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Sächsischer Landtag      3. Wahlperiode - 29. Sitzung

18. Januar 2001
Eröffnung

(Beginn der Sitzung: 10.01 Uhr)

Präsident Iltgen: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 29. Sitzung des 3. Sächsischen Landtages.

Zuerst darf ich eine angenehme Aufgabe erfüllen. Wir haben heute wieder ein Geburtstagskind unter uns. Es ist Frau Katja Kipping. Ich gratuliere Ihnen auch im Namen der Abgeordneten ganz herzlich zum Geburtstag, wünsche Ihnen alles Gute und Wohlergehen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Meine Damen und Herren! Folgende Abgeordnete, von denen Entschuldigungen zu unserer heutigen Sitzung vorliegen, sind beurlaubt: Herr Flath, Herr Adler, Frau Klein, Frau Nicolaus, Herr Hermsdorfer, Herr Dr. Jahr und Frau Schulz. ­ Herr Hermsdorfer ist anwesend, hatte aber schriftlich seine Abwesenheit angekündigt. Wir freuen uns natürlich, dass er nicht krank, sondern anwesend ist.

Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium festgelegt: CDU- Fraktion 255 Minuten, PDS-Fraktion 170 Minuten, SPD-Fraktion 85 Minuten; die Vorgabe für die Staatsregierung lautet 170 Minuten. Die Redezeiten können wie immer von den Fraktionen und der Staatsregierung auf die einzelnen Tagesordnungspunkte entsprechend den Bedürfnissen aufgeteilt werden.

Meine Damen und Herren! Ich bitte folgende Änderungen in der Tagesordnung vorzunehmen: Der Tagesordnungspunkt 17, Kleine Anfragen, ist zu streichen.

Gibt es weitere Änderungsanträge zu unserer heutigen Tagesordnung? - Herr Leroff, bitte.

Leroff, CDU: Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ich möchte beantragen, dass der Ausländerbeauftragte zum Tagesordnungspunkt 8, Integration von Spätaussiedlern, sprechen kann, falls er es wünscht.

Präsident Iltgen: Das nehmen wir zur Kenntnis. Herr Sandig, wenn Sie zu dem genannten Tagesordnungspunkt das Wort wünschen, dann haben Sie jetzt die Möglichkeit, das hier mitzuteilen.

Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? - Wenn das nicht der Fall ist, dann gilt die vorliegende Tagesordnung unter Beachtung der Streichung des Tagesordnungspunktes 17 für unsere heutige Beratung als verbindlich.

Meine Damen und Herren, wir kommen damit zur Abarbeitung der Tagesordnung. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1

2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Regelung von Auswahl und Ernennung der Richterinnen und Richter des Freistaates Sachsen

Drucksache 3/1414, Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Drucksache 3/2449, Beschlussempfehlung des Verfassungs- und Rechtsausschusses

Den Fraktionen wird das Wort zu einer allgemeinen Aussprache erteilt. Zuerst spricht die Fraktion der SPD. Danach folgen die CDU-Fraktion, die PDS-Fraktion, die CDU-Fraktion und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Die Aussprache ist eröffnet. Ich bitte die Fraktion der SPD das Wort zu nehmen. Frau Dr. Schwarz, bitte.

Frau Dr. Schwarz, SPD: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich die letzte Passage meines Redebeitrages zur Einbringung des Gesetzes zitieren:

"Bei den derzeitigen Verhältnissen bedarf es eines Minimums an Bereitschaft der Mehrheitsfraktion, die demokratische Legitimation und die richterlichen Mitwirkungsrechte zu stärken."

Dass diese Bereitschaft im Laufe des Verfahrens zwar verbal geäußert wurde, aber bisher keine konkrete Umsetzung erfahren hat, hat sicherlich mit den Ereignissen des letzten Herbstes zu tun, die in der Neubesetzung des Amtes des Justizministers endeten.

Nun hat der jetzige Justizminister zwar im Ausschuss erklärt, an einem Gesetzentwurf zu arbeiten, der eine bessere Mitbestimmung der sächsischen Richterinnen und Richter gewährleistet. Der Antrag meiner Fraktion, den von uns vorgelegten Gesetzentwurf bis zur Vorlage dieses Gesetzes jetzt nicht abschließend zu beraten, wurde von der Mehrheitsfraktion jedoch abgelehnt. Damit ist uns eine Möglichkeit genommen, dieses Anliegen, welches ja einhellig begrüßt wurde, gewissermaßen am Kochen zu halten.

(Schiemann, CDU: Am Kochen?)

Seit nahezu zehn Jahren wird die Auswahl und Ernennung von Richtern und Richterinnen im Freistaat Sachsen ohne Ausnahme durch das Justizministerium gestaltet. Im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Judikative führt dies aber zwangsläufig dazu, dass diese "Unabhängigen" hinsichtlich ihrer Berufung in ein Amt oder aber Versetzung in ein anderes Amt von der Exekutive allein abhängig sind. Kurzum, wer im Freistaat Sachsen Richter, Vorsitzender Richter oder aber Präsident eines obersten Landesgerichtes wird, entscheidet der Justizminister. Dabei befindet er über die fachliche Eignung für eine Funktion, die im weiteren Verlauf auch mit Vorstellungen des Justizministers kollidieren kann.

Dieses Konfliktpotenzial versucht der Gesetzentwurf, der ähnlich gestaltet ist wie in anderen Bundesländern, durch zwei Maßnahmen zu entkrampfen: die Wahl der Präsidenten der obersten Landesgerichte durch das Parlament selbst durch eine qualifizierte Mehrheit und die Einrichtung eines Richterwahlausschusses. Bei der Anhörung zu dem Gesetzentwurf Anfang Juli haben sich zumindest fünf der sechs anwesenden Sachverständigen für eine Stärkung der Mitwirkungsrechte der Richterinnen und Richter bei Auswahl und Ernennung ausgesprochen.

Ich will natürlich der Ehrlichkeit halber nicht verschweigen, dass der durch unseren Gesetzentwurf aufgezeigte Weg nicht durchweg Unterstützung fand. Im Hinblick auf seine Verfassungskonformität wurden Bedenken erhoben, ob etwa der Richterwahlausschuss nicht lediglich gemeinsam mit dem Justizminister über die zu ernennende Person zu befinden habe.

Nun ließe sich über all diese Punkte ja miteinander reden, um eine konsensuaie Lösung zu finden. Allerdings ist deutlich geworden, dass die Mehrheitsfraktion das Modell eines Richterwahlausschusses, wie es in anderen Ländern praktiziert wird, grundsätzlich ablehnt. Die Frage des Richterwahlausschusses ist jedoch das Kernstück der Auseinandersetzung. Sie versuchen diese grundsätzliche Ablehnung dadurch zu kaschieren, dass Sie verfassungsmäßige Bedenken äußern, den vorgeschlagenen Weg kritisieren und die Gefahr einer parteipolitischen Einflussnahme heraufbeschwören.

Im Dezember 1996 - dabei erinnere ich Sie an unseren verstorbenen Kollegen Richter - haben wir zuletzt über die Ausgestaltung der demokratischen Legitimation der Richterschaft gesprochen. Meine Fraktion hat sich auch damals schon für eine stärkere Mitwirkung von Richterräten bzw. Präsidialräten auch bei Fragen der Ernennung ausgesprochen. Schon damals haben Sie dies abgelehnt.

Seitens der CDU-Fraktion hat der Abg. Beyer dazu geäußert, dass man eine Veränderung des bestehenden Zustandes als Kampfziel verstehe. Ich zitiere den Kollegen Beyer:

"Viel wichtiger, als das unterstellte Interesse der Richter an der Mitwirkungsbestimmung zu vertreten, ist den Autoren an der direkten Ausübung von Staatsgewalt gelegen." Damals wollte man - ich zitiere -."eine maximale Einflussnahme mit einem Minimum an Wählerstimmen verhindern".

Im Frühjahr letzten Jahres ließ sich aber zunächst ein offenes Ohr aller Fraktionen gegenüber den Vorschlägen des Verbandes sächsischer Verwaltungsrichter erkennen. Dass diese Vorschläge auch durch Verstimmungen zwischen Richtern und Justizminister zustande kamen, daran sollten wir uns erinnern.

Ich kann Ihnen die Zeitschrift "Betreff Justiz" Nr. 64 mit dem Artikel des Autoren Konrad Kramer auch Verwaltungsrichter hier in Sachsen, empfehlen, um über die Ereignisse noch einmal nachzulesen.

Diese Verstimmungen auszuräumen ist Aufgabe des neuen Justizministers. Dabei war der Redebeitrag des Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion zur Aktuellen Debatte "Gewaltenteilung" nicht gerade hilfreich.

(Beifall der Abgeordneten Jurk, SPD, und Frau Ludwig, SPD)

Wer nämlich wie Sie, Herr Dr. Hähle, die Richterschaft nur nach ihrem Geburtsort - das werden Sie sich immer wieder anhören müssen- und ihrem Freizeitverhalten taxiert und ihr gewissermaßen Faulheit unterstellt, der kann einer sachlichen Diskussion nicht mehr folgen, geschweige denn sie befördern.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Kurzum, die Zeit ist langst reif für eine Veränderung des bestehenden Richtergesetzes, auch wenn diese Initiative in Form unseres Gesetzentwurfes gerade in die politisch heiße Phase der Veränderung an der Spitze des Justizministeriums fiel.

Vielleicht hat es gerade deshalb auch kein Aufeinander-Zugehen im parlamentarischen Verfahren gegeben, weil man befürchtete, einem Anliegen der angeblichen Königsmörder zu entsprechen.

Nun sind die Worte von Staatsminister Dr. de Maizière nach der Vereidigung des neuen Justizministers Kolbe bei der Mehrheitsfraktion noch nicht auf fruchtbaren Boden gefallen. Sie lauteten: "Es gibt in Parlamenten Stunden, in denen man nach hinten schaut und sich streitet. Das war heute Vormittag." - Gemeint war die Debatte um die Gewaltenteilung. - "Es gibt auch Stunden, in denen man ein bisschen nach vorn schaut. Das ist heute Nachmittag." - Also die Vereidigung des neuen Justizministers.

Wer also in der Frage der Richterernennung, der Zusammensetzung der unabhängigen Justiz nach vorn schauen will, der wird um Veränderungen der gesetzlichen Lage in Sachsen nicht umhin können. Schade, dass es nicht schon jetzt auf der Grundlage unseres Gesetzentwurfes gelungen ist.

(Beifall bei der SPD)

Präsident Iltgen: Ich erteile der Fraktion der CDU das Wort. Herr Schiemann, bitte.

Schiemann, CDU: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin, ich bin schon ein wenig verwundert, dass Sie hier davon sprechen, Sie möchten einen Gesetzentwurf am Kochen halten. Meinen Sie damit etwa, Sie wollen nur Politik damit machen auf dem Rücken der Justiz? -

Ich glaube, wir haben in den letzten Jahren das Thema Justiz mit einer äußersten Sensibilität gemeinsam beraten. Und ich glaube, diesen Weg sollten auch Sie nicht verlassen.

Im Ausschuss haben Sie mir die Frage gestellt, warum ich denn nur meine Meinung oder nur die Meinung der CDU-Fraktion vertrete. Und ich habe Ihnen geantwortet: Selbstverständlich wird es mir sehr schwer fallen, Ihre Meinung im Ausschuss zu vertreten, weil ich da sicherlich nicht richtig liege. Ich erwarte aber auch, wenn Sie hier versuchen, meine Artikulation aus dem Ausschuss zu vertreten, dass Sie dann das Gleiche machen; denn Sie können hier nicht etwas darstellen, was ich so nicht gesagt habe.

Ja, Frau Kollegin, das muss ich einfach so sagen, weil es einfach nicht der Wahrheit entspricht. Der Wahrheit entspricht auch nicht der Titel Ihrer Pressemitteilung, die Sie nach der Ausschusssitzung verteilt haben. Darüber steht: "CDU verhindert tatsächliche Unabhängigkeit der Justiz". Haben Sie sich wirklich überlegt, was Sie damit sagen? Sind Sie der Meinung, dass die sächsische Justiz in den letzten zehn Jahren im Freistaat Sachsen keine Unabhängigkeit in ihren Entscheidungen hatte?

Ich glaube, Sie stellen doch gerade mit dem, was Sie an der CDU-Fraktion kritisiert haben, dass viele aus anderen Ländern hierher gekommen sind und am Aufbau mitgewirkt haben, Sie stellen doch diese Arbeit gerade auf den Kopf und sagen den Leuten das Gegenteil, als ob sie zehn Jahre lang nicht vernünftig, unabhängig entschieden hätten.

Ich glaube, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Frage der Aufbauleistung kann man nicht mit kurzfristiger, kurzsichtiger Tagespolitik, bei der man sich profilieren muss, kaputt machen. Und aus dem Grund möchte ich, bevor ich zu Ihrem Gesetzentwurf komme, nochmals zur Aufbauleistung der sächsischen Justiz, der Richter, Staatsanwälte und weiteren Mitarbeiter der Justiz kommen.

Natürlich - und wir sind uns darüber im Rechtsausschuss immer einig gewesen, auch in diesem Hohen Haus - ist es sehr schwierig gewesen einen Neuanfang zu finden. Diesen Neuanfang haben wir mitgenommen von den Frauen und Männern, die 1989 den Mut hatten auf die Straße zu gehen und auch eine neue Justiz zu fordern. Das ist unser Auftrag.

(Beifall bei der CDU)

Und diese Frauen und Männer haben uns gesagt: Das müsst ihr gemeinsam tun, natürlich im Wettbewerb und Streit, aber gemeinsam, auf einer demokratischen Grundlage.

Ich glaube, wenn man sich die Reden der letzten Jahre anschaut, haben auch Sie als SPD-Fraktion die Aufbauleistung stets gewürdigt. Ich möchte das heute an dieser Stelle einfach noch einmal sagen: dass auch die CDU-Fraktion die Auflbauleistung edes Einzelnen, der sich eingebracht hat, würdigt.

(Zuruf des Abg. Jurk, SPD)

- Ja, Herr Kollege Jurk, ich muss das sagen: Hier steht, die CDU verhindert die tatsächliche Unabhängigkeit der Justiz.

(Jurk, SPD: Ja, wenns im Ausschuss so war.)

- Ja, Entschuldigung, die Justizarbeit wird nicht im Ausschuss geleistet, die wird in der dritten Gewalt als unabhängige Gewalt geleistet. Die haben wir im Endeffekt überhaupt nicht zu bestimmen, ich sag mal, die haben wir noch nicht mal zu begleiten; wir haben nur die Rahmenbedingungen für diese dritte Gewalt zu schaffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist für mich ein Herzensbedürfnis, noch einmal darauf hinzuweisen, dass wir natürlich im Gegensatz zu der Zeit vor 1989, in der Justiz parteipolitisch dominiert war, eine unabhängige, den Grundlagen des Grundgesetzes und der Sächsischen Verfassung verpflichtete Justiz haben. Und das ist ein weiter Unterschied zu dem, was Sie in Ihrer Pressemitteilung suggerieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Dr. Schwarz, Sie haben auch im Ausschuss bereits gesagt, dass wir das Beratungsverfahren urplötzlich abbrechen wollten. Ich machte darauf hinweisen, dass der Gesetzentwurf am 29. März im Jahre 2000 in den Sächsischen Landtag eingebracht bzw. ausgegeben worden ist. Wir hatten zehn Monate Beratungsverfahren. Meinen Sie nicht, nach einem so langen Beratungsverfahren, nach einer Anhörung hat auch dieses Hohe Haus das Recht zu einer Entscheidung zu kommen - bei einem fast einjährigen Beratungsverfahren? Und ich glaube, das habe ich auch im Ausschuss so für die CDU-Fraktion klargestellt.

Präsident Iltgen: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Schiemann, CDU: Selbstverständlich.

Frau Dr. Schwarz, SPD: Ist es richtig, Herr Kollege Schiemann, dass die erste inhaltliche Beratung zu diesem Gesetzentwurf allerdings erst in der letzten Ausschusssitzung stattgefunden hat?

Schiemann, CDU: Die erste inhaltliche Beratung hat meines Erachtens bereits in der Anhörung, die wir im Sommer durchgeführt haben, stattgefunden, dort, wo Experten aus verschiedenen Bereichen geladen waren. Dort haben wir bereits mit unseren Fragestellungen, Nachfragen die Inhalte bestimmen können, wo es etwa hingehen könnte.

Dass Sie den Ausschuss stets gebeten haben, das Beratungsverfahren nach hinten zu verlagern, haben wir gemeinsam akzeptiert, Frau Kollegin.

Frau Dr. Schwarz, SPD: Darf ich noch eine Nachfrage stellen?

Schiemann, CDU: Ja, es ist im Ausschuss einvernehmlich so gewesen, dass wir uns über das Beratungsverfahren verständigt haben. - Ich glaube, ich habe auf Ihre Frage geantwortet.

Jetzt zum Gesetzentwurf.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor allen Dingen diejenigen, die sich nicht mit dem Gesetzentwurf befasst haben! Was waren die Gründe, dass die CDU-Fraktion ablehnt? Die Gründe, dass wir eine Ablehnung im Ausschuss vorgeschlagen haben, sind folgende: Wir zweifeln die Verfassungsmäßigkeit dieses eingebrachten Gesetzentwurfes klar an. Es kann doch nicht angehen, dass es einen Richterwahlausschuss gibt, in dem sechs Richter Mitglied im Ausschuss sind und fünf Abgeordnete. Wozu muss noch eine Abstimmung erfolgen, wenn die Mehrheit stets auf der Seite der Richterschaft ist?

Ich glaube, es ist keine demokratische Legitimation, Abgeordnete dazuzuladen, um dann im Endeffekt ihre eigene Politik zu machen. Es ist auch verfassungswidrig - das wissen Sie - nach den Grundsätzen für Richter. Es ist nicht praktikabel.

In dem Gesetzentwurf steht ja noch nicht einmal drin, wo dieser Richterwahlausschuss angesiedelt ist. Ist er beim Landtag angesiedelt, dann unterliegt er den Grundsätzen für Wahlen und auch den Aufgaben im Landtag.

Also ausdrücklich möchten wir auch sagen: Wir wollen keine Politisierung. Dieser Richterwahlausschuss würde eine Politisierung der Bestellung von Richtern bedeuten. Wenn Sie die Zweidrittelmehrheit bei der Wahl eines Richters herbeiführen wollen, dann wird es immer - das wissen Sie - einen politischen Diskurs vorher geben.

Das wollen wir auf jeden Fall verhindern. Das gilt auch für die Zukunft.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir möchten im Gespräch bleiben. Das haben wir im Ausschuss klar signalisiert. Wir möchten darüber nachdenken, was getan werden kann, um die Mitwirkungsrechte von Richtern zu erhöhen. Das ist in den Ausschussberatungen klar signalisiert worden.

Wir haben den Justizminister gebeten, uns bis zur Jahresmitte die Eckwerte vorzulegen. Es wäre gut, wenn wir uns über einen Entwurf verständigen könnten. Diesen Entwurf sollten wir dann aber gemeinsam im Rechtsausschuss beraten, so wie es in den letzten zehn Jahren bezüglich der Justizfragen stets guter Brauch war.

Vor einer Sache möchte ich warnen. Ich betone: Justizpolitik ist keine Parteipolitik.

Vielen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Präsident Iltgen: Ich erteile der Fraktion der PDS das Wort. Herr Bartl, bitte.

Bartl, PDS: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Schiemann, was in diesem Hause geschieht, ist durch die Bank weg Politik. Das betrifft auch den Bereich der Justiz.

(Beifall bei PDS und SPD)

Es ist immer auch irgendwie Politik zulasten Dritter. Es ist eindeutig nicht so, dass es bei diesem Gesetzentwurf um die Frage geht, ob wir uns in die Unabhängigkeit der Justiz einmischen wollen. Vielmehr wollen wir - das will die SPD ­ mit dem Entwurf verhindern, dass sich die Exekutive in die Unabhängigkeit der Judikative einmischt. Wir wollen, dass der böse Anschein schon dadurch vermieden wird, dass die Richter auf andere Weise als durch die Ernennung des Ministers ins Amt kommen.

Der heute zur 2. Lesung vorliegende, durch die Mehrheit des Verfassungs- und Rechtsausschusses dieses Hohen Hauses zur Ablehnung anempfohlene Gesetzentwurf der SPD-Fraktion wurde seinerzeit im Stadium der Einreichung quasi 1: 1 vom Verband der sächsischen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter übernommen.

Selbiger Verband schlug in einem an alle Fraktionen und die Abgeordneten des Sächsischen Landtages sowie an die Mitglieder der Staatsregierung gerichteten Schreiben vom 1. Februar des vergangenen Jahres vor, das Sächsische Richtergesetz dahin gehend zu novellieren, dass in einen § 5a die Regelung aufgenommen wird, wonach fernerhin die Präsidenten der im Freistaat strukturell bestehenden fünf Obergerichte durch den Sächsischen Landtag gewählt und hiernach durch den Ministerpräsidenten ernannt werden.

Weiterhin sei ein § 5b einzufügen, der bestimmen solle, dass für alle anderen Personalentscheidungen, die die Richter betreffen und einer Ernennung bedürfen, ein eigens hierzu einzurichtender Richterwahlausschuss zuständig sei. Dieser wiederum sollte paritätisch besetzt sein: fünf Abgeordnete des Landtages, fünf Richter aus fünf Gerichtsbarkeiten und ein Vorsitzender.

Ich erinnere, nebenbei bemerkt, an die Gründungszeiten des Freistaates Sachsen und daran, auf welchem Weg in dieser Zeit die Mitwirkung der Abgeordneten und Richter erfolgte. Es waren auch in der Minderheit Abgeordnete, die über Richter bestimmten, die entweder aus dem Amt kamen oder im Amt bleiben durften.

(Schiemann, CDU: Sie wissen auch, warum!)

- Ja, aber nichtsdestotrotz gab es damals auch keine Bedenken dahin gehend,. dass die Mitwirkung der Abgeordneten dominierend sein könnte.

Zum weiteren Inhalt des Vorschlages und seiner Zweckbestimmung hat Frau Kollegin Dr. Schwarz bereits referiert. Motiviert war jene Gesetzesinitiative der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter ausweislich der mitgelieferten Begründung, die sich wiederum die einbringende Fraktion weitgehend zu Eigen machte, aus dem Umstand heraus, dass nach der geltenden Rechtslage mit Ausnahme der Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichtshofes und auch des Präsidenten durchgängig das weitere Personal der rechtsprechenden Gewalt durch den Staatsminister der Justiz ernannt wird.

Sie kennen die Argumentation der Richterinnen und Richter, dass der Staatsminister der Justiz seine demokratische Legitimation nur aus der Ernennung durch den Ministerpräsidenten ableite. Die Bedenken der Judikative liegen darin, dass gewissermaßen ein in der Exekutive durch Ernennung ins Amt gelangter Minister nun derjenige ist, der durch die Bank weg alle Richterinnen, Richter, Staatsanwälte usw. ernennt.

Dieser Gesetzesvorschlag, der von Beginn an die Unterstützung auch der Mitglieder der neuen Richtervereinigung des Freistaates Sachsens fand, kam keineswegs von ungefähr. Er fand genau in der hohen Zeit der Auseinandersetzung um vermeintlich unzulässige Eingriffe des Justizministeriums in laufende Verfahren statt Er lag in einer Periode scharfer Auseinandersetzung mit der ministeriellen Praxis, durch die die Richterinnen und Richter selbst ihre verfassungsmäßig garantierte Unabhängigkeit beeinträchtigt sahen. Auch das wollen wir nicht vergessen. Das Referieren von Beispielen ist entbehrlich.

Es versteht sich von selbst, dass unsere Fraktion daher diesen vorliegenden Gesetzentwurf von Beginn an mit Sympathie begleitet hat, zugleich aber auch - diesbezüglich bin ich ein Stück weit auf der Seite von Herrn Schiemann - frühzeitig ihre verfassungsrechtlichen Bedenken referiert hat. Diese liegen nicht so sehr beim § 5a. Über den § 5a kann man sich streiten. Man kann sich auch darüber streiten, ob es noch in der Reichweite des § 79 (3) liegt und ob es noch in dem Sinne einer Mitwirkung ist, wenn der Richterwahlausschuss das selbst bestimmt. Wenn der Landtag wählt, ist das noch durch § 79 (3) gedeckt.

Die Bedenken bezogen sich vor allen Dingen auf die vorgeschlagene Regelung im § 5b Absätze 2 und 3 des Entwurfes, wonach bei den vorzunehmenden Ernennungen im Streitfall letztlich der Richterwahlausschuss die abschließende Entscheidungshoheit haben soll mit der Maßgabe, dass der Justizminister dann nur noch diejenigen Richterinnen und Richter zu ernennen hat, die ihm der Richterwahlausschuss bestimmend vorgibt.

Diesbezüglich besteht für uns ein Streitpunkt, weil nach dem Grundgesetz landesrechtliche Regelungen die Mitwirkung von Richterwahlausschüssen bei der Entscheidung des Landesjustizministers über die Anstellung von Richtern vorsehen können und die Form der Mitwirkung eigentlich nicht bestimmt ist. Es ist nicht festgelegt, wie weit sie geht. Mitwirkung ist aber die Obergrenze.

Das heißt, wenn in der Verfassung nach § 79 (3) die Mitwirkung festgeschrieben ist, so kann nicht im Gesetz die Entscheidungshoheit des Richterwahlausschusses stehen. Das ist unser Problem.

Ich will mich nicht intensiv damit auseinander setzen, inwieweit bezüglich der geltenden Verfassungslage in § 79 (3) oder in der analogen Bestimmung des Grundgesetzes unter Umständen eine Novellierungsbedürftigkeit besteht. Fakt ist, dass das die Verfassungslage ist. An diese Verfassungslage muss sich der Freistaat Sachsen und müssen wir uns im Hinblick auf die Novelle zum Richtergesetz halten. Das ist unsere Auffassung, und zwar auch im Ergebnis der Anhörung, die der Verfassungs- und Rechtsausschuss am 3. Juli 2000 vorgenommen hat. Bezüglich dieser Frage war die Mehrzahl der Gutachter der Auffassung, dass es verfassungsrechtliche Bedenken gebe. Ich sage ganz klar, dass wir diese Auffassung teilen. Deshalb können wir diesem Entwurf nur mit Stimmenthaltung begegnen.

Wenn man es allerdings mit anderen Landes-Richtergesetzen vergleicht, so ist festzustellen, dass das, was jetzt in unserem Richtergesetz steht, in puncto Mitwirkung der Richterinnen und Richter deutlich unterbelichtet ist. Im Klartext heißt das: Wir haben uns zu dem Weg - Frau Schwarz hat es gesagt - im Ausschuss differenzierte Positionen gebildet. Das dürfte uns allen klar sein und das war unisono auch die Auffassung der angehörten Expertinnen und Experten.

Es ist jetzt an der Zeit, den § 79 (3) unserer eigenen Verfassung bezüglich der Mitwirkung der Richterinnen und Richter ­ das gilt auch in Personalangelegenheiten - zu untersetzen. Das betrifft also auch das Richtergesetz. Alle Experten haben gesagt, dass Nachholbedarf in dieser Hinsicht besteht.

Das wiederum war unser Begehren. Insofern war es nicht die SPD-Fraktion, die den Gesetzentwurf in den Ausschuss gerollt hat, sondern wir waren es. Wir haben darum gebeten - die CDU hatte Einsehen -, dass wir gemeinsam versuchen, an diesem Entwurf zu arbeiten, ihn gewissermaßen handwerklich auf die Reihe zu bringen und damit ein Gesetz in die Welt zu geben, das tatsächlich den Bedarf an richtiger, echter Mitwirkung der Richterinnen und Richter normiert. Es geht darum, auf diese Weise ein Zeichen in Richtung stärkerer Unabhängigkeit auch nach der Gesetzeslage zu setzen.

In diesem Sinne sind wir der Überzeugung, dass es notwendig ist, diese Sache am Kochen zu halten. Herr Schiemann, selbstverständlich müssen wir das am Kochen halten. Wir werden das tun.

Wir fordern, dass in die neue Novelle - wir hoffen, dass die Staatsregierung diesbezüglich Einsehen hat - nicht nur die Mitwirkung der Richterinnen und Richter in sozialen Angelegenheiten aufgenommen wird.

Herr Staatsminister Kolbe, Ihren Zungenschlag in der letzten Sitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses bezüglich der Mitwirkung bei Sozialangelegenheiten habe ich sehr wohl vernommen. Sie dürfen aIso dann beim Wandertag oder bei der Essensverpflegung etwas mehr sagen. Nein! Es geht um die Mitwirkung bei Personalangelegenheiten. Das wollen wir in das Gesetz hineinschreiben. Das entspräche dem Standard der Verfassungslage gemäß § 79 (3) und es stünde in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die der Deutsche Richterbund zu den Beteiligungsrechten der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte entwickelt hat, wenn eine Rechtslage geschaffen wird, unter der die Richterinnen und Richter exakt mitwirken können.

Wir sehen das wesentlich in Anlehnung an die Vorschläge des Sächsischen Richtervereins. Wir sind dafür, einen Landesrichterrat und einen Ausschuss zur Vermittlung von Konflikten zwischen Justizverwaltung und Richterinnen und Richtern zu schaffen. In diesem Ausschuss können unter Umständen auch Abgeordnete sein. Darüber könnten wir nachdenken. Unserer Auffassung nach sollten Vertreter aller drei Gewalten in diesem Ausschuss sein. Wir sind für einen starken Präsidialrat der Richterinnen und Richter, der auch entsprechende Vetorechte hat.

Wenn wir ein solches Richtergesetz im Freistaat schaffen, rücken wir, nebenbei bemerkt, etwas näher an die Europäische Charta über die Rechtsstellung der Richterinnen und Richter aus dem Jahr 1998 heran, also an das, was dort als Vorgabe für die EU-Länder in Bezug auf die Rechtsstellung dieser Berufsgruppe steht.

Jetzt sage ich ein letztes Wort. Was wir damit fordern und was die SPD-Fraktion gewissermaßen damit fordert, ist weiß Gott kein modernistischer Ansatz. Wir wollen nur näher heran an jenen Maßstab, der schon in der "Deklaration der Grundrechte des deutschen Volkes" der Paulskirchenversammlung von 1948 formuliert worden ist, in dem es dort heißt: Rechtspflege und Verwaltung sollen getrennt und voneinander unabhängig sein. Das heißt aber auch, dass das bei der Frage beginnen muss, wie die dritte Gewalt ihr Personal zusammenstellt.

Danke.

(Beifall bei der PDS)

Präsident Iltgen: Weitere Wortmeldungen liegen mir von den Fraktionen nicht vor. Ich frage die Staatsregierung. - Herr Staatsminister Kolbe, bitte.

Kolbe, Staatsminister der Justiz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vor annähernd zehn Jahren, am 25. Januar 1991, verabschiedete der Sächsische Landtag als eines seiner ersten Gesetze das Sächsische Richtergesetz. Damit wurde unmittelbar nach der Revolution eine der wichtigsten Grundlagen für einen glaubwürdigen Neubeginn einer unabhängigen Justiz im Freistaat Sachsen gelegt. Auf der Grundlage dieses Gesetzes wurde unter meinem Amtsvorgänger Steffen Heitmann innerhalb kürzester Zeit eine handlungsfähige und rechtsstaatliche Justiz aufgebaut.

Als neuer Justizminister sage ich dafür allen Beteiligten noch einmal meinen herzlichen Dank.

Mit dem zum 1. Januar 2001 in Kraft getretenen Justizgesetz, das wir im Dezember hier debattiert haben, fand dieser Aufbau einen gewissen Abschluss. Es regelte, bundesweit einmalig, erstmals alle landesrechtlichen Justizvorschriften in einem Gesetz, schaffte klare Zuständigkeitsregelungen für den Bürger und hat die Regelungen zur Dienstaufsicht in einer Art und Weise präzisiert, die meines Erachtens von allen Beteiligten in der Justiz begrüßt worden sind. Und dass die Dienstaufsicht nicht Gegenstand der heutigen Debatte war, zeigt, dass diese Präzisierungen auch im politischen Raum offenbar angenommen werden.

Nach der Sächsischen Verfassung und dem Sächsischen Richtergesetz erfolgt die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten strikt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung und ist gerade keine politische Entscheidung, Herr Bartl. Das Grundgesetz, Artikel 33 Abs. 2, schreibt für Beamte und Richter die Ernennung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vor.

Und auch Sie, Frau Schwarz, zeichnen ein Zerrbild, wenn Sie in Ihrer Presseerklärung vom 8. Januar 2001 behaupten, die Ernennung zum Richterdienst sowie die beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten hängen von der "Gunst des jeweiligen Jushzministers" ab, der "seit über zehn Jahren diese Personalentscheidungen im Alleingang treffe". Das gibt in keiner Weise die tatsächliche Lage im Freistaat Sachsen wider. Die Zahlen zur bisherigen Praxis widerlegen dies eindeutig, da die weitaus überwiegende Mehrzahl der Beförderungsentscheidungen mit Zustimmung des Präsidialrates oder des Hauptstaatsanwaltsrates erfolgt ist.

Wir hatten in den Jahren 1997 bis 1999 181 Beförderungsentscheidungen. Davon stimmte der Präsidialrat nur 26 Entscheidungen, das heißt 14,4 %, zunächst nicht zu. Nur in 17 Fällen, 9,4 %, unterbreitete er einen Gegenvorschlag. Das Justizministerium setzte nur in vier Fällen, das sind 2,2 % der Fälle, seinen Vorschlag durch. In 13 Fällen folgte es dem Gegenvorschlag und es wurde ein gemeinsamer Kompromiss gefunden. All dies zeigt, dass hier der Justizminister nicht allein entscheidet, sondern dass das wohl abgestimmte und ausgewogene Entscheidungsprozesse nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sind, was ich noch einmal betonen möchte.

Kommen wir jetzt, Frau Schwarz, zum Gesetzentwurf der SPD-Frakhon zur Einführung eines Richterwahlausschusses. Dieser Gesetzentwurf sieht zwei Dinge vor: die Wahl aller Oberpräsidenten aus einem Dreiervorschlag mit Zweidrittelmehrheit des Landtages und die Entscheidung aller anderen Personalangelegenheiten der Richter, die einer Ernennung bedürfen, durch einen elflköpfigen Richterwahlausschuss, der mit fünf Landtagsabgeordneten, fünf Richtern und demjenigen Oberpräsidenten als Vorsitzenden besetzt ist, in dessen Gerichtsbarkeit die Ernennung ansteht.

Dieser Ietzte Punkt bedeutet die Selbstergänzung, Kooptation der Richter durch die Richterschaft mehrheitlich selbst. Wenn sich die Richterschaft durch die Zuwahl mehrheitlich durch Richter selbst ergänzt, ist das in der bisherigen Praxis der Bundesrepublik Deutschland unbekannt. Es widerspricht auch Artikel 20 Abs. 2 Grundgesetz, wonach alle Staatsgewalt vom Volke abgeleitet ist, da sich die personelle Zusammensetzung der Richterschaft unkontrolliert vom Volkswillen entwickeln könnte.

Dies hat auch die Anhörung im Verfassungs- und Rechtsausschuss des Landtages am 3. Juli 2000 eindrucksvoll ergeben und ich wundere mich schon, dass Sie nach dieser Anhörung Ihren Gesetzentwurf nicht zumindest modifiziert haben.

Weiter ist Ihr Gesetzentwurf auch deshalb klar verfassungswidrig, weil sowohl Artikel 98 Abs. 4 Grundgesetz als auch Artikel 79 Abs. 3 Sächsische Verfassung einem eventuellen Richterwahlausschuss nur gestatten, mit dem Landesjustizminister gemeinsam - ich betone: gemeinsam - zu entscheiden. An dieser gemeinsamen Entscheidung fehlt es aber, wenn, wie nach dem SPD-Gesetzentwurf, der Justizminister iediglich noch in bestimmten Situationen dadurch mitwirkt, dass er die Urkunde aushändigt und die Entscheidung formal umsetzt.

Der Sachverständige Prof. Lüke hat ausdrücklich hervorgehoben, dass der Justizminister die politische Verantwortung für die Sicherstellung des organisatorischen Rahmens der Justiz trägt und daher bei Ernennung einen ausreichenden Einfluss haben muss, was in Ihrem Gesetzentwurf nicht berücksichtigt worden ist.

Ihr Gesetzentwurf entspricht deshalb nicht der Verfassung und ich glaube, Sie dürfen deshalb, wenn wir ihn ablehnen, dies nicht als "krampfhaftes und verbissenes Festhalten an der Hausmacht des Justizministers" sehen. Dies ist nicht der Fall.

Aber Sie schaden dem Rechtsstaat, wenn Sie einen Gesetzentwurf einbringen, der eindeutig nicht unserer Verfassung entspricht. Diesen Gesetzentwurf kann auch die Mehrheit des Landtages nicht am Kochen halten. Der ist verfassungswidrig, der ist "angebrannt". Es liegt deshalb in Ihrem eigenen Interesse, dass der so schnell wie möglich vom Herd genommen wird.

Aber auch jenseits dieses SPD-Gesetzentwurfs, über den wir heute entscheiden müssen, werden wir uns sehr genau überlegen müssen, ob die Einführung von Richterwahlausschüssen tatsächlich der sinnvolle Weg ist, um richterliche Mitwirkungsrechte zu stärken. Ich darf da nur aus einer Stellungnahme des Sächsischen Richtervereins vom Oktober 2000 zitieren, also des Richtervereins, dem die Mehrzahl der sächsischen Richter angehört: "Es steht zu befürchten, dass es dieselben Schwierigkeiten bei der Besetzung gibt wie in anderen Bundesländern bei der Besetzung hoher und höchster Richterämter. Kommt es zu keiner Einigung über den Kandidaten, bleiben Stellen häufig lange unbesetzt. Ferner besteht die Gefahr, dass der Bürger einen obersten Gerichtspräsidenten als parteilich ansehen könnte, je nachdem, wer zur Zeit seiner Ernennung im Landtag sich gerade durchsetzen kann. Dies tut weder dem Amt noch dem Amtsinhaber gut und ist nicht geeignet, das Ansehen der Justiz zu fördern".

In der Tat sollten wir uns alle fragen und uns alle überlegen, ob wir einen solchen mit einem Richterwahlausschuss zwingend einhergehenden stärkeren parteipolitischen Ein fluss auf die Justiz als dritte unabhängige Gewalt tatsächlich wollen. Parteipolitische Paketlösungen auch für die unteren Instanzen wären die wahrscheinliche Folge. Jeder hat noch die Fernsehbilder aus Florida vom Dezember vor Augen, wo im Zusammenhang mit der US-Präsidentenwahl zahlreiche gerichtliche Entscheidungen anstanden und diese doch im Wesentlichen immer vorhersehbar waren, je nachdem, welche Seite dieses Gericht gerade besetzt hatte.

Meiner persönlichen Überzeugung nach sollten wir neben die parteipolitisch bestimmten Gewalten Legislative und Exekutive die Judikative als dritte unabhängige Gewalt stellen, wo Ernennung und Beförderung allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgen.

(Beifall bei der CDU)

Dies gilt gerade für den Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die staatliches Handeln kontrollieren soll. Gerade dort sehe ich die Gefahr, dass sich jahrzehntelange politische Mehrheiten in einem Land, wie wir es in Deutschland in unterschiedlicher Ausprägung teilweise haben, dann über die Richterwahlausschüsse auch in die Venvaltungsgerichtsbarkeit transportieren und somit zumindest der Eindruck entstehen könnte, dass die unabhängige Kontrolle durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit beeinträchtigt ist. Als Letztes lassen Sie mich noch hervorheben, dass derzeit Ernennungen und Beförderungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auch gerichtlich voll überprüfbar sind. Unzählige gerichtliche Entscheidungen dazu sind ergangen. Diese gerichtliche Überprüfbarkeit würden wir beeinträchtigen, wenn wir die Entscheidungen künftig in einem anonymen Gremlum, in einem Richterwahlausschuss ohne Begründungspflicht stattfinden lassen würden.

Aus diesem Grund hat eine Vielzahl von Ländern keine Richterwahlausschüsse eingerichtet. Es ist also nicht nur Sachsen allein. Das sind parteipolitisch ganz unterschiedlich regierte Länder, etwa Bayern, Mecklenburg-Vorpommern - dort regiert Ihre Partei mit, Herr Bartl-, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen - seit Jahrzehnten SPD-regiert-, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt. Auch wir in Sachsen haben das bisher aus guten Gründen so gehandbabt und werden daran festhalten. So weit zum Richterwahlausschuss.

Lassen Sie mich nun zum Landesrichterrat kommen. Dazu kann ich sagen, dass bei mir und, soweit ich das beurteilen kann, auch im Landtag die Vorstellungen des Sächsischen Richtervereins zu den Mitwirkungsrechten der Richter und Staatsanwälte in sozialen und allgemeinen Angelegenheiten auf großes Interesse gestoßen sind. Sie knüpfen an die §§ 72 und 73 des Deutschen Richtergesetzes an und schreiben die Bildung von Richterräten vor, die folgende Aufgaben haben: erstens Beteiligung an allgemeinen und sozialen Angelegenheiten der Richter; zweitens gemeinsame Beteiligung mit der Personalvertretung an allgemeinen und sozialen Angelegenheiten, die sowohl Richter als auch Bedienstete des Gerichts betreffen.

Herr Bartl, Sie haben eine seltsame Vorstellung von diesen Richterräten, wenn Sie das herabwürdigend als "Mitbestimmung betreffend Wandertage usw." beschreiben Sprechen Sie doch bitte einmal mit Richtern und Staatsanwälten, ob diese sich da gebührend gewürdigt finden. Das würde mich wirklich interessieren.

(Bartl, PDS, meldet sich zu einer Zwischenfrage zu Wort.)

Präsident Iltgen: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Kolbe, Staatsminister der Justiz: Nein, jetzt nicht.

In Sachsen werden bisher gemäß §16 des Richtergesetzes bei allen Gerichten Richterräte gebildet. Darüber hinaus gibt es keine Stufenvertretung auf Landesebene. Entsprechendes gilt für Staatsanwälte.

Im Staatministerium der Justiz prüfen wir auf Anregung der CDU-Fraktion jetzt auch die Einführung einer solchen Stufenvertretung. In Fragen, die landesweite Bedeutung haben, kann dieses Gremium dann ebenso wie der Richter rat auf der Behördenebene beteiligt werden. Die verstärkte Mitwirkung der Richterschaft durch eine solche Vertretung könnte die Akzeptanz von Entscheidungen und Planungen fördern.

Für wünschenswert halte ich die Einbeziehung der Staatsanwälte, was aber unter Umständen ohne eine Änderung des Deutschen Richtergesetzes nicht möglich ist. Erste Gespräche in dieser Richtung haben wir mit den Gerichtspräsidenten, dem Generalstaatsanwalt und den Verbänden bereits geführt und sind dort auf ein positives Echo gestoßen.

Dies, sehr geehrte Frau Abg. Schwarz, sind mitnichten nur "vage Versprechungen". Nur, jede ernst gemeinte Gesetzgebungsvorhaben braucht eine seriöse Prüfung als Grundlage. Alles andere wäre effekthascherischer Aktionismus, wie er uns seit zwei Jahren von der Bundesjustizministerin vorgeführt wird. So etwas wollen wir im Freistaat Sachsen nicht.

Mein Haus wird bei positivem Ausgang dieser Prüfung dem Landtag bis zur Sommerpause entweder Eckpunkte einer künftigen Regelung oder möglicherweise schon einen Gesetzentwurf vorlegen. Dies halte ich für den wesentlich besseren Weg, die Mitwirkungsrechte der Richter und Staatsanwälte zu berücksichtigen, als Ihren Gesetzentwurf, der in keiner Weise unserer Verfassung gerecht wird.

Danke.

(Beifall bei der CDU)

Präsident Iltgen: Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD. Entsprechend § 44 Abs. 5 Satz 3 schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise zu beraten und abzustimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Eine Wortmeldung. Bitte, Herr Bartl.

Bartl, PDS: Herr Präsident, ich möchte eine sachliche Richtigstellung vornehmen.

Der Herr Staatsminister hat mir vorgeworfen, dass ich quasi die Richterräte respektive das Modell des Sächsischen Richtervereins denunziert hätte. Ich habe das Gegenteil getan. Ich habe gesagt, dass sich unsere Fraktion weithin den Vorstellungen des Sächsischen Richtervereins annähert. Der Herr Staatsminister hat nur vornehm verschwiegen, dass das ein Doppelvorschlag ist. Sie wollen zum einen Richterräte für die sozialen und allgemeinen Angelegenheiten und zum anderen wollen sie einen starken Präsidialrat, der in Personalangelegenheiten mitwirkt, also bei Einstellungen, bei Ernennungen auf Lebenszeit, bei Ernennungen von Richtern und bei längerfristigen Abordnungen. Dieses Modell hat der Herr Staatsminister überhaupt nicht erwähnt. - Danke schön.

Präsident lltgen: Meine Damen und Herren! Wir stimmen jetzt ab über den Entwurf des Gesetzes zur Regelung von Auswahl und Ernennung der Richterinnen und Richter des Freistaates Sachsen, Drucksache 3/1414, Gesetzentwurf Fraktion der SPD

Ich lasse über Artikel 1 mit den Nummern 1 und 2 abstimmen. Wer diesem Artikel zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen?-- Wer enthält sich? - Bei einer größeren Anzahl von Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist Artikel 1 mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse über Artikel 2 - In-Kraft-Treten - abstimmen. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. ­ Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das gleiche Abstimmungsverhalten wie zu Artikel 1, damit abgelehnt.

Meine Damen und Herren, nachdem somit sämtliche Bestimmungen des Gesetzentwurfes abgelehnt wurden, findet über diesen Entwurf gemäß § 44 Abs. 7 der GO keine weitere Beratung und Abstimmung statt. Damit ist die 2. Beratung abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

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