Der Richtereid

§ 38  Deutsches Richtergesetz

 

(1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:

„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“

(2) Der Eid kann ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

 

 

Die Frage:

Ist nur derjenige ein guter Richter, der in Ausübung seines Amtes dem von ihm  geleisteten Eid gemäß – an Verfassung und Gesetz orientiert –  nur der Wahrheit und Gerechtigkeit dient?

Oder ist auch derjenige ein guter Richter, der unter Hintanstellung der Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit zuvörderst an der schnellen Erledigung seiner Fälle interessiert ist um bei seinen Vorgesetzten durch eine hohe Erledigungszahl pro Jahr aufzufallen und deshalb über bessere Dienstzeugnisse schneller ein Beförderungsamt zu erlangen als sein sorgfältiger Kollege?

 

 
Hierzu: Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Winfried Hassemer

 

 

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