Tübingen. Die Taktzeiten auf der Leitungsebene werden in Amtsgerichten kürzer. Karl Josef Binz löste nach drei Direktoren-Jahren in Nürtingen Ingo Drescher ab, der nach zweieinhalb DirektorenJahren Tübingen verließ, um in Karlsruhe, Richter am Bundesgerichtshof zu werden. Der Wechsel gab gestern Morgen Anlass für eine Matinee, in der Redner Worte zum Willkomm und Abschied austauschten und sich wechselseitig ihrer Wertschätzung versicherten.
Eingebettet war das Programm in Vorträge zweier herausragender Künstler, des Countertenors Matthias Rexroth und des Pianisten Claudio Rizzi. Deren "Welcome, wanderer" aus Benjamin Brittens "Oberon" zu Beginn wirkte programmatisch angesichts der um, triebigen Biografien des ausgeschiedenen und des angekommenen Direktors.
Großen Anklang unter den Zuhörerinnen und Zuhörern fand die
richterliche Selbstvergewisserung von Röse Häußermann. Mit bitterer Rede beschrieb sie als Ist-Zustand, dass Gerichte von Seiten der Politik nach allgemein üblich gewordenen Maßstäben beurteilt werden, "nämlich an allem, was messbar ist, Umsatzsteigerung, Verkürzung der Produktionszeiten und Kostenminimierung".
Gemessen werde ein Richter an der Menge der Fälle, die er erledigt und an der Zeit, die er durchschnittlich dafür braucht. Und an den Kosten, die entstehen, wenn ein Richter seiner Arbeit nach geht. Insbesondere aus den Justizministerien ergehen solche Zumutungen an die Gerichte, in dem sie die Personalmenge an den Gerichten nach Vorstellungen steuern, die einer "effizienten Rechtssprechung am Fließband mit fest vorgegebenen Zeittakten entsprechen". Für Häußermann kann es jedenfalls keinen Zweifel daran geben, dass eine eigenständige Gewalt wie die Justiz einen anderen Maßstab haben muss.
Sie findet ihn, ohne eigens Ethik-Kommissionen konsultieren zu müssen, in einer schlichten, für manche schon altmodisch klingenden Formel: dem Richtereid. Unter anderem schwört darin der Richter, "nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen".
Daran anknüpfend klagt die Landgerichtsprälidentin ein, dass dieser Richtereid auch Legislative und Exekutive binden müsse. Denn sie seien verpflichtet, "Rahmenbedingungen für die Richterschaft vorzuhalten, die es ihnen ermöglichen, dieser Eidesformel gerecht zu werden". Nicht nur, dass die beiden anderen Gewalten diese Pflicht immer weniger beachten, verlieren sie zunehmend das Gefühl für die Rolle der Rechtssprechung. Immer wieder werde die Justiz "ganz selbstverständlich wie eine bloß nachgeordnete und damit auch weisungsgebundene Behörde behandelt." In der justiziellen Tagespolitik verkomme der Verweis auf das Gegenteil zum Lästigkeitsfaktor.
Aus der Defensive zum Angriff schwenkend, bestritt Röse Häußermann der Justizverwaltung die Legitimation, "dem Richter vorzuschreiben, wie viel Zeit angemessen ist, um eine Rechtssache zu erledigen". Diese Entscheidung falle viel mehr in den Kernbereich richterlicher Unabhängigkeit.
Nischen für Eliten
Die Landgerichtspräsidentin sieht in der Verschlechterung der Rolle der Justiz zugleich auch LobbyArbeit für die neuen Eliten, die an Gleichbehandlung kein Interesse haben. "Die heutigen Eliten haben längst ihre eigenen Mittel und Wege gefunden, sich innerhalb eines gleichmacherischen Rechtssystems ihre privilegierten Nischen zu suchen." Im Zivilbereich regeln die Gesetze des Marktes, "was aus ihrer Perspektive geregelt werden muss". Aber auch im strafrechtlichen Bereich komme es immer wieder vor, dass Angeklagte aus besseren Kreisen die Justiz "am Nasenring im Kreis herumführen".
Häußermann: "Solche Nischen für Privilegierte kann eine personell notorisch unterbesetzte Justiz beim besten Willen nicht stopfen."
Siehe auch: Dr. Heribert Prantl, Süddeutsche Zeitung,
Die Entfesselung der dritten Gewalt