paul II.
Enzyklika CENTESIMUS ANNUS zum hundertsten Jahrestag von RERUM NOVARUM
1992
Horst Häuser, Richter am Verwaltungsgericht (Wiesbaden)
und
Udo Hochschild, Richter am Amtsgericht (Kreisgericht Leipzig-Stadt)
Sieben selbstkritische Thesen gegen das Beförderungswesen
1994
Aus dem Text:
" Wer von uns hat nicht von einer Gesellschaft geträumt, in der die Konflikte fair ausgetragen werden, in der die Richter nicht nur an-, sondern auch zuhören, in der die Gerichte nicht nur entscheiden, sondern befrieden und versöhnen, in der das Recht "von Menschen" und "für Menschen" gemacht wird, in der also das Recht so gesprochen wird, daß es den Menschen hilft zu leben?"
Horst Häuser, Richter am Verwaltungsgericht (Wiesbaden)
Wer schuldet seinen Träumen noch Leben ?
1996
Nicola Behrend, Richterin am Sozialgericht (Dortmund)
Die Rechtsstellung der Richter und Staatsanwälte in Europa
1996
Aus dem Text:
" Die Staatsanwaltschaft ist ein Organ der Justiz, folglich unabhängig gegenüber der Exekutive; denn die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Unabhängigkeit der Justiz und die Gleichheit aller vor dem Gesetz. Hieraus folgt, daß allgemeine oder besondere Weisungen der Exekutive unzulässig sind."
Europäische Grundsatzerklärung zur Staatsanwaltschaft
verabschiedet von der Vereinigung Magistrats Européens pour la Démocratie et les Libertés - MEDEL - (Europäische Richter für Demokratie und Freiheitsrechte) auf der Konferenz der MEDEL in Neapel am 02.03.1996
1996
Jutta Wolters, Richterin am Verwaltungsgericht (Wiesbaden):
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