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16. September 2000

Präsident Iltgen: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir treten nun ein in die Tagesordnung. Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 1
Aktuelle Stunde
1. Aktuelle Debatte: Gewaltenteilung und parteipolitische
Einflussnahme Antrag der Fraktion der SPD
2. Aktuelle Debatte: Zukunft der ärztlichen Gesundheitsversorgung im Freistaat Sachsen
Antrag der Fraktion der CDU
3. Aktuelle Debatte: Anlauf des Schul-, Lehr- und Ausbildungsjahres in Sachsen
Antrag der Fraktion der PDS


Die Verteilung der Gesamtredezeiten der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 45 Minuten, PDS 30 Minuten, SPD 20 Minuten; die Staatsregierung, wenn gewünscht, 30 Minuten. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu

1. Aktuelle Debatte Gewaltenteilung und parteipolitische Einflussnahme Antrag der Fraktion der SPD

Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion der SPD das Wort. Die weitere Reihenfolge: CDU, PDS, CDU; die Staatsregierung, wenn gewünscht. Die Fraktion der SPD hat das Wort. Herr Jurk, bitte.

Jurk, SPD: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war menschlich tragisch, was sich in den letzten Tagen um Kollegen Heitmann ereignet hat. Aber es war nicht mehr als die notwendige Konsequenz aus seiner Amtsführung als Justizminister. Eigentlich hatte ich bis vor wenigen Minuten vor, Herrn Staatsminister Hardraht für seine fehlerfreie Amtsführung im Justizressort zu danken. Doch man würde mir Ironie unterstellen, die jetzt nicht am Platze ist. Denn ich meine es ehrlich, ich wünsche dem neuen Justizminister Manfred Kolbe Erfolg bei seiner Aufgabe. Ich wünsche ihm für seine verantwortungsvolle neue Tätigkeit Kraft und Augenmaß zugleich und die notwendige Distanz zur Parteipolitik.

Die Aktuelle Debatte heute zum Thema Gewaltenteilung kann ein guter Einstieg in die Amtszeit des neuen Ministers sein, denn die konkreten Probleme der Unabhängigkeit der Justiz sind ja nicht einfach durch die Ernennung eines neuen Justizministers behoben, denn die strukturellen Probleme bei der Gewährleistung der Unabhängigkeit der Judikative bleiben.

Wir möchten betonen, dass es uns um die Amtsführung des Ministers a. D. ging, nicht um die Person Steffen Heitmann. Deshalb haben wir auch kein Interesse daran nachzutreten. Uns geht es ausschließlich darum, strukturelle Fehler aufzudecken, um sie so schnell wie möglich zu beseitigen. Wir sollten die Vorgänge analysieren und daraus lernen. Eine Grundsatzdebatte über das Funktionieren der Gewaltenteilung in Sachsen ist daher dringend nötig, gerade auch liebe Kollegen von der CDU-Fraktion. Das haben Sie, Herr Ministerpräsident, bisher verhindert, denn Sie haben sich allzu lang hinter Ihren Justizminister gestellt und wollten weder ein personelles noch ein strukturelles Problem wahrhaben. Ihr ganzes Handling derKrise um den ehemaligen Justizminister Heitmann war mehr als merkwürdig. Ihre Ehrenerklärung für Steffen Heitmann oder was das auch immer sein sollte war nicht mehr als ein Spiel auf Zeit. Die Angriffe auf den Datenschutzbeauftragten waren vollkommen unsachlich.

(Beifall bei der SPD - Teilweise Beifall bei der PDS)

Ich darf Sie, Herr Biedenkopf, zitieren: "Der hat nicht einmal seinen Lebensmittelpunkt in Sachsen. Das hätte es beim Militär nicht gegeben."

(Nolle, SPD: Pfui! - Proteste bei der SPD)

Damit wollen Sie doch nur ablenken, ablenken von sachlichen Vorwürfen, die ja alle noch im Raume stehen und die von der Staatsanwaltschaft aufzuklären sind.

Herr Ministerpräsident, Willy Brandt hatte Recht, als er sagte: "Jetzt wächst zusammen, was zusammengehört." Sie aber verfahren nach dem Motto: "Spalten statt vereinen." Sie schüren einen Ost-West- Konflikt, der zehn Jahre nach der Wiedervereinigung eben so nicht mehr besteht.

(Beifall bei der SPD)

Dies, meine Damen und Herren, ist beschämend und unter unser aller Würde. Das darf nicht das Niveau sein, auf dem Sie mit uns die nächsten ein, zwei Jahre umgehen. Das Thema ist nach wie vor nur eines: der Zustand der Gewaltenteilung im Freistaat und die Unabhängigkeit der Justiz. Dies ist nämlich als unabhängige dritte Gewalt unabdingbar für den Bestand eines modernen Rechtsstaates. Sie ist es, die staatlichem Handeln Grenzen setzt, sie ist es, die die Freiräume des Einzelnen schützt. Sie ist unverzichtbar im Gefüge einer gegenseitigen Kontrolle der Gewalten untereinander. Wer wie ich diesem Haus bereits zehn Jahre angehört, der hat schon einschlägige Erfahrung mit der gegenseitigen Kontrolle der Staatsgewalten im Freistaat Sachsen gesammelt, denn selbst im Landtag unterliegt auch die Kontrolle der Staatsregierung durch das Parlament dem Einfluss parteipolitischer Machtspiele. Diese werden unterstützt durch die regierungstragende Mehrheit. Man nennt die CDU-Fraktion nicht umsonst so. Nie ist dies deutlicher geworden als durch den Untersuchungsausschuss bezüglich der Amtsführung des Staatsministers Meyer aus der letzten Legislaturperiode. Auch dort - mir sei der Hinweis erlaubt ‚ kam der erste Hinweis von außen. Nicht die parlamentarische Kontrolle hat den Sachverhalt aus dem Wissenschaftsministerium zunächst aufgestöbert, sondern ein weitgehend unabhängiger Datenschützer ‚

(Dr. Hähle, CDU: Was war denn damals?)

ein Datenschützer übrigens, Kollege Hähle, der von uns, vom Landtag gewählt worden ist,

(Beifall bei der SPD)

der - auch das möchte ich betonen - in der Sache mit Minister Meyer Recht behalten hat. Punktum: Auch in diesem Hause will eine Mehrheit nicht, dass ein Schatten auf die Exekutive fällt. Damit müssen wir als Parlamentarier leben. Es ärgert, es erzürnt sogar, aber es motiviert uns als Opposition.

(Beifall bei der SPD)

Präsident Iltgen: Ich erteile das Wort der Fraktion der CDU. Herr Dr. Hähle, bitte.

Dr. Hähle, CDU: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gewaltenteilung, horizontale und vertikale - wichtige, unverzichtbare Elemente unserer Demokratie. Sie müssen geschützt werden, Kollege Jurk, geschützt werden gegen politische Kräfte, die sie abschaffen wollen, so wie es die Nationalsozialisten und später die Einheitssozialisten getan haben.

(Jurk, SPD: Das ist ja fürchterlich, das ist eine böse Unterstellung!)

Dieser allgemeine und richtige Ansatz ist aber nicht Ziel und Zweck der Antragsteller dieser Aktuellen Debatte; das haben Sie eben in dem scheinheiligen Beitrag des Fraktionsvorsitzenden der SPD gehört. Was halten Sie denn hier für aktuell? Sie meinen, es sei aktuell und sogar legitim, einige durch nichts bewiesene Behauptungen in infamer Weise vor der Öffentlichkeit wiederholen zu dürfen, weil Sie sich parteipolitische Vorteile versprechen?

(Protestrufe bei SPD und PDS)

Wenn das nicht ein klassischer Fall parteipolitischer Einflussnahme auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen ist, dann weiß ich nicht, was solche Fälle sein sollen.

(Starker Beifall bei der CDU)

Ich kann nur hoffen, dass Ihnen die unverhohlene Häme, mit der Sie Ihre schmutzige Kampagne fortsetzen, alsbald im Halse stecken bleibt. Wenn es sich nämlich fortsetzt - -

(Protestrufe bei SPD und PDS)

- Getroffene Hunde bellen. Wenn es sich nämlich fortsetzt, dass ungeachtet der tatsächlichen Sachverhalte von vornherein feststeht, dass derjenige den Kampf gewinnt, der zuerst blank zieht, dann ist die friedliche Revolution am Ende doch noch verloren gegangen.

(Prof. Dr. Porsch, PDS: Ja, Herr Hähle, da haben Sie Recht!)

Was mich in besonderer Weise betroffen macht, ist die Tatsache, dass es nicht allein die Nachfolger des DDR-Regimes sind, die eine späte Genugtuung empfinden, wenn einer ihrer verhassten Widersacher endlich fällt.

(Protestrufe bei SPD und PDS)

Der Kübel von Schmutz, der im "Neuen Deutschland" ausgegossen wird über diese "Skandalnudel Heitmann", wie es im bewährten Jargon heißt, unterscheidet sich in nichts von den Hetztiraden eines Karl-Eduard von Schnitzler.

(Starker Beifall bei der CDU)

Dass von dort nichts anderes zu erwarten war, mag ein schwacher Trost sein, aber es ist wenigstens einer. Viel schlimmer ist, dass es einige der hehren Vertreter des Rechtsstaates sind, die, vom Freistaat Sachsen in gut bezahlte Funktionen gehoben, es sich von Montag bis Donnerstag gut gehen lassen in Dresdens Prachtstraßen, denen zum vollkommenen Glück noch eines fehlt: politischer Einfluss und Macht.

(Nolle, SPD: Was haben Sie getrunken heute Morgen?)

Ich habe da einige Fragen. Gilt denn in bestimmten Fällen der Grundsatz der Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils nicht? Warum finden einige, eigentlich nichts sagende Randnotizen eine derartige Aufmerksamkeit? Etwa weil sie ein mit einem beinahe krankhaften Sendungsbewusstsein ausgestatteter Bediensteter des Freistaates durch seine vom Wunschdenken geprägte Interpretation in ein Staatsverbrechen umdeutet?

(Protestrufe bei SPD und PDS - Beifall bei der CDU)

Ich sage Ihnen: Immerhin erweist sich solches als keinesfalls harmlos. (Nolle, SPD: Tata, tata, tata, puff! - Ministerpräsident Prof. Dr. Biedenkopf: Das war der intelligenteste Beitrag von Herrn Nolle bisher! - Allgemeine Heiterkeit) - Ich bitte um Verlängerung der Redezeit, bis das Geschrei auf der linken Seite aufhört.

Präsident Iltgen: Meine Damen und Herren! Ich bitte doch, Herrn Dr. Hähle aussprechen zu lassen.

Dr. Hähle, CDU: Immerhin erweist sich solches als keinesfalls harmlos, denn auf dieser Grundlage beginnt ja dann das große Jagen - macht ja nichts, das Wild ist von minderem Wert, steht es doch in dem Geruch, ein wenig anders zu denken, als es aufgeklärten 68ern lieb ist. Wie weit sind wir gekommen, meine Damen und Herren, wenn die Vermutung, man habe für eine bestimmte Zeitung geschrieben oder einen Vortrag vor einem bestimmten Publikum gehalten - der Inhalt spielt keine Rolle -, allein genügt für eine öffentliche Hinrichtung?! Warum schreit die gesamte Welt der Rechtsgelehrten hier nicht auf?

(Beifall bei der CDU)

Oder sind Rechtsgrundsätze und Grundrechte doch teilbar? Ist die Interpretation des Rechts womöglich doch nicht so unabhängig von der Person? Sicher lebt es sich bequemer, wenn man diese Fragen nicht stellt. So war es in der DDR auch schon. Ich halte es aber trotzdem für eine Schande, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, dass Sie sich vor einen solchen Karren spannen lassen.

(Beifall bei der CDU - Beifall bei der Staatsregierung)

Einen Trost habe ich am Ende doch: nämlich dass Sie damit auf gar keinen Fall das Verständnis oder gar die Zustimmung der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger Sachsens finden werden. Vielen Dank.

(Starker Beifall bei der CDU ‚ Beifall bei der Staatsregierung)

Präsident Iltgen: Ich erteile der Fraktion der PDS das Wort; Herr Bartl, bitte.

Bartl, PDS: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Hähle, zunächst drei Bemerkungen zu Ihren Worten: Erstens, die Fähigkeit vorauszuahnen haben Sie jedenfalls. Offenkundig haben Sie auf die Rede reagiert, die ich zu halten beabsichtige,

(Heiterkeit bei der SPD)

denn Herr Jurk hat nichts von dem gesagt, was Sie ihm vorgeworfen haben.

(Beifall bei PDS und SPD)

Zweitens, ohne dass wir Ihre Persönlichkeitseinschätzung zu Dr. Giesen teilen: Dr. Giesen durch dieses Haus zum Datenschutzbeauftragten zu wählen war der Wahlvorschlag der CDU.

(Beifall bei PDS und SPD)

Drittens, Herr Hähle, Ihre Rede ist geradezu signifikant. Sie ist Synonym für das, was das Problem dieser sächsischen CDU und ihrer Staatsregierung ist: Sie haben vom Leben abgehoben!

(Beifall bei PDS und SPD - Zuruf von der SPD: Richtig!)

Sie meinen, Sie sind für die fünf Jahre, in denen Sie zur absoluten Mehrheit im Parlament gewählt wurden, der personifizierte Souverän. Sie meinen, wahr und richtig und Recht ist das, was die CDU für wahr, richtig und Recht hält,

(Zuruf des Abg. Dr. Hähle, CDU)

so frei nach Marx, "18. Brumaire": Das Recht ist der zum Gesetz erhobene Wille der CDU.

(Dr. Hähle, CDU: So ein Unsinn!)

- Das ist kein Unsinn! Das Problem ist, dass die sächsische CDU, ihre Staatsregierung und ihr Ministerpräsident - Volljurist; ein gediegenes, erfahrungsvolles Leben hinter sich - überhaupt nicht als Problem empfinden, dass sich keineswegs nur die Opposition dieses Hauses, keineswegs nur der Datenschützer, sondern ein ganzer Berufsverband der Richterschaft meldet.

(Zurufe von der CDU: Das stimmt nicht!)

- Natürlich! Wenn ein Vorsitzender im Namen eines Berufsverbandes erklärt, ist das so. Herr Hähle, Sie erklären doch auch fortwährend im Namen der CDU, ohne sich der Unterschrift und Zustimmung aller Mitglieder zu versichern.

(Beifall bei PDS und SPD - Zurufe von der CDU)

Begreifen Sie denn nicht, auch nur annähernd, meine Damen und Herren von der CDU und der Staatsregierung, welche Dimension vorwerfbaren Machtmissbrauches in dem tatsächlichen Vorgang liegt, dass eben der Berufsverband der Sächsischen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter, denen man üblicherweise nachsagt, traditionell der Exekutive noch am nächsten zu stehen, sich an den Ministerpräsidenten wendet mit dem Ersuchen, das Seine zu tun, "um die aus dem Ruder gelaufene sächsische Justizpolitik wieder in rechtsstaatliche Bahnen zu lenken"?!

Was Ihnen, Herr Ministerpräsident, damit vorgeworfen wird, ist nicht mehr und nicht weniger als zumindest geduldet zu haben, dass durch Regierungshandeln die Verfassung gebrochen wird: das in Artikel 3 Abs. 2 der Verfassung verankerte Prinzip der funktionellen organisatorischen Gewaltenteilung ebenso wie die dort und in Artikel 77 und 79 der Verfassung normierte sachliche und persönliche Unabhängigkeit der Richter - ein so genannter grundrechtsgleicher Rechtsanspruch.

(Lehner, CDU: Sie haben die Verfassung abgelehnt!)

- Wir haben die Verfassung nicht abgelehnt. Wir haben wenige Artikel der Verfassung abgelehnt, den der Unabhängigkeit nicht. Hier geht es konkreter zu als in der PKK.

(Beifall bei der PDS - Heiterkeit bei der SPD)

Das alles - dieser wörtliche Vorwurf der Richterschaft, die Justiz im Freistaat werde rechtsstaatswidrig gelenkt - hat doch nicht nur der Verwaltungsrichterverband erklärt. Auch der Neue Richterverein hat zum Beispiel Ähnliches dargetan. Dieser Vorwurf ficht diese Staatsregierung, ficht den Ministerpräsidenten überhaupt nicht an!

In der Pressekonferenz geht es dann nur hurtig und mit aber wirklich dem Stil, Herr Hähle, den Sie Herrn Jurk nachsagen, auf den Mann, auf die Person des Datenschützers und auf die betreffenden Wortführer der Richter, die sich getrauen, Deroselbst, die Staatsregierung und ihren König, zu kritisieren.

(Starker Beifall bei PDS und SPD)

Was Sie dann für ein Bild wählen, wie Sie den Ball des einsam gewordenen Bürgerrechtlers Vaatz aufgreifen und sagen, Steffen Heitmann - bei dem ich mich, nebenbei gesagt, für die jederzeit korrekte Zusammenarbeit zu bedanken habe ‚

(Dr. Hähle, CDU: Das ist aber seltsam! - Tippach, PDS: Sie haben keine Ahnung!)

sei das Opfer der Tatsache, dass er Ostdeutscher ist, das ist in Ansehung dessen, dass Sie im Staatsministerium der Justiz, in den Präsidentschaften der Obergerichte, in den Präsidentschaften der Landesgerichte oder bei den Kammervorsitzenden oder den Senatsvorsitzenden oder den Leitenden Oberstaatsanwälten mit der Taschenlampe nach Ostdeutschen suchen müssen, weil Sie hier im Prinzip nur Westdeutsche etabliert haben, der Gipfel der Unverfrorenheit. Es ist tatsächlich auch in Ansehung der von Ihnen ausgerufenen Feierlichkeiten zum 10. Jahrestag schlicht und ergreifend der unterste Level der Demagogie.

(Starker Beifall bei PDS und SPD)

Präsident Iltgen: Ich erteile der Fraktion der CDU das Wort. Wird das noch gewünscht? - Herr Heitmann, bitte.

Heitmann, CDU: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn es in einer Debatte um Gewaltenteilung und parteipolitische Einflussnahme geht, steht es einem ehemaligen Justizminister gut an, das Wort zu ergreifen.

Wir kommen ja aus einer Zeit - jedenfalls die überwiegende Mehrheit der Mitglieder des Hohen Hauses ist darin aufgewachsen -, in der Gewalteneinheit die hehre Errungenschaft der Zukunft war. Gewaltenteilung galt als bürgerliches Relikt. Wir haben 1989/90 dafür gekämpft,

(Beifall bei der CDU - Beifall bei der Staatsregierung)

dass Gewaltenteilung in unserem Lande Wirklichkeit wird.

(Starker Beifall bei der CDU ‚ Beifall bei der Staatsregierung)

Wir haben sie gefestigt, wir haben sie verfassungsrechtlich verankert. Freilich wussten wir schon damals wie auch heute, dass es keine lupenreine Trennung der Gewalten geben kann. Sie ist gar nicht möglich, weil es eine gemeinsame Gemeinwohlverpflichtung gibt. Daher gibt es eine Verschränkung der Gewalten in vielfältiger Weise im Interesse gemeinwohlorientierter Machtausübung. Denn die unabhängige Justiz ist Teil der Ausübung staatlicher Gewalt, freilich in besonderer Weise. Sie ist kein isolierter Körper innerhalb des Gemeinwesens. Welche Gefahren aus einer immer weitergehenden Selbstverwaltung der Justiz entstehen können - möglicherweise mit Kooptation der Richterschaft -, das können wir in anderen europäischen Ländern beobachten.

Herr Jurk, das war kein guter Gedanke mit der Abschaffung des Justizministeriums. Richterliche Selbstverwaltung ist vom Gewaltenteilungsprinzip weder geboten, noch ist sie wünschenswert. Denn - damit komme ich zum zweiten Punkt - das Verfassungsprinzip des unabhängigen Richters verleiht einen exorbitanten Status: unangreifbar, unversetzbar, unabsetzbar - was auch immer für ein Urteil der Richter spricht, vorausgesetzt, er hält sich an Recht und Gesetz. Wird ihm etwas vorgeworfen, können nur andere Richter rechtsförmlich darüber befinden.

Ein solcher exorbitanter Rechtsstatus erfordert als Gegengewicht Persönlichkeit des Richters, fachliche Qualität des Richters und Verantwortungsbewusstsein und Souveränität des Richters, denn auch der Richter erhält seine gute Bezahlung vom Steuerzahler. Die Gefahr ist nicht auszuschließen, dass der Status des unabhängigen Richters als Schutzschild vor persönliche Schwächen, von Nachlässigkeit über Faulheit bis zu fachlichen Mängeln, gestellt wird. Deshalb muss auch der Richter der Dienstaufsicht unterliegen - wenn auch einer eingeschränkten.

(Staatsministerin Frau Weber: Richtig!)

Es fällt ja auf, dass es oft nicht die Fleißigsten und nicht die Fähigsten sind, die sich am ehesten durch die Dienstaufsicht in ihrer richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt fühlen.

(Beifall bei der CDU - Beifall bei der Staatsregierung)

Nach § 26 des Deutschen Richtergesetzes untersteht der Richter einer Dienstaufsicht, soweit seine Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt wird. Nach Abs. 2 umfasst die Dienstaufsicht ausdrücklich auch die Befugnis, die ordnungswidrige Art der Ausführung eines Amtsgeschäftes vorzuhalten und zu ordnungsgemäßer, unverzögerter Erledigung der Amtsgeschäfte zu ermahnen.

Im Hinblick darauf ist die Durchführung von Geschäftsprüfungen bei Verwaltungsgerichten auch sehr heftig kritisiert worden, obwohl sie von der Rechtsprechung als zulässig und als mit der richterlichen Unabhängigkeit vereinbar anerkannt wurde. Sie entspricht auch der Praxis in anderen Ländern. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind solche Geschäftsprüfungen Selbstverständlichkeit. Wo wird die sachliche und persönliche Unabhängigkeit tangiert, wenn nach dem Bearbeitungsstand eines Verfahrens gefragt wird? Wo bleibt die Souveränität, wenn mir Richter anonym über eine Landtagsanfrage böswillig verdrehte Sätze aus Gesprächen mit ihnen von 1995 oder 1998 vorhalten? Haben diese unabhängigen und souveränen Richter nicht einmal den Mut, ihre Meinung rechtzeitig und Auge in Auge zu sagen?

(Starker Beifall bei der CDU)

Zum Glück sind das nicht "die Richter" in Sachsen. Die überwiegende Mehrheit der Richter in Sachsen arbeitet ausgezeichnet in Qualität und Quantität, wie die Statistik ausweist. Sie fühlen sich keineswegs in ihrer Unabhängigkeit beeinträchtigt.

"Aufstand der Richter" stand in einer Zeitung. Später wurde abgemildert: "Hundert Richter beschweren sich." Seriösere Zeitungen schrieben dann: "Achtzig Verwaltungsrichter beschweren sich." Tatsächlich handelte es sich um einen Brief des Vorsitzenden des Verwaltungsrichterverbandes, von dem niemand genau weiß, wie viele Mitglieder er hat und wie viele dieser Mitglieder den Brief überhaupt vorher gesehen haben.

(Beifall bei der CDU - Zuruf von der CDU: Hört, hört!)

Dieser Richter hat, seit er vor Jahren aus Baden-Württemberg nach Sachsen gewechselt ist, weder als Richter noch als Verbandsfunktionär den Mut aufgebracht, auch nur ein einziges Mal Auge in Auge über seine Beschwernisse zu sprechen, obwohl dazu viel Gelegenheit war. Ist das die Souveränität eines Richters?

Wenig souverän finde ich es übrigens auch von einem Präsidenten eines Verwaltungsgerichts, dem "Spiegel" ein Interview mit nebulösen Andeutungen zu geben, statt seinem Dienstvorgesetzten vorzutragen und mit ihm auszutragen, was er für nötig hält.

(Starker Beifall bei der CDU)

Bei einem, der so schwach nach oben ist, steht zu befürchten, dass er genau so schwach nach unten bei der Ausübung seiner Dienstaufsichtspflicht über seine Richter ist.

(Starker Beifall bei der CDU)

Es gibt, meine Damen und Herren, keinen "Aufstand der Richter" in Sachsen, sondern eine Handvoll Juristen, die meinen, den Rechtsstaat, wie sie ihn verstehen - und natürlich verstehen nur sie ihn richtig -, hüten zu müssen und dabei mit ihren Attacken dem mühsam wachsenden Vertrauen in die Rechtsordnung hier gerade keinen Dienst erweisen.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt in Sachsen keine Eingriffe in die Unabhängigkeit der Rechtsprechung. Wer das behauptet, muss den Beweis antreten. Ich würde gern noch etwas zum "verfetteten" Rechtsstaat sagen. (Frau Dr. Volkmer, SPD: Ja, das wäre interessant!) Der Begriff ist mir auch vorgeworfen worden. Gerne tue ich das, wenn ich noch Gelegenheit in dieser Debatte habe. Aber sonst gibt es noch anderswo Gelegenheit genug dazu. Ich habe nicht die Absicht, mich auf die Hinterbänke zurückzuziehen.

(Starker Beifall bei der CDU)

Präsident Iltgen: Wird von den Fraktionen weiterhin das Wort gewünscht? - Herr Jurk, bitte.

Jurk, SPD: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Hähle, bei Ihrem Vortrag ist Ihnen jegliche Sachlichkeit abhanden gekommen.

(Beifall bei der SPD - Vereinzelt Beifall bei der PDS)

Ich fühle mich von Ihnen in einer Art und Weise beleidigt, die ich so von Ihnen nicht gewohnt bin und auch nicht erwartet hatte. Was mich besonders schmerzt, sind die Vorwürfe, die Sie an die SPD gerichtet haben und in denen Sie offensichtlich eine Linie zu Nationalsozialisten und Einheitssozialisten gezogen haben, die ich für teuflisch halte und verurteile. Ich muss Ihnen sagen, dass ich meine, dass Sie gerade vor dem Hintergrund des derzeit stattfindenden Bautzen-Forums, bei dem ich daran erinnere, wie viele Sozialdemokraten vor und auch nach dem Zweiten Weltkrieg zu Tode gekommen sind, vieles nicht verstanden haben. Ich fasse das auch als persönlichen Affront auf.

(Beifall bei der SPD - Schiemann, CDU: Es waren auch noch andere dabei!)

- Sicher, es gab auch Christdemokraten. Das will ich gern bestätigen. Aber wir sind hier in einer Art und Weise attackiert worden, die genau zeigt, dass Herr Kollege Hähle das Prinzip der Gewaltenteilung eben nicht versteht.

(Beifall bei der SPD - Vereinzelt Beifall bei der PDS)

Die Einlassungen der dem Kollegen Hähle nachfolgenden Redner haben mich darin bestärkt, wie notwendig es war, diese Aktuelle Debatte zu führen.

(Dr. Hähle, CDU: Richtig!)

Herr Kollege Heitmann, ich gebe Ihnen Recht, wir werden darüber sprechen müssen, nicht nur am heutigen Tag. Diese Debatte gilt es weiter zu führen.

Deshalb meine ich, dass es schon bezeichnend ist, dass offensichtlich das Prinzip der Gewaltenteilung hier in diesem Haus sehr unterschiedlich verstanden wird. Wie verstehen wir den Bereich der Judikative in diesem Sinne? Wir meinen, dort muss notwendige Distanz walten, wo ein unabhängiger Richter das tun muss, was seine Aufgabe ist, und eben nicht dienen muss, wie scheinbar mancher in der CDU-Fraktion meint. Der Richter soll urteilen oder "richten", und dies, Kollege Hähle, unabhängig und ohne Einfluss von Dritten, geschweige denn von einem Minister.

(Beifall bei der SPD - Vereinzelt Beifall bei der PDS - Leroff, CDU: Pure Behauptung!)

Gerade deshalb war es wichtig, einen in seiner Amtsführung unabhängigen Datenschutzbeauftragen zu installieren. Dies war rückwirkend betrachtet insbesondere für Herrn Heitmann nicht von Vorteil, dennoch aber der Sache dienlich. Denn es stimmt etwas nicht in einem Staat, in dem bei Fragen politischer Brisanz, inner- und zwischenbehördlich, gerade auch, was die staatsanwaltliche Tätigkeit angeht, Bericht nach und Weisung von oben zum scheinbar alltäglichen Prozedere gehören.

Wir haben auch im Verfahren gegen ein Mitglied dieses Hauses erfahren dürfen, dass Entscheidungen über Ermittlungen nur von oben herab getroffen werden. (Dr. Hähle, CDU: Was?) Das ermöglicht es eben auch, die Macht der angeblich eigenen Ermittlungsbehörde für parteipolitische Machtspiele zu missbrauchen. (Dr. Hähle, CDU: Sie wiederholen das Dreckzeug. Ich weise Sie darauf hin.) - Sprechen Sie doch einmal mit Ihrem früheren Oberbürgermeister von Görlitz, Herr Lechner, darüber. Gerade vor solchen Hintergründen waren und sind die kritischen Signale aus der Richterschaft nicht zu übersehen gewesen. Diese Kritik galt auch nie nur vordergründig dem Justizminister a. D., sondern orientierte sich immer an der Sorge um die Unabhängigkeit der dritten Gewalt.

(Beifall bei der SPD - Vereinzelt Beifall bei der PDS)

Warum sind denn diese Anregungen nie in dem Kreis aufgegriffen worden, in dem sie gemacht wurden? Warum gibt es keine offene Debatte darüber, ob wir ein Justizministerium in seiner jetzigen Form in Sachsen brauchen? Sie haben das heute angerissen. Warum wurde nicht einmal in Erwägung gezogen, die Justiz als völlig unabhängige dritte Gewalt im Staate neu zu konstituieren, (Heitmann, CDU: Weil das falsch ist!)

so wie das die Verfassungsväter der Bundesrepublik ursprünglich einmal vorgesehen hatten?

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Heitmann, Sie wissen, dass es darüber breit geführte Diskussionen in den fünfziger Jahren in der Bundesrepublik gegeben hat.

Wir sächsischen Sozialdemokraten wollen und werden diese Debatte weiter führen. Wir werden sie in genau dem Geist führen, den ich gestern in meiner Haushaltsrede angekündigt habe, nämlich hin zu einem moderneren Staatsaufbau, hin zu mehr Selbstverwaltung und hin zu flacheren Strukturen.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, wir hoffen, dass Ihnen diese Debatte hilft. Auch wenn Sie heute die eigene Gewalt noch nicht teilen müssen, so haben Sie wenigstens die Unabhängigkeit der anderen zu achten und zu schützen.

(Beifall bei SPD und PDS)

Präsident Iltgen: Wird von der CDU noch das Wort gewünscht? - Herr Heitmann, bitte.

Heitmann, CDU: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da mir die Zeit freundlicherweise noch zur Verfügung gestellt worden ist, möchte ich doch noch etwas zu dem Begriff des "verfetteten" Rechtsstaates sagen, weil mir das immer wieder vorgeworfen worden ist.

Das ist eine drastische Formulierung, zugegeben. Aber leiden wir nicht alle unter der Verrechtlichung aller Lebensbereiche? Ist die Klage über die Zähigkeit zum Beispiel von Verwaltungsverfahren nicht Allgemeingut? Ist Deregulierung nicht auch ein ständiges Thema hier im Hause?

(Beifall bei der CDU)

Müssen wir uns nicht sorgen, dass politische Handlungsfähigkeit durch gerichtliche Tätigkeit erstickt wird?

(Beifall bei der CDU - Nolle, SPD: Anweisung von oben!)

- Herr Nolle, hierzu sollten Sie den Mund halten. Davon verstehen Sie nun wirklich nichts!

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte den Politikwissenschaftler der TU Dresden Hans Vorländer aus seinem Verfassungsbüchlein mit einem Satz zitieren: "Wo die Verfassung und ihr Recht dynamisiert werden, stirbt die Politik in letzter Konsequenz den Tod ihrer Verrechtlichung und verliert die Verfassung ihre Wirkmächtigkeit."

Wir haben den Rechtsstaat ersehnt, aber wir haben nicht gewusst, dass wir in einen bereits alt gewordenen, oft hypertroph erscheinenden Rechtsstaat eingetreten sind.

(Beifall des Abg. Götzel, CDU)

Wenn ich etwas drastisch vom "verfetteten Rechtsstaat" spreche, so ist das keine Diffamierung des Rechtsstaates, sondern eine Beschreibung bedenklicher Symptome.

(Jurk, SPD: Richtig!)

Das Recht, die Empfindungen der Bevölkerung an dieser Stelle auszudrücken und zu benennen, lasse ich mir nicht nehmen.

(Beifall bei der CDU)

Über die allenthalben sichtbaren Gefährdungen einer scheinbar perfekten Rechtsordnung nachzudenken halte ich für unser aller Pflicht. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Präsident Iltgen: Wird von den Fraktionen weiter das Wort gewünscht? - Herr Prof. Porsch, bitte.

Prof. Dr. Porsch, PDS: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Heitmann, Sie haben in Ihrem ersten Beitrag mit Recht das Loblied der Gewaltenteilung gesungen. Ich zolle all jenen Respekt, die dafür gekämpft haben. Es ist richtig: Sie ist in der Verfassung verankert, und das zu Recht.

(Vereinzelt Beifall bei der PDS)

Ich gebe auch gern zu, dass ich die Bedeutung dieses Prinzips in meinem Leben vielleicht nicht immer gleichermaßen richtig gesehen habe. Wir haben auch nicht dagegen gestimmt; wir haben aus einem anderen Grund gegen die Verfassung gestimmt, was von uns auch deutlich erklärt wurde. An Stellen, an denen uns genau diese Gewaltenteilung infrage gestellt zu sein scheint, haben wir gegen die Verfassung gestimmt. Das will ich auch einmal deutlich sagen.

(Schiemann, CDU: Und am Schluss haben Sie dagegen gestimmt!)

Herr Kollege Heitmann, Sie sagten, dass es keine lupenreine Trennung der Gewalten geben könne. Das ist richtig. Die Gewalten sind in vielerlei Hinsicht verschränkt, und zwar auch dadurch, dass sie sich gegenseitig kontrollieren. Dies ist ein ganz wichtiger Aspekt der Verschränkung der Gewaltenteilung. Die Kontrolle der Staatsregierung, der Exekutive ist durch die Verfassung diesem Hohen Haus auferlegt. Dieses Hohe Haus sollte sich dieses Recht unter keinen Umständen nehmen lassen.

(Beifall bei PDS und SPD)

Dieses Hohe Haus übt dieses Recht übrigens auch über den Datenschutzbeauftragten aus, denn er ist von diesem Hohen Haus als Unabhängiger gewählt worden.

(Vereinzelt Beifall bei PDS und SPD)

Herr Hähle, langsam bin ich ja an den Grundduktus Ihrer Beiträge gewöhnt. Ich rege mich deshalb auch nicht mehr über alles auf.

(Dr. Hähle, CDU: Das beruht auf Gegenseitigkeit!)

Aber Sie haben gestern und heute ganz deutlich gezeigt, dass Sie der Opposition dieses Kontrollrecht verweigern wollen.

(Beifall bei PDS und SPD)

Ich will nur darauf hinweisen, was gestern der Fall war. Allein schon die Art, wie Sie die Beiträge der Oppositionsparteien charakterisiert haben, war unterhalb der Gürtellinie und dieses Hohen Hauses nicht würdig.

(Lehmann, CDU: Weil es wahr ist!)

Aber beide Oppositionsparteien haben angeboten, sachlich über den Haushaltsentwurf zu debattieren. Sie dagegen haben nur eines gesagt: Sie würden sich von der Opposition nicht irritieren lassen. Das heißt, Sie wollen diese Opposition in diesem Hohen Haus nicht; aber dann ist es nicht mehr dieses Hohe Haus. (Widerspruch bei der CDU)

Worum geht es denn nun? Es geht doch um die Vorwürfe der Verletzung der Gewaltenteilung. Nun kann man die Dinge unterschiedlich werten, aber genügend Gründe dafür gibt es. Es begann mit den schwarzen Listen des Hochschulministers. Herr Heitmann, Ihre Äußerung, die Richter sollten, wenn sie einmal nicht weiter wüssten, die Gesetzbücher schließen und zur Decke sehen, ist kein guter Rat gewesen. Ich meine, dass man über Deregulierung reden kann, aber Deregulierung kann man nur auf der Basis des Gesetzes und auch wieder nur auf der Basis der Gewaltenteilung vollziehen. Man kann sie nicht schon einführen, bevor sie durch den Gesetzgeber sanktioniert ist.

(Vereinzelt Beifall bei PDS und SPD)

Herr Heitmann, Sie wollten eine Beschädigung Ihrer Person nicht zulassen, sagten Sie in dieser Woche. Das ist nicht nur Ihr gutes Recht, das ich akzeptiere, es ist sogar Ihre Pflicht; denn wer als Voraussetzung für Nächstenliebe die Eigenliebe nimmt, dem kann das gar nicht anders auferlegt sein, und ich stehe dazu. Aber dann lassen Sie uns doch hier darüber sprechen, wie viel die Vorwürfe wert sind. Sie sind nämlich nicht von irgendwo gekommen; sie sind vom Datenschützer gekommen - Kollege Bartl hat darauf hingewiesen -, sie sind von unabhängigen Richtern gekommen. Lassen Sie uns also hier Aufklärung betreiben. Das muss doch auch in Ihrem Interesse liegen. Herr Hähle, diffamieren Sie diese Aufklärungsarbeit nicht!

Herr Kollege Heitmann, ich danke Ihnen für die weitgehend sachlichen Äußerungen, aber diffamieren Sie Richter nicht, wenn es auch nur eine Handvoll ist!

(Beifall bei PDS und SPD - Eggert, CDU: Man wird doch über Faulsein sprechen dürfen!)

Präsident Iltgen: Wird von den Fraktionen weiterhin das Wort gewünscht? - Dann hat die Staatsregierung das Wort. Herr Staatsminister de Maizière, bitte.

Dr. de Maizière, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was war der Ausgangspunkt der Vorwürfe? Der Datenschutzbeauftragte beanstandete ein Verhalten des ehemaligen Justizministers Heitmann aus dem Jahr 1997. Hierbei beruft er sich auf handschriftliche Notizen, die Folgendes unzweifelhaft belegen:

Herr Bandmann hat Herrn Heitmann auf ein Vorermittlungsverfahren in Görlitz angesprochen. Herr Heitmann hat die Staatsanwaltschaft gebeten, ihm zu berichten und auf eine Verfahrensbeschleunigung hinzuwirken. Herr Heitmann hat schließlich Herrn Kollegen Bandmann, so steht es in der Akte, "fernmündlich unterrichtet". Nicht mehr und nicht weniger lässt sich objektiv aus den Akten entnehmen.

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte hat diesen Fall beanstandet. Das ist zunächst sein gutes Recht. Fragwürdig sind aber erstens der Inhalt, zweitens die Form und drittens die weiteren Begleiterscheinungen dieser Beanstandung.

Erstens, zum Inhalt. Aus den Notizen des Kollegen Heitmann lässt sich nicht erkennen, was Gegenstand der Unterrichtung war. Das hat im Übrigen Herr Giesen auch selbst festgestellt. Ich zitiere: "Objektiv feststellbar ist, dass der Staatsminister Heitmann auf Anforderung Informationen zu Ermittlungsverfahren (zum Ob, zum Stand der Dinge oder zu Einzelheiten) geliefert hat."

Es ist also selbst nach Auffassung von Herrn Giesen objektiv nicht feststellbar, worüber unterrichtet wurde. Herr Kollege Heitmann hat darüber hinaus nach eigenen Aussagen lediglich die Tatsache eines Ermittlungsverfahrens bestätigt.

(Dr. Hahn, PDS: Das stand vorher in der Zeitung!)

Das Gegenteil zu beweisen ist nicht die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten. Es ist vor allem aber nicht seine Aufgabe zu unterstellen, dass mehr gesagt wurde, als beweisbar ist und als er selbst aufschreibt.

(Beifall bei der CDU)

Das ist für einen Juristen und für einen Datenschutzbeauftragten indiskutabel und für Herrn Kollegen Heitmann darüber hinaus in hohem Maße verletzend. Von diesen objektiven Tatsachen ausgehend fällt die ganze Argumentation des Datenschutzbeauftragten in sich zusammen. Die Tatsache eines Ermittlungsverfahrens in Görlitz war nämlich hinlänglich bekannt.

(Dr. Hahn, PDS: Dann brauchte Herr Bandmann nicht zu fragen!)

Dazu einige Zitate aus der damaligen Presse. "Bild"-Zeitung vom 2.8.1997: "OB zerrt seinen Vize vor Gericht - im Görlitzer Rathaus fliegen die Fetzen!"; "Sächsische Zeitung" vom 2.8.1997: "Staatsanwälte ermitteln"; "Sächsische Zeitung" vom 13.8.1997: "Görlitzer Staatsanwalt: Vager Verdacht". Im Text heißt es weiter: "Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen derVorwürfe der Stadtreinigung gegen ihren früheren Geschäftsführer Rainer Neumer bestätigt."

(Dr. Hahn, PDS: Dann brauchte er doch nicht zu fragen! Das ist doch ein Witz!)

Erst 17 Tage später, nämlich am 30.8.1997, unterrichtete Herr Kollege Heitmann den Kollegen Bandmann über das Vorliegen eines Ermittlungsverfahrens. Herr Abg. Hahn, wo bitte wurde hier ein Geheimnis verraten?

(Bartl, PDS: Aber!)

Dennoch meinte der Datenschutzbeauftragte, eine umfassende strafrechtliche Würdigung auf der Basis seiner Unterstellungen vornehmen zu müssen, an deren Ende aber wieder das Eingeständnis steht, dass er selbst die strafrechtliche und ordnungswidrigkeitliche Seite der Angelegenheit nicht zu beurteilen habe. Warum stellt er dann aber die strafrechtlichen Ermittlungen vorher an, wenn er anschließend sagt, er habe sie gar nicht anzustellen? Das Gewaltenteilungsprinzip und auch die strafrechtliche Unschuldsvermutung verlangen von ihm, von vorschnellen und öffentlichen Mutmaßungen abzusehen.

(Beifall bei der CDU)

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte hat stattdessen durch die Art der Veröffentlichung sowie durch seine zahlreichen darauf folgenden öffentlichen Äußerungen das ihn bei seiner Beanstandung angeblich leitende Anliegen, nämlich eine unbeeinflusst arbeitende Staatsanwaltschaft, seinerseits erheblich verletzt. Ähnlich unsubstanziiert ist der Vorwurf des Datenschutzbeauftragten, der Justizminister habe sich zu Unrecht über ein laufendes Ermittlungsverfahren unterrichten lassen. Nur zur Klarstellung: Die Auslegung, die Herr Dr. Giesen von § 147 Gerichtsverfassungsgesetz vornimmt, findet weder eine Stütze in der Verfassung - Grundgesetz und Landesverfassung gewährleisten ausdrücklich die Unabhängigkeit der Richter, nicht der Staatsanwaltschaft -, noch lässt sie sich dem Wortlaut des Gesetzes entnehmen.

Das Gerichtsverfassungsgesetz sieht in § 146 ff. das Recht der vorgesetzten Staatsanwälte sowie der Landesjustizverwaltung zur Aufsicht und Leitung aller staatsanwaltschaftlichen Beamten ausdrücklich vor. Dies setzt selbstverständlich die Befugnisse verbindlicher Weisungen voraus. Aus dieser Leitungsbefugnis ergibt sich zugleich auch das Recht, sich über den Erledigungsstand berichten zu lassen. Wie anders soll sonst Aufsicht funktionieren? Ich fasse also zu erstens zusammen: Der Inhalt der Beanstandung war nicht in Ordnung.

Zweitens, zur Form der Beanstandung. Wenn ein Datenschutzbeauftragter einen Vorwurf erhebt und einen amtierenden Minister einer Straftat öffentlich beschuldigt, dann ist das ein erheblicher Vorwurf. Nur auf Vermutungen und zweifelhafte Rechtsauslegung diesen Vorwurf zu stützen, dasverbieten ihm die Regel der Amtsverschwiegenheit und die Regel des Anstandes.

(Beifall bei der CDU)

Richtig wäre gewesen, wenn die Beanstandung gegenüber dem Staatsministerium der Justiz, gegebenenfalls gegenüber der Staatskanzlei, erfolgt und notfalls an die Staatsanwaltschaft mit der Bitte um Prüfung unter strafrechtlichen Gesichtspunkten weitergeleitet worden wäre. Eine derartige Verfahrensweise hätte die Rechte des angeschuldigten Kollegen Heitmann gewahrt; denn auch ein Justizminister hat Rechte, insbesondere dann, wenn ein strafrechtlicher Vorwurf im Raum steht. Hierzu war Herr Dr. Giesen übrigens auch rechtlich verpflichtet. In § 26 Abs. 1 Nr. 1 des Sächsischen Datenschutzgesetzes heißt es: "Stellt der Datenschutzbeauftragte Verstöße gegen dieses Gesetz oder gegen andere Vorschriften über den Datenschutz oder sonstige Mängel bei der Verarbeitung personenbezogener Daten fest, so beanstandet er dies bei den öffentlichen Stellen des Freistaates gegenüber der zuständigen obersten Landesbehörde."

Davon, dass er diese Beanstandung hauptsächlich, zugleich oder zuallererst der Öffentlichkeit im Rahmen einer Pressekonferenz zugängig machen darf und soll, lässt sich hieraus nichts lesen. Keinesfalls vom Sächsischen Datenschutzgesetz und von den Regeln des Beamtenrechts gedeckt sind dann die zahlreichen in der Öffentlichkeit im Nachgang zur Pressekonferenz getätigten Äußerungen. Präsident Iltgen: Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Dr. de Maizière, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei: - Im Moment nicht.

In der "Bild"-Zeitung war am 24.8.2000 zu lesen: "Wenn Herr Ministerpräsident Biedenkopf ein Interesse daran hat, Zitat Giesen, 'keine Straftäter in seiner Regierung zu haben', muss er Heitmann anzeigen und die Staatsanwälte ermitteln lassen. Als Ministerpräsident kann er Strafantrag stellen, wenn ein Täter ein Minister ist." Zweites Zitat, "Süddeutsche Zeitung": "Bei Richard Nixon hat auch niemand gefragt, ob ein zweites Mal eingebrochen worden ist. Ich ermittle keinen zweiten Fall. Dies ist der Fall. Ich bin der Datenschutzbeauftragte, nicht der Rächer der Enterbten. Das Verhalten des Ministers war habituell." Derartige Töne schaden allen, nicht nur dem Amt des Justizministers. Sie schaden vor allem auch dem Amt des Datenschutzbeauftragten selbst. Wenn er so auftritt, als vertrete er gewissermaßen den Landtag, dann schadet er damit diesem Hohen Haus.

(Beifall bei der CDU)

Ich fasse also zu zweitens zusammen: Die Form der Beanstandung steht im Widerspruch zu den Amtspflichten und zum Amtsethos eines Datenschutzbeauftragten.

Drittens, zu den Begleiterscheinungen: Die Diskussionen im Zusammenhang mit dieser Beanstandung haben im Nachgang weitere grundsätzliche Diskussionen über das Verhältnis zwischen Exekutive und Judikative im Freistaat Sachsen nach sich gezogen. Dazu hat der Datenschutzbeauftragte beigetragen, ohne dass es seine Aufgabe wäre, indem er es öffentlich als seine Aufgabe angesehen hat, die Aufgaben des Justizministers ganz allgemein zu beurteilen. Dies brachte - zufällig oder nicht ‚ namentlich drei Verwaltungsrichter - ich betone: drei Verwaltungsrichter aus Dresden, nicht aus Leipzig und auch nicht aus Chemnitz - dazu, öffentlich ihr Missfallen über vermeintliche Eingriffe des Ministeriums in ihre Unabhängigkeit zu äußern. Der eine äußerte seinen Unmut über ein aus seiner Sicht übertriebenes Interesse des Ministers am Fortgang der in seiner Kammer anhängigen Verfahren, insbesondere der besonders lange anhängigen Verfahren.

(Lachen bei der CDU)

Ein anderer beklagte sich, dass er und die 35 Richter des Verwaltungsgerichtes im vergangenen Jahr insgesamt acht Berichte über entsprechende Verfahren hätten machen müssen. Das entspricht einer Quote von 0,23 Berichten pro Richter im Jahr. Bei einem Bestand von 6 769 anhängigen Verfahren an diesem Gericht im vergangenen Jahr musste an diesem Gericht demnach über knapp mehr als ein Promille der Verfahren berichtet werden.

Ich kann nicht erkennen, dass das eine unerträgliche Berichtsflut der Verwaltungsrichter an das Justizministerium war.

(Beifall bei der CDU)

Der dritte Richter schrieb schließlich in seiner Eigenschaft als Vorsitzender einer Vereinigung von Verwaltungsrichtern an den Ministerpräsidenten einen umfangreichen, aber wenig substanziierten Brief, in dem er vor allem berufsständische Forderungen mit Äußerungen zu den von Herrn Giesen beanstandeten Görlitzer Verfahren vermischte. Konkrete Forderungen waren in diesem Brief nicht enthalten. Leider ist der Brief nicht veröffentlicht. Wir haben auch nicht die Absicht ihn zu veröffentlichen. Ich sage Ihnen einmal als Jurist: Juristisch ist der Brief mit "mangelhaft" zu beurteilen.

Bemerkenswert war auch die begleitende Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes, die den Eindruck erweckte, als hätten 80 Richter diesen Brief an den Ministerpräsidenten unterschrieben, was, wie wir inzwischen alle wissen, mitnichten der Fall war. Die Diskussionen der letzten Tage im Nachgang haben am allerwenigsten das Ansehen der Verwaltungsrichter gestärkt.

Ich fasse also zu drittens zusammen: Die Begleitumstände der Beanstandungen haben dem Justizwesen geschadet und sind jedenfalls zum Teil dem Datenschutzbeauftragten zuzurechnen. Meine Damen und Herren! Die Gewaltenteilung, die Achtung des Rechts und das Ethos des Beamtenrechts sind hohe Güter unserer freiheitlich demokratischen Rechtsordnung. Sie zu achten obliegt uns allen, auch dem Datenschutzbeauftragten. Ich hätte mich gefreut,

(Beifall bei der CDU)

wenn der Datenschutzbeauftragte zu dieser Debatte seinen Urlaub unterbrochen hätte. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Lang anhaltender Beifall bei der CDU)

Präsident Iltgen: Meine Damen und Herren! Damit ist die - - (Bartl, PDS: Halt!) Ich hatte nicht gefragt, ob noch der Wunsch aus den Fraktionen besteht zu sprechen. Die Rednerliste war im Grunde genommen abgearbeitet. Aber selbstverständlich, Herr Bartl, Sie erhalten noch das Wort.

Bartl, PDS: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr de Maizière, ich halte es rechtlich zumindest genauso für fragwürdig, in Abwesenheit desjenigen, dem man so weitreichende Vorwürfe macht ,

(Lachen bei der CDU)

einen Tagesordnungspunkt, der um Gewaltenteilung und parteipolitische Einflussnahme geht - das ist nämlich das Thema -, zu nutzen, um quasi hier einen Abwahlantrag gegen den Datenschützer zu etablieren. Das ist es doch, was Sie praktisch tun,

(Beifall bei PDS und SPD)

indem Sie auf ihn lenken, um quasi von Ihrem eigenen strukturellen und habituellen Versagen abzulenken. Punkt 1.

(Staatsminister Dr. de Maizière: Immer bei der Wahrheit bleiben!)

- Das ist nicht mein Datenschützer. Der Datenschützer ist aber ein Verfassungsorgan. Es ist egal, wie er heißt, ob er Dr. Giesen oder Schrader heißt. Über den Sie reden und den Sie angreifen, der ist ein Verfassungsorgan in diesem Freistaat.

(Zurufe von der CDU)

- Selbstverständlich, das steht in der Verfassung.

(Unruhe bei der CDU)

Herr Staatsminister der Justiz Kolbe, wir gratulieren Ihnen gleichermaßen und wünschen Ihnen viel Erfolg, eine gute Hand, auch die notwendige Unabhängigkeit. Wir hätten Ihnen auch gern Blumen überreicht, aber leider ist es in diesem Hohen Hause nicht üblich, nicht kultureller Standard, dass der Ministerpräsident es auch nur für förderlich hält, der Opposition anzuzeigen, dass er vorhat, den Staatsminister vor dem Parlament vereidigen zu lassen. Das erfährt man allenfalls noch in der Lobby

(Beifall bei der PDS)

und irgendwo, wenn man den Zugang hat, durch mediale Berichterstattung. Das ist zum Beispiel der gutsherrliche Stil, der in diesem Hause solche Ereignisse herbeiführt, wie wir sie heute behandeln.

(Beifall bei der PDS - Zurufe von der CDU)

Herr Staatsminister Kolbe, wir möchten Ihnen mit auf den Weg geben: Greifen Sie nicht zu kurz, wie es Ihnen der Herr Staatsminister a. D. Heitmann im Umgang mit dem Thema empfohlen hat oder auch Herr de Maizière! Es ging nicht nur um die Frage Fall Lechner. Es ging auch um die Frage, wie hier ein Fall zu Ende gebracht worden ist, der in dieses Hohe Haus hineingewirkt hat. Es ging ja auch um die Frage, warum die betreffendekompetente Staatsanwältin keine berufliche Entwicklung hatte, sondern jene, die das Verfahren einstellte. Es geht hier darum, dass Richter der Regierung, der Regierung wohlgemerkt, vorwerfen, dass es ein ministeriell etabliertes Berichtsunwesen gibt, eine Dreifachführung von Personalakten, dass es sachwidrige Erfassung von Persönlichkeitsmerkmalen in Richter- und Staatsanwaltsakten gibt, dass es Günstlingswirtschaft gibt, dass die Karrieren von Juristen im Staatsdienst von ihrem Wohlverhalten gegenüber dem Staatsministerium abhängig sind und dass auch das richtige Parteibuch eine große Rolle in der Entwicklung spielt.

(Schiemann, CDU: Das ist eine Unterstellung!)

Das ist der Vorwurf der Richterschaft. Das ist der Vorwurf der Richterschaft!

(Götzel, CDU: Sie sind doch auch nur Rechtsanwalt, weil Sie das richtige Parteibuch zur richtigen Zeit hatten.)

- Das ist der Vorwurf der Richterschaft, den können Sie auf den Gängen hören. Gehen Sie gemeinsam mit mir zu Gerichtsverhandlungen. Das ist unterhaltsam.

(Zuruf des Abg. Götzel, CDU)

- Sie begreifen nie, was Richter, Staatsanwalt und Rechtsanwalt ist. Staatsanwalt darf ich in Ihrem Land nicht sein, darauf können Sie sich verlassen.

(Widerspruch bei der CDU)

- Aber nicht in diesem Lande!

(Zuruf des Ministerpräsidenten Prof. Dr. Biedenkopf)

- Sie sind auch ein System, das System Biedenkopf. (Gelächter bei der CDU und bei der Staatsregierung) Herr Staatsminister Kolbe, überschauen Sie auch, dass es Höchstderoselbst, zum Beispiel Herr Staatsminister de Maizière, war, der gemeinsam mit Herrn Staatssekretär Franke und dem Datenschützer die betreffende Verwaltungsvorschrift über die Anforderbarkeit von Akten von der Staatsanwaltschaft korrigiert hat.

(Jurk, SPD: Sehr richtig!)

Warum denn korrigieren, wenn es keinen Grund gab, Herr de Maizière - warum wurde in einer Nacht- und Nebelaktion korrigiert und hat man den damaligen Noch-Staatsminister Heitmann am nächsten Tag nur noch unterschreiben lassen? Woraufhin man ihn dann zum Frühstücksdirektor deklariert hat.

(Heitmann, CDU: Sie wissen doch gar nicht, wie es war!)

- Ach, gut. Sie waren ja auch nicht da. Insofern meinen wir sehr wohl - und das will ich noch einmal mit Nachdruck sagen -, dass die Einflussnahmemöglichkeit der Staatsregierung auf den Staatsanwalt dort aufhört, wo der Staatsanwalt als Rechtspflegeorgan im Verfahren tätig wird. Das können Sie überall in der Kommentierung nachlesen. Und wenn Sie denn festlegen, dass über jedes politisch bedeutsame Verfahren, über jedes Verfahren, das quasi das Parlament oder politische Kreise interessieren kann und das Sie interessiert, weil Sie eine kaderpolitische Entscheidung der CDU zu treffen haben, Sie sich Berichte beiziehen lassen, dann ist das mit Sicherheit eine verfassungs- und rechtswidrige Einflussnahme auf die Justiz. Danke schön.

(Lebhafter Beifall bei der PDS ‚ Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Präsident Iltgen: Wird weiter das Wort gewünscht? - Herr Minister Meyer, bitte.

Prof. Dr. Meyer, Staatsminister für Wissenschaft und Kunst: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich wollte ich zu Abg. Jurk Stellung nehmen. Das will ich auch gleich tun, aber Ihre Rede, Herr Bartl, hat mich doch zu der Feststellung verführt zu sagen: Mit der Aussage "Im System Biedenkopf kann Herr Bartl nicht Staatsanwalt werden" gewinnen wir jede Wahl.

(Lebhafter Beifall bei der CDU ‚ Gelächter bei der Staatsregierung - Prof. Dr. Porsch, PDS: Und wir werden stärkste Oppositionsfraktion.)

Herr Jurk, Sie haben es für richtig gehalten, auf die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses Bezug zu nehmen, die durch Herrn Giesens Vorwürfe ausgelöst wurde. Was Sie vergessen haben, ist, dass der wesentliche Vorwurf, es sei unstatthaft gewesen, einen Kreis von Kolleginnen und Kollegen über die Berechtigung der Entlassung einer früheren Mitarbeiterin zu unterrichten, durch eine ausdrückliche Aussage der Gauck-Behörde ausgeräumt wurde. Alles andere wurde noch dazugetan, um diesen Untersuchungsausschuss zu inszenieren.

(Widerspruch des Abg. Dr. Hahn, PDS)

In der Tat gibt es - da haben Sie völlig Recht - zwischen dem Vorgehen gegenüber Herrn Kollegen Heitmann und dem Vorgehen gegenüber mir eine Gemeinsamkeit. Am Anfang jeder dieser Vorgänge steht nämlich eine kritische Äußerung über Auswüchse eines Rechtsstaates, der zum Rechtsmittelstaat geworden ist. Dort sind wir in der Tat bei dem eigentlichen Kern der Auseinandersetzung, nämlich der Frage: Können Ostdeutsche an einer Debatte über Entwicklungen in der Bundesrepublik, die vor 1990 stattgefunden hat, teilnehmen oder nicht? Nach meinem Verständnis ist der Volkskammerbeschluss, dass wir der Ordnung des Grundgesetzes beigetreten sind, aber nicht, dass es uns verwehrt ist, uns über politische und rechtliche Entwicklungen, die insbesondere in den letzten beiden Jahrzehnten vor 1990 in der Bundesrepublik stattgefunden haben, kritisch äußern zu können. Das ist der Punkt.

(Beifall bei der CDU)

Von daher ist mir Ihre Haltung, meine Damen und Herren von der Opposition, insbesondere die Haltung der Sozialdemokratie in diesem Punkte, völlig unverständlich. Merken Sie denn überhaupt nicht, dass Sie sich in die Rolle von nützlichen Idioten von Leuten begeben, die mit Ihren und unseren gemeinsamen Interessen überhaupt nichts zu tun haben? Das ist doch die eigentliche Aussage.

(Beifall bei der CDU - Beifall bei der Staatsregierung)

Es kann doch wohl nicht Ihr Interesse sein, dass in einer solchen Weise Ostdeutsche an der Teilnahme an dergesamtdeutschen Debatte gehindert werden, eine gesamtdeutsche Debatte, die wir gar nicht ausgelöst haben. Die Auswüchse des Rechtsstaates sind ja bereits in der Bundesrepublik vor 1990 kritisiert worden.

(Nolle, SPD: Eine Erfindung!)

- Ja, sicher, Herr Nolle, das kann ich mir vorstellen.

(Gelächter bei der CDU)

- Sie kommen auch gleich dran, Herr Bartl. Jetzt erst einmal zu dieser Ideologie, die dahintersteckt. Die hat uns Herr Giesen dankenswerterweise in einem Leserbrief an die "F.A.Z." gleich mitgeliefert, wo er nämlich erklärt hat: "'Du bist nichts, Dein Volk ist alles', also jener Nazi-Spruch, und das bürgerschaftliche Prinzip: 'Gemeinnutz geht vor Eigennutz' sind beide gleich" - wie er so schön sagt - "knochenfalsch."

Das ist die Ideologie, die hinter diesem Vorgehen steckt. Und wie Sie sich auf diesen Boden begeben können, ist mir gänzlich schleierhaft. Darüber sollten Sie in ihrem eigenen politischen Interesse einmal nachdenken.

(Starker Beifall bei der CDU)

Präsident Iltgen: Herr Minister, Sie wollten Herrn Bartl noch die Gelegenheit geben? - Herr Jurk, bitte.

Jurk, SPD: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Meyer hat der SPD-Fraktion in diesem Hause einige Unterstellungen gemacht.

Punkt eins. Wir würden quasi verhindern, dass sich Ostdeutsche an der Debatte zu Geschehnissen von vor 1990, die die alte Bundesrepublik betreffen, beteiligen dürften. Ich will Ihnen dazu sagen: Gerade deshalb haben wir das heutige Thema auf die Tagesordnung gesetzt und deshalb habe ich darauf hingewiesen, dass es genau die Ansätze zur Frage der Gestaltung der Unabhängigkeit der Justiz fernab von dem bisherigen, jetzt in Deutschland praktizierten Muster sind. Genau dies muss man auch einmal diskutieren dürfen. Man muss auch darüber diskutieren dürfen, ob die dritte Säule völlig unabhängig installiert werden kann oder nicht.

Punkt zwei. Zu der anderen Geschichte, die Sie angesprochen haben, Herr Meyer, den letzten Untersuchungsausschuss, wo Sie meinten, da hätten wir nichts nachweisen können, habe ich nach wie vor die Auffassung - und da können Sie mich attackieren, wie Sie wollen -: Sie haben das Parlament damals belogen.

(Beifall bei SPD und PDS - Leroff, CDU: Beweise!)

- Diese Beweise, lieber Kollege Klaus Leroff als Ausschussvorsitzender, müsstest du auch selber auf dem Tisch gehabt haben.

(Leroff, CDU: Die gibt es nicht!)

Es war nämlich tatsächlich so, dass auch Herr Minister Meyer seinerzeit einen Fehler - -

(Leroff, CDU: Sie bezichtigen einen Kollegen der Lüge im Haus und haben keinen Beweis!)

Präsident Iltgen: Bitte! Ich bitte um Sachlichkeit.

Jurk, SPD: - eingeräumt hat und den haben wir im Rahmen der Ermittlungen des Untersuchungsausschusses so auch bestätigen können.

(Beifall bei der SPD - Leroff, CDU: Stimmt nicht!)

Präsident Iltgen: Meine Damen und Herren! Wird weiter das Wort gewünscht? - Herr Minister Meyer, bitte.

Prof. Dr. Meyer, Staatsminister für Wissenschaft und Kunst: Zwei sachliche Feststellungen, Herr Präsident, meine Damen und Herren: 1. Wenn Sie es für richtig halten, Herr Abg. Jurk, die Justiz völlig unabhängig zu gestalten, dann ist das selbstverständlich ein legitimer Debattenbeitrag. Ich bin nicht Ihrer Auffassung, weil ich fürchte, dass dann die Justiz zu einem Selbstbedienungsladen für strebsame Juristen verkommt. Aber natürlich kann man darüber diskutieren.

(Beifall bei der CDU)

2. Was die Korrektur anbetrifft, so wissen Sie ganz genau, dass es sich um etwas handelt, was mit dem Kern der Sache überhaupt nichts zu tun hat. Überhaupt nichts! Daher sollten Sie hier nicht erneut versuchen, vage Beschuldigungen in den Raum zu bringen. Es wird Ihnen nichts nützen. Wir können die Debatte erneut aufnehmen. Warum denn nicht? Ich habe dabei das allerbeste Gewissen der Welt. Nun setze ich doch noch etwas hinzu.

Präsident Iltgen: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Prof. Dr. Meyer, Staatsminister für Wissenschaft und Kunst: - Er kommt dran. Er kann in Gottes Namen anschließend drankommen.

(Vereinzeltes Gelächter)

Eine wichtige Erfahrung, lieber Herr Abg. Jurk, die Sie durchaus haben mit machen können im Untersuchungsausschuss, war, mit welchem Nachdruck Herr Giesen auf einen Beamten meines Hauses losging, einen Beamten, der, wie viele Beamte meines Hauses - darauf bin ich stolz - aus Sachsen stammt. Er war - das ist ganz offenkundig - der Auffassung, dass ein Mathematiker für solche Aufgaben nicht einzusetzen ist.

(Zurufe von der CDU)

Das käme einem Juristen zu. Jetzt will ich Ihnen etwas erzählen, was ich mit Zeugen untersetzen kann. Es hat unlängst ein Verfahren stattgefunden - auch das geht auf Herrn Giesen zurück; auch darüber würde ich gern in diesem Hause berichten -, in dessen Zusammenhang Herr Giesen diesen meinen Beamten traf und zu ihm sagte: "Was machen Sie denn hier? Ich dachte, Sie sind nur der Henker." - Das ist die Art und Weise, in der Herr Giesen hier auftritt. Sie sollten sich einmal in aller Ruhe fragen, was Sie damit anrichten, wenn Sie eine solch unglaubliche Arroganz und Impertinenz unterstützen!

(Beifall bei der CDU)

Präsident Iltgen: Herr Bartl, bitte.

Bartl, PDS: Ich bedanke mich, Herr Staatsminister. Dass Anglistiker ein gebrochenes Verhältnis zu Juristen haben, ist notorisch. Danach wollte ich aber nicht fragen.

(Zuruf von der CDU)

Ich wollte die Frage stellen, ob Sie mir darin Recht geben, dass es die regierungstragende Mehrheitsfraktion war, die es 1991/92 maßgeblich verhindert hat, dass die modernistischen Ansätze in Aufnahme der Debatte in den alten Ländern bis 1989 in diese Verfassung hineinkommen.

Prof. Dr. Meyer, Staatsminister für Wissenschaft und Kunst: Was verstehen Sie unter modernistischen Ansätzen?

Bartl, PDS: Das heißt, dass all das - zum Beispiel erweiterte Möglichkeiten der Verbandsklage und ähnliche Dinge mehr -, was also drüben innovative Elemente der Debatte waren, in die Sächsische Verfassung aufgenommen werden sollte und dass genau das keine Chance hatte aufgenommen zu werden.

Prof. Dr. Meyer, Staatsminister für Wissenschaft und Kunst: Aber, Herr Bartl, der Frage will ich doch gar nicht ausweichen. Darauf sind wir auch stolz, dass wir nicht jede ideologische Schrulle,

(Gelächter und Beifall bei der CDU)

die in der Bundesrepublik nach 1968 entwickelt wurde, übernommen haben. Ich kann Ihnen beispielsweise einen Punkt aus dem Bereich der Bildungspolitik nennen. Wir sind natürlich stolz darauf, dass wir an der zwölfjährigen Schulzeit festgehalten und nicht die dreizehnjährige Schulzeit übernommen haben.

(Beifall bei der CDU)

Präsident Iltgen: Wird weiter das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, damit ist die 1. Aktuelle Debatte abgeschlossen. - Es gibt noch eine weitere Wortmeldung. Herr Leroff, bitte.

Leroff, CDU: Herr Präsident, ich gehe davon aus, dass sich durch die 1. Aktuelle Debatte die Redezeiten ein wenig verschoben haben. Ich wäre dankbar dafür, wenn Sie uns für unsere Planung mitteilten, wie viel Restredezeit von der Aktuellen Debatte die einzelnen Fraktionen haben.

Präsident Iltgen: Ich wollte die Parlamentarischen Geschäftsführer gerade auffordern, sich hier vorn zu informieren, damit sie die weitere Planung vornehmen können. Ich bitte das dann zu tun.
Ich rufe auf
2. Aktuelle Debatte
Zukunft der ärztlichen Gesundheitsversorgung im Freistaat
Sachsen......


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