Die Deutsche Justiz wird von der Exekutive verwaltet. Die Justizverwaltung ist ein Ressort der Landesregierung. Die im Jahre 1877 für ein Kaiserreich geschaffene Rechtslage soll von dem damaligen preussischen Justizminister
Adolf Leonhardt mit dem Worten kommentiert worden sein: "Solange ich über die Beförderungen bestimme, bin ich gerne bereit, den Richtern ihre sogenannte Unabhängigkeit zu konzedieren". Kürzer fasste sich acht Jahrzehnte später der Politologe
Theodor Eschenburg: "Wer befördert, befiehlt!"
Die für einen anderen Staat und für eine andere Gesellschaft eingerichtete Abhängigkeit der Rechtsprechung von der Regierung entspricht nicht heutigem
europäischem Standard. Wer von einem Anderen wirklich unabhängig sein soll, muss auch von dessen "Fürsorge" unabhängig sein.
Was die veraltete deutsche Rechtskonstruktion von den Selbstverwaltungsmodellen
anderer europäischer Staaten im Kern unterscheidet, ist die zwar rechtlich verbotene aber faktisch
mögliche Einflussnahme der deutschen Exekutive auf die Rechtsprechung.
Fragen wir uns im Detail:
- Möglich oder unmöglich? Die Landesregierung beschließt, zu sparen. Nicht an sich selbst, sondern an der Ausstattung und damit auch der Qualität, der ihr unterstehenden Behörden. Man vereinbart am Kabinettstisch, dass jedes Ressort 15 % weniger ausgibt als zuvor. Am Tisch sitzt auch der Justizminister. Er zeichnet die Vereinbarung ab.
- Möglich oder unmöglich? Der Justizminister zeigt den ihm unterstellten Gerichtspräsidenten an, dass so lange keine ausscheidenden Richter durch Neueinstellungen ersetzt werden, bis sich die Richterzahl um 15 % verringert hat. Er rät den Gerichtspräsidenten, dafür Sorge zu tragen, dass sich die Zahl der von den Richtern jährlich zu erledigenden Fälle entsprechend erhöht, die Richter also entsprechend schneller arbeiten.
- Möglich oder unmöglich? Ein Amtsgerichtspräsident teilt den Amtsrichtern mit, für die Noten in ihren Dienstzeugnissen sei künftig die Erledigungszahl pro Monat maßgebend, nicht die Qualität der Arbeit. Der Justizminister unterstreicht dies bei einem Besuch des Amtsgerichts, indem er die Richter auffordert, beim Bearbeiten der Akten nicht immer so genau hinzusehen, den Prozessparteien nicht mehr so genau zuzuhören und dafür die Akten schneller vom Tisch zu bringen.
- Möglich oder unmöglich? Der Präsident des Amtsgerichts weiß, dass der Justizminister über seine weitere Karriere bestimmt und dass er mit den anderen Amtsgerichtspräsidenten um das Wohlwollen des Ministers konkurrieren muss, will er weiter befördert werden.
- Möglich oder unmöglich? Die Amtsrichter wissen, dass ihre weitere Karriere von den Noten in ihren Dienstzeugnissen abhängt und dass sie sich mit ihren Kolleginnen und Kollegen in einer Konkurrenz um die schnellste Erledigung befinden.
- Möglich oder unmöglich? Die Amtsrichterschaft spaltet sich in zwei Gruppen auf. Die eine konkurriert um die Erledigungszahl, liest zur Zeitersparnis die Akten allenfalls quer, geht unzulänglich vorbereitet in die Sitzung, lässt die Parteien nicht zu Wort kommen, übergeht im Urteil von den Parteien vorgebrachte Gesichtspunkte, wenn deren Beachtung die Erledigung des Falles verzögern würde, stellt als Ermittlungsrichter keine eigenen Ermittlungen an, sondern zeichnet den Antrag auf Telefonüberwachung oder auf Erlass eines Haftbefehls ab. Die andere Gruppe arbeitet weiterhin sorgfältig, braucht Zeit zum Lesen der Schriftsätze, zum Anstellen von Ermittlungen, zur Gewährung rechtlichen Gehörs und zum Abfassen einer alle maßgeblichen Gesichtspunkte des Falles umfassenden Entscheidung.
- Möglich oder unmöglich? Die Richter der erstgenannten Gruppe erhalten die besseren Dienstzeugnisse, werden befördert und sind die Vorbilder, Ausbilder und Förderer der künftigen Richtergenerationen.
- Möglich oder unmöglich? Die Richter der zweiten Gruppe bekommen die schlechteren Dienstzeugnisse, werden nicht befördert und können deshalb auch nicht ihre Arbeitsauffassung bei der Benotung und Beförderung der nachfolgenden Richter ins Spiel bringen.
- Möglich oder unmöglich? Für die Karriere ausgelesene Richter werden zu Verwaltungsarbeiten in das Ministerium abgeordnet, um zu testen, ob sie - im Interesse ihrer Karriere - der Regierung gehorsam sind.
- Möglich oder unmöglich? Die der Arbeit eines Richters fremde - weil nicht rechtsprechende, sondern Verwaltungsinteressen dienende - Tätigkeit an dem Ministerium wird in Dienstzeugnissen positiv hervorgehoben, was den Ausgewählten im späteren Wettstreit um richterliche Beförderungsämter gegenüber den vom Ministerium nicht Ausgewählten einen Vorsprung verschafft (Personalauslese durch eine andere Staatsgewalt auf sachfremder Basis).
- Möglich oder unmöglich? Der Richtereid "nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen" (§ 38 Deutsches Richtergesetz, Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz) wird für Karriererichter zur Phrase. Das politisch motivierte Wollen eines der Kabinettsdisziplin unterworfenen Regierungsmitglieds unterläuft den Grundsatz der Bestenauslese (Art. 33 Abs. II GG) in der Dritten Gewalt mit langfristiger Wirkung.
Zwar alles möglich, aber verboten und deshalb unwahrscheinlich, weil schließlich nicht sein kann, was nicht sein darf?
Hierzu ein Wort von Max Frisch (Homo Faber): "Indem wir vom Wahrscheinlichen sprechen, ist ja das Unwahrscheinliche immer schon inbegriffen und zwar als Grenzfall des Möglichen, und wenn es einmal eintritt, das Unwahrscheinliche, so besteht für unsereinen keinerlei Grund zur Verwunderung, zur Erschütterung, zur Mystifikation".
Die
Möglichkeit einer Einflussnahme der Regierung auf die Rechtsprechung durch Verwaltungsmaßnahmen ist in Ländern mit selbstverwalteter Justiz
strukturell unterbunden. Das ist der Unterschied zu Deutschland.
Wären deutsche Verhältnisse
Berlusconis Traum?
Udo Hochschild