Leviathan

Aus dem Text:

„…. Der Wunsch nach Reichtum, Ehre, Herrschaft und jeder Art von Macht stimmt den Menschen zum Streit, zur Feindschaft und zum Kriege; denn dadurch daß man seinen Mitbewerber tötet, überwindet und auf jede mögliche Art schwächt, bahnt sich der andere Mitbewerber den Weg zur Erreichung seiner eigenen Wünsche….Hieraus ergibt sich, daß ohne eine einschränkende Macht der Zustand der Menschen ein solcher sei, wie er zuvor beschrieben wurde, nämlich ein Krieg aller gegen alle….Um aber eine allgemeine Macht zu gründen, unter deren Schutz gegen auswärtige und innere Feinde die Menschen bei dem ruhigen Genuß der Früchte ihres Fleißes und der Erde ihren Unterhalt finden können, ist der einzig mögliche Weg folgender: jeder muß alle seine Macht oder Kraft einem oder mehreren Menschen übertragen ….“

 

Thomas Hobbes

Leviathan

(1651)

[Auszug (Kurzzitat) aus der Ausgabe von Philipp Reclam jun. GmbH & Co. , Stuttgart 1970]

 

ELFTES KAPITEL

Von der Verschiedenheit der Sitten

Unter Sitten verstehe man nicht solche Kleinigkeiten, die Kindern frühzeitig beigebracht werden, was sie etwa in bezug auf ihren Putz, ihre Kleidung und die allgemeine Höflichkeit zu beachten haben, sondern man muß darunter vielmehr alles das begreifen, wodurch Friede erhalten und das Wohl des Staates gesichert wird.

Vor allen Dingen muß angemerkt werden, daß das Glück des Erdenlebens durchaus nicht in einer ungestörten Seelenruhe besteht; denn es kann in ihr das letzte Ziel und höchste Gut, wovon die älteren Sittenlehrer reden, gar nicht sein. Wem sämtliche Wünsche erfüllt sind, der kann ebensowenig leben wie der, welcher Empfindungs- und Erinnerungskraft verloren hat. Glückseligkeit schließt in sich einen beständigen Fortgang von einem Wunsch zum andern, wobei die Erreichung des ersteren immer dem folgenden den Weg bahnen muß. Der Grund dafür liegt darin, daß es bei den Wünschen der Menschen nicht darauf ankommen darf, daß sie das, was sie sich wünschen, etwa nur einmal und gleichsam für einen Augenblick genießen, sondern daß vielmehr der Genuß auch für die Zukunft sichergestellt werde. Deshalb legen es die Menschen bei ihren Unternehmungen nicht bloß darauf an, sich ein Gut zu verschaffen, sondern sich dasselbe auch auf immer zu sichern. Daß sie jedoch hierbei nicht alle auf einerleiweise zu Werke gehen, kommt teils daher, daß ein jeder seinen besonderen Leidenschaften folgt, teils daher, daß sie über die zur Befriedigung ihrer Wünsche dienlichen Mittel sehr verschieden denken.

Zuvörderst wird also angenommen, daß alle Menschen ihr ganzes Leben hindurch beständig und unausgesetzt eine Macht nach der anderen sich zu verschaffen bemüht sind; nicht darum, weil sie nach einer immer größeren Macht als der, welche sie schon besitzen, streben oder sich mit einer mäßigen nicht begnügen können, sondern weil sie ihre gegenwärtige Macht und die Mittel, glücklich zu leben, zu verlieren fürchten, wenn sie sie nicht vermehren. Deshalb sind auch Könige, die die höchste Gewalt haben, darauf bedacht, ihre Macht im Lande durch Gesetze und außerhalb durch Kriegsheere zu befestigen. Ist auch dies glücklich erreicht, so folgt bald wieder ein neuer Wunsch, entweder nach größerem Ruhm oder nach einem anderen Vorteil.

Der Wunsch nach Reichtum, Ehre, Herrschaft und jeder Art von Macht stimmt den Menschen zum Streit, zur Feindschaft und zum Kriege; denn dadurch daß man seinen Mitbewerber tötet, überwindet und auf jede mögliche Art schwächt, bahnt sich der andere Mitbewerber den Weg zur Erreichung seiner eigenen Wünsche.

Streben mehrere zugleich nach Lob, so entsteht daraus die Verehrung der Vorzeit; denn Lebende finden nicht unter den Gestorbenen, sondern nur unter denen, die mit ihnen leben, Mitbewerber, weshalb sie auch jene oft auf eine übertriebene Art vorziehen, um diese desto mehr herabwürdigen zu können.

Der Wunsch nach Muße und sinnlichen Vergnügungen bringt die Menschen dahin, daß sie sich einer gemeinschaftlichen Gewalt gern unterwerfen und deshalb auf diejenige Macht verzichten, die sie durch eigene Anstrengung vielleicht erringen könnten; ja ebendas bewirkt auch die Furcht, mißhandelt und getötet zu werden, aus gleichem Grunde. Arme, aber zugleich mutige und mit ihrem Schicksal unzufriedene Menschen oder die, welche nach kriegerischer Ehre lechzen, sind sehr geneigt, Krieg und Aufruhr zu erregen und zu nähren, weil ohne dergleichen kein kriegerischer Ruhm erlangt werden kann.

Der Wunsch nach Wissenschaften und Künsten, die nur im Frieden gedeihen, fördert die Unterwerfung unter eine gemeinschaftliche Gewalt; denn darin ist zugleich der Wunsch nach Muße enthalten, welche ohne den Schutz einer fremden Macht nicht erreichbar ist.

Verlangen nach Lob reizt zu lobenswerten Handlungen, wodurch wir denen zu gefallen hoffen, deren Urteil für uns von Gewicht ist. Verachtung der Personen aber zieht auch Geringschätzung ihres Lobes nach sich. Ebendas bewirkt das Verlangen, auch nach dem Tode noch gerühmt zu werden. Denn wenn wir gleich das Lob der Menschen nicht mehr empfinden, weil entweder überschwenglich höhere Freuden oder unaussprechliche Qualen diese geringeren Freuden verdunkeln oder gänzlich vernichten, so wird doch dies Verlangen dadurch gerechtfertigt, daß die Vorempfindung des Ruhmes an sich schon Freude gewährt und außerdem hieraus für die Nachkommenschaft mehr als ein Vorteil erwächst. Obwohl im Tode nichts von alledem empfunden wird, so stellt man es sich doch jetzt vor; was aber bei der wirklichen Empfindung erfreuen wird, erfreut schon bei der bloßen Vorstellung.

Von seinesgleichen Wohltaten empfangen zu haben, die zu groß sind, als daß wir sie jemals erwidern zu können hoffen dürften, erzeugt einen heimlichen Haß und mit diesem eine erheuchelte Liebe. Man wird dadurch in die Lage eines Schuldners gesetzt, der nicht bezahlen kann, den Anblick seines Gäubigers flieht und im Herzen ihn dahin wünscht, wo er ihn nie wieder zu Gesicht bekommen kann. Wohltaten verpflichten; Verpflichtung aber ist eine Knechtschaft, und die Unauflöslichkeit der ersteren gibt der letzteren eine beständige Dauer. Seinesgleichen dienen zu müssen ist höchst lästig.

Wohltaten hingegen von denen zu erhalten, die wir als unsere Oberen ansehen, regt zur Liebe an, weil durch die daraus entstehende Verpflichtung unsere Unterwürfigkeit nicht vermehrt wird; auch wird die Erkenntlichkeit, mit der man eine Wohltat annimmt, von jedermann als eine Art von Wiedervergeltung angesehen, weil man sich dadurch allemal dem Geber verbindlich macht. Auch Wohltaten von solchen, die uns gleich oder selbst unter uns sind, zu empfangen, wenn nur Aussicht zur Wiederersetzung da ist, bewirkt in uns Liebe. Denn in dem Fall entsteht die Verbindlichkeit aus einer gegenseitigen Wohltat, die oft einen Wetteifer in Gefälligkeitserweisen veranlaßt, der gewiß der edelste und nützlichste Streit genannt zu werden verdient, wobei einer den andern im Wohltun übertreffen will, dem Sieger sein Sieg gefällt und der Besiegte in dem Streite selbst schon Genugtuung findet.

Eine Beleidigung, die zu groß ist, als daß der Beleidiger sie wiedergutmachen könnte oder wollte, reizt ihn zum Haß gegen den Beleidigten, denn er kann nur Rache oder aber Verzeihung erwarten, und beides ist ihm unausstehlich.

Die Furcht, von einem andern Schaden zu erleiden, spornt uns an, dem zuvorzukommen oder sich Anhang zu verschaffen; denn ein anderes Mittel, sich Leben und Freiheit zu sichern, gibt es nicht.

[……]

DREIZEHNTES KAPITEL

Von den Bedingungen der Menschen in bezug auf das Glück ihres Erdenlebens

Seite 115 ff.

Mitbewerbung, Verteidigung und Ruhm sind die drei hauptsächlichsten Anlässe, daß die Menschen miteinander uneins werden. Mitbewerbung zielt auf Herrschaft und veranlaßt Streit über Gewinn; Verteidigung hat Sicherheit zur Absicht und streitet für Wohlfahrt; Ruhm strebt nach einem guten Namen und bewirkt oft über geringfügige Dinge Uneinigkeiten wie z. B. über ein Wort, ein Lächeln, eine Außerung und über jeden Beweis der Geringschätzung entweder unserer selbst oder unserer Freunde und Anverwandten oder unseres Vaterlandes, Gewerbes und Namens.

Hieraus ergibt sich, daß ohne eine einschränkende Macht der Zustand der Menschen ein solcher sei, wie er zuvor beschrieben wurde, nämlich ein Krieg aller gegen alle. Denn der Krieg dauert ja nicht etwa nur so lange wie faktische Feindseligkeiten, sondern so lange, wie der Vorsatz herrscht, Gewalt mit Gewalt zu vertreiben. Beim Kriege kommt es wie beim Wetter allein auf die Dauer an. Sowenig ein heftiger Regen schon nasses Wetter ist, ebensowenig wird irgendein einzelnes Gefecht ein Krieg genannt werden können. Die Zeit aber, in der kein Krieg herrscht, heißt Frieden.

Was mit dem Kriege aller gegen alle verbunden ist, das findet sich auch bei den Menschen, die ihre Sicherheit einzig auf ihren Verstand und auf ihre körperlichen Kräfte gründen müssen. Da findet sich kein Fleiß, weil kein Vorteil davon zu erwarten ist; es gibt keinen Ackerbau, keine Schiffahrt, keine bequemen Wohnungen, keine Werkzeuge höherer Art, keine Länderkenntnis, keine Zeitrechnung, keine Künste, keine gesellschaftlichen Verbindungen; statt dessen ein tausendfaches Elend; Furcht, gemordet zu werden, stündliche Gefahr, ein einsames, kümmerliches, rohes und kurz dauerndes Leben.

Wer hierüber noch niemals nachgedacht hat, dem muß allerdings auffallen, daß die Natur die Menschen so ungesellig gemacht und sogar einen zu des andern Mörder bestimmt habe: und doch ergibt sich dies offenbar aus der Beschaffenheit ihrer Leidenschaften und wird durch die Erfahrung bekräftigt. Man denke nur, warum mühen wir uns um Begleiter? Warum versehen wir uns mit Waffen, wenn wir eine Reise antreten? Warum verschließen wir Türen und Schränke, sobald wir uns schlafen legen? Wozu sind Gesetze und Männer, die jede Gewaltsamkeit zu rächen befugt sind? Was hegen wir also für Gedanken von unsern Mitbürgern, Nachbarn und Hausgenossen? Klagst du durch solche Vorsichtsmaßregeln das Menschengeschlecht nicht ebenso hart an wie ich? Die Natur selbst ist hier nicht schuld. Die Leidenschaften der Menschen sind ebensowenig wie die daraus entstehenden Handlungen Sünde, solange keine Macht da ist, welche sie hindert; solange ein Gesetz noch nicht gegeben ward, ist es auch nicht vorhanden, und solange der Gesetzgeber nicht einmütig ernannt wurde, kann auch kein Gesetz gegeben werden. Doch wozu noch mehr Beweise für verständige Menschen in einer Sache, wofür sogar die Hunde ein Gefühl zu haben scheinen; wer kommt, den bellen sie an, bei Tage jeden Unbekannten, des Nachts aber jeden.

Aber, möchte jemand sagen, es hat niemals einen Krieg aller gegen alle gegeben! Wie, hat nicht Kain seinen Bruder aus Neid ermordet? [……]

Seite 152 ff.

SIEBZEHNTES KAPITEL

Über Grund, Entstehung und Definition des Staates

Die Absicht und Ursache, warum die Menschen bei all ihrem natürlichen Hang zur Freiheit und Herrschaft sich dennoch entschließen konnten, sich gewissen Anordnungen, welche die bürgerliche Gesellschaft trifft, zu unterwerfen, lag in dem Verlangen, sich selbst zu erhalten und ein bequemeres Leben zu führen; oder mit anderen Worten, aus dem elenden Zustande eines Krieges aller gegen alle gerettet zu werden. Dieser Zustand ist aber notwendig wegen der menschlichen Leidenschaften mit der natürlichen Freiheit so lange verbunden, als keine Gewalt da ist, welche die Leidenschaften durch Furcht vor Strafe gehörig einschränken kann und auf die Haltung der natürlichen Gesetze und der Verträge dringt. Alles, was die natürlichen Gesetze fordern, wie z. B. Gerechtigkeit, Billigkeit und kurz, andern das zu tun, was wir wünschen, daß es uns von andern geschehe, ist, wenn die Furcht vor einer Zwangsmacht wegfällt, den natürlichen Leidenschaften, Zorn, Stolz und den Begierden aller Art, gänzlich zuwider.

Gesetze und Verträge können an und für sich den Zustand des Krieges aller gegen alle nicht aufheben; denn sie bestehen in Worten, und bloße Worte können keine Furcht erregen; daher fördern sie die Sicherheit der Menschen allein und ohne Hilfe der Waffen nicht. Hat man sich vor keiner allgemeinen Macht zu fürchten, dann können Gesetze, welche jemand nur deshalb beobachtet, weil er sieht, daß sie von andern beobachtet werden, ebensowenig verpflichten als hindern, daß ein jeder es für erlaubt hält, soviel als möglich durch Stärke und Klugheit für seine Sicherheit zu sorgen. So findet man auch in der älteren griechischen Geschichte, daß, solange es nur Familienoberhäupter gab, die Räuberei zu Wasser und zu Lande nicht bloß für ein erlaubtes Gewerbe, sondern auch für ehrenvoll gehalten wurde, weil man sich dabei aller unnötigen Grausamkeit enthielt und keine landwirtschaftlichen Geräte entwendete. Was damals kleine Familien taten, das tun jetzt bürgerliche Gesellschaften als große Familien, welche bei der geringsten Gefahr eines feindlichen Einfalls ihrer Sicherheit wegen auf Erweiterung ihres Gebietes sinnen, und ihre Feinde, wie auch die, welche sich mit ihnen verbinden könnten, mit Gewalt und List zu bekriegen und dadurch zu schwächen suchen. Dies geschieht aber mit allem Recht, weil sonst ihre Sicherheit leiden würde.

Ebensowenig kann die beabsichtigte Sicherheit dadurch erreicht werden, daß sich nur einige wenige Menschen miteinander verbinden, weil bei einer geringen Anzahl die durch die wenigen Verbündeten erhaltene Verstärkung den Sieg ungewiß macht und den Feinden um so mehr Mut einflößt. Wie viele aber dazu erforderlich sind, um unsere Sicherheit zu garantieren, läßt sich überhaupt nicht angeben, sondern nur durch Vergleich mit der feindlichen Macht bestimmen; es müssen aber wenigstens so viele sein, daß dem Feind die Lust zum Angriffe genommen werde, weil seine Überlegenheit und die Situation nicht so überwältigend sind.

Es mögen ihrer aber noch so viele sein, so werden sie weder gegen auswärtige Feinde noch untereinander sicher sein können, falls sie nach dem Urteil und der Willkür vieler Personen handeln müssen. Denn bei der Uneinigkeit über die Art und Weise, wie sie ihre Kräfte anwenden sollen, wird nicht nur keiner dem andern helfen, sondern es wird auch ihre ganze Macht durch die sich widersprechenden Pläne gleichsam vernichtet werden. Sie werden dann von ihrem gemeinsamen Feinde leicht besiegt werden und überdies aus Eigennutz unter sich in Streit geraten. Wollte man annehmen, daß eine große Anzahl von Menschen, ohne einer allgemeinen Obermacht unterworfen zu sein, Billigkeit und alle übrigen Gesetze der Natur einmütig beobachtete, so müßte dies auch von dem ganzen Menschengeschlecht gelten, und es wäre gar keine bürgerliche Regierung nötig, weil die Menschen auch ohne Oberherrn in Frieden leben würden.

Es reicht auch nicht zu einer fortdauernden Sicherheit aus, daß die Menschen nur auf eine gewisse und bestimmte Zeit, z. B. in einem Krieg oder in einzelnen Treffen, unter einem Oberherrn stehen. Gesetzt, sie überwänden durch eine einmütige Anstrengung ihrer Kräfte den Feind, so wird dennoch nachher, wenn sie keinen gemeinsamen Feind mehr haben oder wenn ein und derselbe von einigen als Feind und von andern als Freund angesehen wird, die Gesellschaft notwendig in sich gespalten werden und wegen der Verschiedenheit ihrer Ansichten ein neuer Krieg unter ihnen selbst entstehen.

Aber, möchte man sagen, es gibt gewisse vernunftlose Tiere, wie die Bienen, welche in einem Stock, und wie die Ameisen, die in einem Haufen friedlich miteinander leben und deshalb von Aristoteles für staatskluge Tiere gehalten wurden. Sie regieren sich selbst, ein jedes nach seinem Urteil und Trieb, ohne sich durch eine Sprache verständigen zu können, was ihnen für das Allgemeinwohl dienlich scheint und was nicht. Warum sollten die Menschen nicht das gleiche können? Hierbei erwäge man folgendes:

Erstens, die Menschen liegen der Ehre und Würde wegen miteinander in einem beständigen Wettstreit; jene Tiere aber nicht. Unter den Menschen entsteht hieraus sowie aus weiteren Ursachen häufig Neid, Haß und Krieg; unter jenen aber höchst selten.

Zweitens, unter den genannten Tieren ist das allgemeine Gut auch das Gut eines jeden einzelnen; so wie nun jedes von ihnen nach diesem strebt, so fördert es ebendadurch auch jenes. Der Mensch aber kennt bei allem, was er besitzt, keine höhere Freude, als daß andere nicht so viel haben.

Drittens, weil diesen Tieren die Vernunft fehlt, finden sie an der allgemeinen Verwaltung nichts zu tadeln; unter den Menschen dünken sich aber viele klüger und zur Regierung fähiger zu sein als andere, und weil daher ein jeder nach seiner Einsicht bessern will, so entsteht Uneinigkeit unter ihnen und dadurch Krieg.

Viertens, wenn diese Tiere auch eine Art von Stimme haben, welche ihre Begierden andeutet, so fehlt ihnen doch die große Kunst, durch deren Hilfe die Menschen es so weit bringen, daß das Gute für Böses, das Böse für Gutes, das Große für Kleinigkeit und die Kleinigkeit für ein Großes gehalten wird und einer des andern Handlung so hinstellt, daß Unruhen unvermeidlich werden.

Fünftens, die Tiere kennen keinen Unterschied zwischen Schaden und Unrecht; solange ihnen nichts fehlt, beneiden sie die andern nicht. Wenn aber der Mensch Muße und Vermögen im Überfluß hat, ist er am Unleidlichsten; weil er unter solchen Umständen am meisten geneigt ist, seine Weisheit dadurch zu zeigen, daß er die Handlungen derer, welche am Staatsruder sitzen, bitter tadelt.

Endlich ist die Eintracht unter jenen Tieren ein Werk der Natur, unter Menschen aber ist sie ein Werk der Kunst und eine Folge der Verträge. Was Wunder also, wenn bei diesen für die beständige Dauer der Eintracht außer den Verträgen noch etwas mehr erforderlich ist, nämlich eine allgemeine Macht, die jeder einzelne fürchtet und nach deren Anordnung er bei seinen Handlungen das allgemeine Beste vor Augen haben muß.

Um aber eine allgemeine Macht zu gründen, unter deren Schutz gegen auswärtige und innere Feinde die Menschen bei dem ruhigen Genuß der Früchte ihres Fleißes und der Erde ihren Unterhalt finden können, ist der einzig mögliche Weg folgender: jeder muß alle seine Macht oder Kraft einem oder mehreren Menschen übertragen, wodurch der Willen aller gleichsam auf einen Punkt vereinigt wird, so daß dieser eine Mensch oder diese eine Gesellschaft eines jeden einzelnen Stellvertreter werde und ein jeder die Handlungen jener so betrachte, als habe er sie selbst getan, weil sie sich dem Willen und Urteil jener freiwillig unterworfen haben. Dies faßt aber noch etwas mehr in sich als Übereinstimmung und Eintracht; denn es ist eine wahre Vereinigung in einer Person und beruht auf dem Vertrage eines jeden mit einem jeden, wie wenn ein jeder zu einem jeden sagte: „Ich übergebe mein Recht, mich selbst zu beherrschen, diesem Menschen oder dieser Gesellschaft unter der Bedingung, daß du ebenfalls dein Recht über dich ihm oder ihr abtrittst.“ Auf diese Weise werden alle einzelnen eine Person und heißen Staat oder Gemeinwesen. So entsteht der große Leviathan oder, wenn man lieber will, der sterbliche Gott, dem wir unter dem ewigen Gott allein Frieden und Schutz zu verdanken haben. Dieses von allen und jedem übertragene Recht bringt eine so große Macht und Gewalt hervor, daß durch sie die Gemüter aller zum Frieden unter sich gern geneigt gemacht und zur Verbindung gegen auswärtige Feinde leicht bewogen werden. Dies macht das Wesen eines Staates aus, dessen Definition folgende ist:

Staat ist eine Person, deren Handlungen eine große Menge Menschenkraft der gegenseitigen Verträge eines jeden mit einem jeden als ihre eigenen ansehen, auf daß diese nach ihrem Gutdünken die Macht aller zum Frieden und zur gemeinschaftlichen Verteidigung anwende.

[……]

ACHTZEHNTES KAPITEL

Von den Rechten der Besitzer der höchsten Gewalt in einem institutionellen Staat

Seite 166

Man könnte vielleicht auf den Gedanken kommen, die Bürger seien in einem bedauernswerten Zustande, weil sie von der Willkür und den Leidenschaften der Oberherren abhängen. So klagt der, welcher unter einer Monarchie steht, den Oberherrn, und welcher in einem Volksstaate lebt, die regierende Versammlung an: ohne zu bedenken, daß die Gewalt, von der sie allein Schutz erwarten können, bei einer jeden Verfassung dieselbe sei. Man vergißt, daß bei einer jeden Einrichtung der Menschen Unangenehmes niemals zu vermeiden ist und daß selbst die größten Unannehmlichkeiten bei jeder Staatsverfassung dann kaum merklich werden, wenn man sie mit dem Elend des Krieges vergleicht und dem Naturzustand, in dem man ohne Herren und ohne Gesetze nur vom Raube lebt. Auch erwägt man nicht, daß selbst diejenigen Lasten, welche als besonders drückend erscheinen, von dem Oberherrn nicht in der Absicht auferlegt werden, daß er die Untertanen entkräfte und arm mache. Denn es muß ihm doch viel mehr daran gelegen sein, seine Untertanen reich und im Wohlstande zu sehen, als daß sie sich weigern, das aufzubringen, was zum Frieden und zur Erhaltung ihrer Sicherheit erforderlich ist. Dies setzt auch die Oberherren insgemein in die Notwendigkeit, während des Friedens so viel Geld als möglich einzutreiben, um für einen kommenden Krieg bereit zu sein. Untertanen pflegen aber gewöhnlich durch Vergrößerungsgläser zu sehen, in welchen ihnen auch die kleinste Abgabe als sehr groß und folglich als Bedrückung erscheint; jedoch der Ferngläser der Wissenschaften bedienen sie sich niemals und überlegen nicht vorher, welch eine höchst traurige Zukunft ohne diese Abgaben ihrer wartet.

[……]

EINUNDZWANZIGSTES KAPITEL

Von der Freiheit der Staatsbürger

Seite 197

Die Verpflichtung der Bürger gegen den Oberherrn kann nur so lange dauern, als dieser imstande ist, die Bürger zu schützen; denn das natürliche Recht der Menschen, sich selbst zu schützen, falls es kein anderer tun kann, wird durch keinen Vertrag vernichtet. Der Oberherr ist gleichsam die Seele des Staates; sobald aber die Seele vom Körper getrennt ist, vermag sie auch seine Glieder nicht mehr zu bewegen.

[……]

Anmerkung:

„Homo homini lupus“ (Der Mensch ist des Menschen Wolf)

Dieser stets Thomas Hobbes zugeschriebene Satz stammt von Plautus (Asinaria 495: „Lupus est homo homini…“). Hobbes hat diese Wendung lediglich aufgenommen und zu einer der Grundlagen seiner Staatslehre gemacht.

 

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