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Sächsischer Landtag            2 Wahlperiode - 48. Sitzung            12 Dezember 1996

Tagesordnungspunkt 7

2. und 3. Lesung der Entwürfe Erstes Gesetz zur Änderung des Richtergesetzes des Freistaates Sachsen


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Drucksache 2/3969, Gesetzentwurf der Fraktion der SPD

Erstes Gesetz zur Änderung des Richtergesetzes des Freistaates Sachsen und beamtenrechtlicher Regelungen

Drucksache 2/3829, Gesetzentwurf der Staatsregierung Drucksache 214491, Beschlußempfehlung des Verfassungs- und Rechtsausschusses


Die Redezeiten für die Fraktionen betragen: CDU 20 Minuten, SPD und PDS je 10 Minuten.

Ich rufe auf die Fraktion der SPD, die als erste das Wort erhält. Herr Richter, bitte.

Richter, Joachim, SPD: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Abstimmung über die beiden Gesetzentwürfe ist eine Entscheidung darüber, ob Sie als CDU-Fraktion ein Stück mehr Demokratie in der Justiz wagen wollen. Das erklärte Ziel der SPD-Fraktion mit ihrem Gesetzentwurf ist die Stärkung der Demokratie im Bereich der Mitbestimmung in der Justiz.

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung entspricht natürlich auch den demokratischen Prinzipien, ist mit der Verfassung des Bundes und des Landes vereinbar. Er wird in seinem Anliegen, beispielsweise der Erweiterung zur Teilzeitarbeit und mit der Einführung des Mehrheitswahlrechtes, auch unseren Vorstellungen gerecht. Deshalb haben wir diese zum Teil auch mehr technischen und formalen Regelungen in unseren Gesetzentwurf übernommen.

Wir wollen allerdings mit unserem Gesetzentwurf eine Qualitätserhöhung der Mitbestimmung im Justizbereich. Wir schlagen die Erweiterung der Rechte des Richterrates, die Einführung einer Stufenvertretung auf der Ebene der Obergerichte und des Landes und die Einrichtung einer Einigungsstelle vor.

Die Vergleiche mit den Richtergesetzen in anderen Bundesländern zeigen: Sachsen bildet bundesweit bei der Regelung der Mitbestimmung das Schlußlicht. Die eingeräumten Beteiligungsrechte erschöpfen sich hierzulande nämlich in unverbindlichen Anhörungsrechten. Sie bleiben weit unter dem Niveau des Personalvertretungsrechtes für Arbeiter, Angestellte und Beamte.

(Beifall der Abg; Frau Stachorra, SPD)

Sie, Herr Justizminister Heitmann, sehen hier keinen weiteren Handlungs- und Regelungsbedarf.

Meine Damen und Herren! Als zum Jahresbeginn 1991 das Sächsische Richtergesetz als das erste Landesrichtergesetz in einem der neuen Bundesländer in Kraft trat, war in dem Entwurf unter anderem davon die Rede, daß "das Gesetz im Hinblick auf die notwendige Anpassung der Gerichtsorganisation eine Übergangsregelung" sei und sich "daher auf die zwingend notwendigen Regelungen" beschränke.

Viele der in Sachsen tätigen Richter und Staatsanwälte würden es angesichts der nun weitestgehend abgeschlossenen Aufbauphase begrüßen, wenn nunmehr die indirekte Ankündigung in dem damaligen Entwurf, die Mitwirkungsrechte zu erweitern, realisiert wird. Die in Sachsen tätigen Richter und Staatsanwälte haben, wie viele andere auch, eine enorme Aufbauarbeit in unserem Land geleistet. Sie haben dies hervorragend getan. Dafür möchte ich mich bei ihnen allen bedanken.

(Beifall des Staatsministers Heitmann)

Deshalb steht es dem Gesetzgeber in diesem Lande gut an, den sächsischen Richtern und Staatsanwälten mehr Mitwirkungsrechte einzuräumen. Dies würde zu einer Stärkung ihrer inneren Unabhängigkeit und zur Gewinnung einer höheren Akzeptanz gegenüber den vom Staatsministerium getroffenen Personalentscheidungen führen. Des weiteren würde den Richtern und Staatsanwälten die Möglichkeit zur Übernahme von mehr Verantwortung eingeräumt. Sie könnten sich damit mehr für die Umsetzung der mit ihrer echten Beteiligung zustande gekommenen Entscheidungen einsetzen.

Die in der Anhörung durch den Verband der sächsischen Verwaltungsrichter verteilten Erfahrungsberichte des rheinland-pfälzischen Staatsministeriums der Justiz und der beiden Vorsitzenden des Präsidialrates für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz und in Baden-Württemberg haben gezeigt, daß man zum Beispiel die Einrichtung einer Schiedsstelle dort sehr positiv bewertet. Es konnte festgestellt werden, daß die Schiedsstellen viel mehr der Konfliktvermeidung dienen, als daß sie Konflikte befördern würden. So mußte zum Beispiel der Schiedsausschuß in Rheinland-Pfalz erst ein einziges Mal zusammentreten.

Selbst, meine Damen und Herren, wenn man der Auffassung ist, daß das von der SPD-Fraktion zunächst vorgesehene Letztentscheidungsrecht der Einigungsstelle verfassungsbedenklich ist, hätte über den von uns eingebrachten Änderungsantrag, die Einigungsstelle nur mit einem Vetorecht auszustatten, die Chance bestanden, den Weg der Konfliktvermeidung zu gehen.

Leider werden die auf das Justizministerium zusteuernden Probleme, die sich daraus ergeben, daß ein erheblicher Teil der sächsischen Richter und Staatsanwälte bald auf die verhältnismäßig wenigen Beförderungsstellen drängen wird, offenbar verkannt.

Aber, Herr Justizminister Heitmann, Sie sind auch weiterhin der Meinung, allzuständig für Personalmaßnahmen sein zu müssen. Sie möchten damit die Willensbildungsprozesse des demokratischen Ausgleichs bei personellen Entscheidungen verhindern. Herr Minister, Sie könnten damit den Eindruck entstehen lassen, mit Personalentscheidungen grundrechtswidrigen Einfluß auf die unabhängige Justiz ausüben zu wollen. (Einzelbeifall bei der SPD)

Dieser Eindruck verstärkt sich, wenn Sie zum Beispiel öffentliche Stellenausschreibungen im Gesetz nicht zwingend festlegen wollen. Ihre Praxis, Stellenausschreibungen nach Gutdünken vorzunehmen, verstärkt diesen Eindruck. Anders ist es nicht zu verstehen, wenn Sie und die CDU-Fraktion Änderungsanträge der SPD-Fraktion im Ausschuß zum Regierungsentwurf ablehnen, alle öffentlichen Richterstellen auszuschreiben.

Wer mehr Transparenz und Beteiligung fürchtet, hat der etwa etwas zu verbergen, oder verfolgt er noch andere Ziele mit Personalentscheidungen? Besonders schädlich ist solch ein Vorgehen angesichts einer Justiz, die als dritte Säule des Staates unabhängig sein muß.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Ich habe eingangs meiner Rede darüber gesprochen, daß das erklärte Ziel der SPD-Fraktion darin besteht, mit dem Gesetzentwurf die Demokratie in Sachsen zu stärken. Dies geht im Bereich der Justiz unserer Meinung nach nur dadurch, daß der dominante Einfluß der Justizverwaltung auf die Zusammensetzung der Richterschaft und auf die Besetzung der Funktionsstellen auf ein vernünftiges Maß reduziert wird.

(Einzelbeifall bei der SPD)

Würde dies geschehen, entspräche dies in weit größerem Maße als bisher dem demokratischen Grundanliegen der Gewaltenteilung, dem vorherrschenden Prinzip in unserem Zusammenleben. Gerade aus den leidigen Erfahrungen mit dem glücklicherweise überwundenen SED-Regime, in dem Richterämter und Funktionsstellen nur an politisch Getreue vergeben wurden und die politische Selektion für diese Ämter schon in der Schule und im Studium ohne Berücksichtigung von sachlichen Gründen begann, wissen wir alle, daß das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit der Gerichte für den friedenstiftenden Auftrag der Rechtsprechung unabdingbar ist.

Deshalb appelliere ich abschließend an alle Fraktionen, unseren weitergehenden Gesetzentwurf bei der Abstimmung zu unterstützen. Wir als SPD-Fraktion sind für mehr Mitbestimmung und damit für mehr Demokratie.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD - Vereinzelt Beifall bei der PDS)

1. Vizepräsident Sandig: Die Fraktion der CDU; Herr Beyer, bitte.

Beyer, CDU: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aus dem Interesse heraus, nach der Diktatur eine schnell funktionierende Judikative aufzubauen, verabschiedete der Sächsische Landtag im Januar 1991 als erstes Ressortgesetz das Sächsische Richtergesetz. Mein Kollege Dr. Krone bezeichnete es damals als das "neue Rückenmark für eine querschnittsgelähmte Justiz".

In der Diskussion zur Verabschiedung im Januar 1991 stand naturgemäß die Problematik der personellen Überleitung nach den Regelungen des Einigungsvertrages im Vordergrund. Für das Sächsische Richtergesetz gilt zudem Bundesrecht als Rahmengesetz in Form des Deutschen Richtergesetzes.

Heute nun liegen dem Hohen Haus, wie schon erwähnt, zwei Entwürfe vor: der Regierungsentwurf und der Entwurf der SPD-Fraktion. Nach dem allseits, meine Damen und Herren, bestätigten erfolgreichen Aufbau der Justiz im Freistaat Sachsen trägt der Regierungsentwurf einigen Änderungsbedürfnissen Rechnung - immer innerhalb des Bundesrahmens.

Wie auch in anderen Beschäftigungsbereichen notwendig, werden für Richter und Staatsanwälte die Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung und langfristigen Beurlaubung erweitert. Dagegen gibt es keine nennenswerten Einsprüche seitens der Opposition und der angehörten Verbände. Eine nach längerer Beurlaubung zum Beispiel gewünschte Rückkehrgarantie an den alten Arbeitsort, wie von der SPD gewünscht, ist aber nun einmal genau wenig garantierbar, wie sie ausgeschlossen ist. Zudem wären dann Richter auch bessergestellt als Beamte.

Einvernehmlich wiederum setzt der Regierungsentwurf die Altersgrenze für den Ruhestand vom 62. auf das 63. Lebensjahr herauf, mit dem Gesetz dann in Kraft tretend. Ebenso unstrittig wird gleichermaßen im Sächsischen Beamtengesetz das sogenannte Seniorenmodell vom Stichtag 1996 weiter bis 1999 verlängert, erstreckt auf Richter und Staatsanwälte.

Schließlich ist mit der letzten wesentlichen Änderung durch den Regierungsentwurf beabsichtigt, bei der Wahl der Richterräte und Präsidialräte die bisherige Verhältniswahl abzulösen. Es gibt allgemeine Zustimmung, bei der Wahl dieser Gremien mit dem Prinzip der Mehrheitswahl stärker auf die Persönlichkeit abzustellen. So weit, So gut.

Was hat nun die SPD veranlaßt, einen eigenen Entwurf vorzulegen, der in vielen Passagen mit dem Regierungsentwurf identisch ist, in folgenden Punkten aber unsere Zustimmung nicht findet?

Übrigens: Nach Aussagen von Herrn Müller in der Anhörung hat die Neue Richtervereinigung e.V. - der kleinste der angehörten Verbände - einen eigenen Entwurf erarbeitet, der von der SPD aufgegriffen wurde. Danach sollten wesentlich stärkere Mitbestimmungsformen und -rechte eingeführt werden. Das geht so weit, meine Damen und Herren, daß der im SPD-Entwurf vorgesehene Einigungsausschuß, der aus vier Landtagsabgeordneten, drei Richtern und dem nicht stimmberechtigten Justizminister bestehen soll, Personalentscheidungen trifft, die der Minister dann nur noch zu vollziehen hätte.

(Dr. Müch, CDU: Hört, hört!)

Das verletzt nach Meinung der CDU-Fraktion und ausgewiesener Fachleute sowohl das Grundgesetz in Artikel 98 (4) als auch die Sächsische Verfassung in Artikel 79 (3).

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Die demokratische Legitimationskette für den Staatsminister der Justiz möchte die SPD zusammen mit dem Neuen Richterverein e.V. bezweifeln. Das Bundesverfassungsgericht bewertet dagegen etwas ganz anderes, nämlich eine privat nützliche Beteiligung von Staatsbediensteten - hier der Richter im Einigungsausschuß - an der Ausübung von Staatsgewalt als eine Durchbrechung des Erfordernisses der vollen demokratischen Legitimation.

(Beifall der Abg. Dr. Münch und Schiemann, CDU)

Mit dem verfassungswidrig konstruierten Einigungsausschuß als Krönung des mehrstufigen Rätemechanismus in mehreren Ebenen und in jeder Gerichtsbarkeit, wie vorgeschlagen mit ausführlichen Verfahrensvorschriften im Hin und Her zwischen den Räteebenen zum Präsidialrat und zum Einigungsausschuß hin, wird nach meinem Eindruck eines deutlich: Viel wichtiger, als das unterstellte Interesse der Richter an mehr Mitwirkung und Mitbestimmung zu vertreten, ist den Autoren einer solchen Überregelung an der direkten Ausübung von Staatsgewalt gelegen.

Das Kampfziel, meine Damen und Herren, heißt doch nicht; mehr Demokratie, sondern maximale Einflußnahme mit einem Minimum an Wählerstimmen

(Beifall bei der CDU - Dr. Kunckel, SPD: Also, Herr Beyer, jetzt ist es aber gut!)

In der Anhörung hörten wir von der Neuen Richtervereinigung e.V. bereits, daß die technische Ausgestaltung über Mitbestimmung ja kein Dogma sein müsse; denn die Probleme mit Artikel 98 (4) Grundgesetz könnten auch von dieser Seite nicht negiert werden. Die Rückzugsposition der SPD lautet nun - darauf hat Herr Richter hingewiesen -, unter Beibehaltung des vielstufigen Rätemechanismus dem Einigungsausschuß nunmehr nur ein Vetorecht einzuräumen. Der Staatsminister der Justiz könnte ohne Zustimmung des Einigungsausschusses keinen Richter einstellen oder befördern.

Auch dieser etwas zurückgenommenen Position wird meine Fraktion nicht folgen. Wir belassen es bei der Aufgabenverteilung zwischen Richterrat, Präsidialrat und Minister, wobei der Präsidialrat in personellen Angelegenheiten beteiligt ist. Dafür trägt bei der von uns bevorzugten Regelung auch der Minister die eindeutige Verantwortung. Wir wollen sie nicht auf Gremien verlagern, die zudem nach dem SPD-Vorschlag nicht nur strukturell wesentlich ausgedehnt, sondern auch personell ausgeweitet würden. Wir lehnen die Richtersche Richterrepublik ab, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU - Heiterkeit bei der SPD)

Die Neue Richtervereinigung -

(Adler, SPD: Sie haben aber lange darüber nachgedacht!)

- Sehr lange! -

(Lachen bei der SPD)

- sah im Ernennungsrecht des Ministers einen unzulässigen Eingriff von der Exekutive in die dritte Gewalt. Dem kann ich mich nun gar nicht anschließen.

Geflissentlich übersehen wird dabei die notwendige Trennung der Justizverwaltung von der Rechtsprechung. Die Richter sind nach dem Grundgesetz und der Sächsischen Verfassung unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Das betrifft den Hauptteil und den Kern ihrer Tätigkeit. Richter sind zum Beispiel nicht an eine festgelegte Arbeitszeit gebunden. Sie sind in der Verwendung von Arbeitsmitteln frei, dürfen ohne ihre Zustimmung weder abgeordnet noch versetzt werden. Auf dieses weite Terrain der Judikative hat der Minister keinen Zugriff, es sei denn, er äußert sich im Ausnahmefall einmal kritisch zu einem Urteil. Das soll ja vorgekommen sein. Gefordert wäre er sicherlich auch, gäbe es in Sachsen ein IG-Metall- Sponsoring wie in Hessen.

Der Vertreter des Neuen Richtervereins e.V., Herr Howald, bestätigte den von mir gerade hervorgehobenen Unterschied. Ich zitiere ihn aus der Anhörung: Er sagte: "Sicherlich bedarf ein Richter der Mitwirkungsrechte einer Personalvertretung nicht in gleichem Maße wie ein auch in seiner Tätigkeit abhängiger Arbeitnehmer oder Beamter." Trotzdem reklamiere man nicht weniger, als dem öffentlichen Dienst zusteht.

Ehe ich zusammenfasse, meine Damen und Herren, möchte ich noch eine Umfrage des Hessischen Richterbundes von 1995 unter der rhetorischen Frage erwähnen: Faule Richter? Damals gab es den Fall Henrichs noch nicht. Dort heißt es: 70 % der Richterinnen und der Richter arbeiten im Durchschnitt 40 bis 50 Stunden in der Woche, genauso viele - etwa 70 % - sind trotz der hohen Arbeitsbelastung aus Verantwortung bereit, mit hohem Engagement weiterzuarbeiten.

(Beifall bei der CDU)

Unter diesen Belastungen liegt 73 % der Befragten die Idee völlig fern, ihre Arbeitsbedingungen selbst steuern zu wollen. Das besagen die Umfrageergebnisse.

Ich darf zusammenfassen: Dank des hohen Engagements - Sie können dann ruhig wieder klatschen - von sächsischen Richterinnen, Richtern und Staatsanwälten und einer immer besser funktionierenden Verwaltung und Sachausstattung, nicht zu vergessen die vielen ehrenamtlichen Richter und Schöffen, sage ich heute, sechs Jahre nach Verabschiedung des Sächsischen Richtergesetzes, über die Justiz im Freistaat Sachsen: Typisch sächsisch, das heißt erfolgreich.

(Beifall bei der CDU)

Es ist also keine Rede vom Schlußlicht, wie wir das soeben gehört haben.

Mit dem geringfügig veränderten Regierungsentwurf möchte die CDU-Fraktion die Möglichkeit für Teilzeitarbeit und Beurlaubung ausweiten, das Seniorenmodell länger in Kraft lassen, die Antragsgrenze für den Ruhestand auf 63 Jahre erhöhen, den Wahlmodus für die Vertretungsorgane auf die Mehrheitswahl umstellen und einige kleine notwendige Änderungen, insbesondere in den alten Übergangsbestimmungen, vornehmen.

Wir möchten nicht das bisherige, zugegebenermaßen schlanke Vertretungsmodell der Richterräte, Präsidialräte und Staatsanwaltsräte ausweiten, etwa als mehrstufiges Modell. Meine Damen und Herren, die Verfassungskonformität dieses schlanken Modells ist unbestritten. Das können Sie heute 1 zu 1 entgegennehmen. Zudem entspricht es den notwendigen aktuellen Forderungen nach einem schlanken Staat.

Wir lehnen die von der SPD-Fraktion vorgeschlagene und von der Neuen Richtervereinigung e.V. initiierte exzessive Aufblähung der Mitbestimmung in. einer strukturellen, personellen und verfahrensmäßigen Ausweitung ab, ganz zu schweigen von der verfassungswidrigen Konstruktion des geplanten Einigungsausschusses.

Ich bitte Sie, dem SPD-Entwurf nicht zuzustimmen und den Entwurf der Staatsregierung mit den Änderungen der CDU- Fraktion anzunehmen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

1. Vizepräsident Sandig: Von der Fraktion der PDS erhält Herr Bartl das Wort; bitte.

Bartl, PDS: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich sagen, daß Herr Beyer recht hat. Das zur Stunde geltende Richtergesetz des Freistaates Sachsen ist vom 29. Januar 1991 datiert. Als es in diesem Hause das Licht der Welt erblickte, war der Freistaat Sachsen gerade einmal reichlich ein Vierteljahr alt.

- (Schiemann, CDU: Und es ist gut!)

- Richtig.

Die Justiz befand sich, gleich den gesellschaftlichen Verhältnissen, überhaupt in einem grundlegenden Umbruch, der sich im besonderen auch im strukturellen und im personellen Bereich der Justiz vollzog. Es fand zu dieser Zeit durchaus unser Verständnis, daß demzufolge dieses Sächsische Richtergesetz in puncto demokratische Mitbestimmungsstrukturen noch nicht den Level einnehmen konnte der für die meisten alten Bundesländer galt.

Daß diese rechtliche Ausgestaltung des Sächsischen Richtergesetzes in Anknüpfung an das Bundesgesetz ein maßgeblicher Fortschritt zur Gesetzgebung der DDR war vor allem in puncto Untersetzung der Unabhängigkeit der Richter, ist ohne jeden Vorbehalt zugestanden.

"Nicht wenige Richter haben in der Folge dieser neuaufgebauten Justiz unter sehr komplizierten Bedingungen und teilweise sehr hohen Arbeitsbelastungen eine ausgesprochen gute Arbeit geleistet." Dies hat vorgestern bei der Haushaltsplandiskussion auch unter unserem Beifall der Staatsminister der Justiz gesagt.

Eben deshalb meinen wir, daß es nunmehr an der Zeit ist fünf Jahre später diese demokratische Mitbestimmung der Richter selbst auf einen Level zu bringen, der zumindest dem Durchschnitt der Richtergesetze der anderen Länder der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Das will die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der PDS und des Abg. Richter, Joachim, SPD)

Um es vorab zu sagen: Wir haben keinerlei Probleme mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung bezüglich der Veränderung des Ruhestandsalters auf Antrag des Richters, bezüglich der Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung und der Beurlaubung bei Bewerberüberhang, bezüglich der Regelungen zur Teilzeitbeschäftigung bei Bewerbermangel und damit zusammenhängenden Benachteiligungsverboten. Diesen Veränderungen stimmen auch wir zu.

Aber just in dem Moment, als die Staatsregierung ins Gespräch brachte, eine erste Novelle zum Richtergesetz vorzuschlagen, meldeten sich die Interessenvereinigungen der Richterschaft und sagten, nun sei es doch an der Zeit, eben auch die Frage der demokratischen Mitbeteiligung zu erörtern.

Die Neue Richtervereinigung legte - Herr Beyer, das war nicht nur konspirativ; der Entwurf ging nämlich an alle Fraktionen; wenn Sie es erst im Ausschuß bei der Anhörung mitbekommen haben, hat es Sie irgendwie nicht recht ereilt - einen eigenen Entwurf vor. Dieser Entwurf ging an alle Fraktionen. Die SPD-Fraktion hat sich diesen Entwurf zu eigen gemacht. Sie hat. ihn bearbeitet und eingebracht. Wir haben von Anfang an gesagt, dem Sinngehalt dieses Entwurfes der Neuen Richtervereinigung stimmen auch wir zu.

Das, was die SPD will, ist nicht nur das, was Herr Beyer referiert hat. Sie will, daß alle Richterstellen öffentlich ausgeschrieben werden, daß eine Art Stufenvertretung für die Richterschaft eingeführt wird, etwa analog - bei Beachtung der Spezifik der Justiz als dritter Gewalt - dem Sächsischen Personalvertretungsgesetz, daß neben örtlichen Richterräten auch an den jeweiligen Obergerichten Gesamtrichterräte existieren und daß ein Landesrichterrat für die Interessenvertretung in Fragen, die gewissermaßen über die Gerichtsbarkeiten gehen, gebildet wird.

Sie will, daß die Beteiligungsrechte und lnformationsrechte der Richterräte exakt fixiert sind, und sie will den Inhalt und das Verfahren der Mitbestimmung der Richterräte und der Personalräte im Justizbereich exakter und präziser im Richtergesetz des Freistaates bestimmen.

Dieser Entwurf der SPD-Fraktion wiederum respektive die Vorschläge, die von den Vereinigungen kamen, hatten im Verfassungs- und Rechtsausschuß von vornherein keine Chance. Die CDU-Fraktion war überhaupt nicht bereit, sich bei der Frage auch nur einen Zentimeter in diese Richtung zu bewegen. Daran hat auch die Tatsache nichts geändert, daß am 25 Oktober 1996 auf Vorschlag aller Fraktionen eine Reihe von Experten und Interessenvertretern der Richterschaft selbst sehr wohl argumentativ darlegte, weshalb es an der Zeit wäre, die Frage der Beteiligungsrechte ins Richtergesetz einzubauen.

Ich zitiere einmal einige Darlegungen. Prof. Kisker - nach meiner Erinnerung war er der von der CDU-Fraktion benannte Experte - sagte: "Alle diese Gegenvorlagen'' -zum CDU-Entwurf war gemeint - "zielen auf eine Beteiligung des Richterrates auch bei Entscheidungen über personelle Angelegenheiten ab, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Präsidialrates fallen. Es sollen vor allem stärkere Beteiligungsformen, wie Mitbestimmung und Mitwirkung, eingeführt werden. Ein Stufenverfahren und eine Einigungsstelle sollen eingerichtet werden. Dagegen gibt es keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Das ist in den alten Bundesländern, glaube ich, überall üblich."

Wo sind die verfassungsrechtlichen Bedenken, lieber Herr Beyer. Das erschließt sich mir nicht. Das war Ihr Gutachter. Unisono sämtliche Experten sahen keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken zu dem Vorschlag der Beteiligungsrechte im SPD-Entwurf.

Dr. Scheer, Vorsitzender des Verbandes der sächsischen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter - der muß es nun wirklich wissen -: "Im Hinblick auf die Richtervertretung, genauer gesagt, den Richterrat, gilt in Sachsen zur Zeit ein verfassungsrechtlicher Mindeststandard, der wohl rechtlich oder verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist Es ist jedoch nicht nur ein rechtlicher Mindeststandard. Es ist im Vergleich zu den verschiedenen Richtergesetzen der Bundesrepublik eine Materie, die sehr zurückhaltend geregelt ist."

An anderer Stelle bemerkt er zur derzeitigen Gesetzeslage: "In der Praxis wird das heute so gehandhabt, daß die Richterräte Schritt für Schritt vortasten und prüfen, wo Widerstände auftauchen, um dann zu sehen, ob tatsächlich Grenzen der Zuständigkeiten erreicht sind oder nicht."

Das bedeutet, daß der allgemeine Verweis auf die Beteiligung der Richterräte, wie er jetzt im Gesetz ist, bei den persönlichen allgemeinen Angelegenheiten der Richter in dieser Form nicht sehr praxistauglich ist. Unisono so bestätigt. Ergo: Es besteht echter Bedarf zur Korrektur des Gesetzes in dieser Frage.

Herr Müller, nicht nur von der Neuen Richtervereinigung, Herr Beyer, sondern auch der dienstaufsichtsführende Präsident des Arbeitsgerichtes Chemnitz: "Der Gesetzentwurf der Staatsregierung bietet richtige und wichtige Ansatzpunkte, bleibt jedoch leider überwiegend in zwar erforderlichen, aber im Grunde ausschließlich technischen Lösungsansätzen stecken. Im Gesetzentwurf der Staatsregierung ist jedoch kein Ansatz zur Verbesserung der bisher unbefriedigend geregelten Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Richterschaft vorhanden. Selbst die Richtergesetze von Baden-Württemberg und der beiden Partnerländer des Freistaates, aus denen die Erstfassung des Sächsischen Richtergesetzes gespeist wurde, besitzen jeweils in verschiedenen Regelungsbereichen höhere Mitwirkungsrechte, als es jetzt hier ist."

Der Herr Howald, der Vertreter der Neuen Richtervereinigung Landesverband Sachsen, selbst: "Auch im Hinblick auf die Regelungen der nicht dem Präsidialrat zugewiesenen sonstigen personellen sowie allgemeinen und sozialen Angelegenheiten ist das Sächsische Richtergesetz dringend reformbedürftig." Das zuständige Mitwirkungsorgan wäre hier der Richterrat.

Fragen Sie einmal einen Richter, welche Rechte dem Richterrat, einem von den Richtern gewählten Vertretungsorgan, heute eingeräumt sind. Ich bin mir sicher, daß Sie hören werden: "... die Organisation der Weihnachtsfeier und des Wandertages".

Das ist also die Reflexion dessen, wie sich momentan in den Augen der Richterschaft die Gesetzeslage darstellt, respektive, welche Rechte sie den Richtern zuordnet, den gewählten Interessenvertretungen der Richterschaft. Wenn ich da sage, wir können mit dem Level, wie wir ihn im Gesetz haben, nicht einverstanden sein, Sie aber meinen, Sie haben keinen Reformbedarf, Sie haben keinen Veränderungsbedarf, dann verstehe ich im Ergebnis der Anhörung die Welt nicht mehr.

(Zuruf des Staatsministers Heitmann)

Herr Staatsminister, da haben wir nun einmal unterschiedliche Auffassungen. Wir haben ja in der Frage unterschiedliche Interessenlagen. Das ist mir völlig klar. Es wurde ja im Ausschuß gesagt, Herr Staatsminister, Sie sind ja befangen. Natürlich ist der Herr Staatsminister befangen. Sie haben gesagt, es wird zu bürokratisch mit den Stufenvertretungen umgegangen. Darauf wurde Ihnen geantwortet: Die unbürokratischste Form ist die Alleinherrschaft.

(Beifall bei der PDS)

Wir müssen, bevor wir darüber entscheiden, uns über die Tragweite in dieser Frage auch einig sein. Es geht nämlich um nicht mehr und nicht weniger, als daß die Binnenstruktur in der Justiz, als daß die demokratischen Verhältnisse in der Justiz die persönliche richterliche Unabhängigkeit auch untersetzen und ermöglichen müssen. Sie erklärten allen Ernstes, Herr Staatsminister, daß von der Person eines Richters Inhalte in der Rechtsprechung nicht wesentlich abhängig sind.

Vom Bundesarbeitsgericht wurde ein Richter an das Landesarbeitsgericht abgeordnet, der dort die gesamte Kündigungsrechtsprechung mit Bausatzstein für die Urteile anderer Richter zum Einigungsvertrag aufgebaut hat. Nachdem er das getan hatte, ging er zurück zum Bundesarbeitsgericht: Danach wurde eine Geschäftsverteilung am Bundesarbeitsgericht vorgenommen. Der bisher für politische Kündigungsrechtsprechung zuständige 8. Senat wurde nicht mehr damit befaßt, sondern der 2. Senat, wo jetzt der Richter zuständig ist, der am Landesarbeitsgericht Chemnitz die Kündigungsrechtsprechung dazu entwickelt hat.,

(Staatsminister Heitmann: Das wurde in richterlicher Unabhängigkeit entschieden )

- Ja, ja, aber Personalfragen. Deshalb, sagen wir, sollen Richter bei der Personalauswahl schon mitwirken dürfen. Es geht um das Prinzip, das eigentlich die richterliche Unabhängigkeit voraussetzen würde, daß der Souverän selbst die Richter wählt. Dafür haben wir uns aus vielerlei Gründen nicht entschieden.

(Staatsminister Heitmann: So, wie es in der DDR war!)

Das wollen wir anmahnen.

- Das ist ein nicht gültiger Vergleich sechs Jahre danach. Wenn Sie es gebrauchen können, aber es ist etwas dürftig.

(Staatsminister Heitmann: Sind die gewählt worden?)

- Ja, die sind gewählt worden. Ich habe mich, nebenbei bemerkt, 1971 entschieden, Staatsanwalt zu werden. Ich bin nicht schon in der Kinderstube, wie das Herr Beyer vorhin gesagt hat, ausgewählt worden.

Das Problem ist, wenn das nicht geht und getan sein soll, dann muß es trotzdem eine demokratische Legitimation der Richterschaft geben, vor allem auch, wenn es um die Besetzung von führenden Stellen geht.

(Beifall bei der, PDS)

Deshalb meinen wir, sollte dieser Weg, der im SPD-Entwurf steht, auch gegangen werden.

1. Vizepräsident Sandig: Herr Bartl, bitte, kommen Sie zum Ende.

Bartl, PDS: - Jawohl, ein letzter Satz.

Es geht einfach um die Frage, daß mit diesem Entwurf, den die SPD-Fraktion eingebracht hat, die Balance, die sich eigentlich aus Artikel 92 Grundgesetz zwischen dem Verhältnis Judikative und Exekutive ergibt, diese Balance normalerweise auch dadurch befördert werden sollte, daß die Beteiligung der Richterschaft selbst ein ausgewogenes Verhältnis gewährleistet. Das bringt der SPD-Entwurf und verhindert der CDU-Entwurf.

Deshalb werden wir dem ersteren zustimmen und den letzteren ablehnen.

(Beifall bei der PDS)

1. Vizepräsident Sandig: Wünscht die CDU-Fraktion noch einmal zu reden? - Herr Beyer, bitte.

Beyer, CDU: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will noch einmal auf ein paar kleine Punkte eingehen. Öffentliche Stellenausschreibungen werden in der Regel gemacht. Das ist Praxis. Aber es ist nicht praktikabel, das als generelle, pauschale Vorschrift in das Gesetz zu schreiben.

Ein zweiter Punkt: Natürlich sind die Verbände, wenn sie ihre Mitgliedschaft richtig vertreten wollen, an mehr Mitbestimmung interessiert. Das ist kein Argument.

Herr Bartl, die gute Arbeit der Justiz, die von allen Seiten bestätigt wurde, möchten wir gerade weiter sichern, und zwar mit dem geringsten notwendigen Regelungsbedarf. Wenn wir der Meinung sind, daß Regelungen notwendig sind, um diese Qualität der Justiz weiter zu sichern, dann wird Zeit sein, eine neue Änderung zu finden.

Der 1. Sächsische Landtag hat sich übrigens Gedanken gemacht, ob das Richtergesetz ein Verfassungsgesetz ist, und hat festgestellt, daß es keines ist. Also können wir dann auch jederzeit etwas verändern, wenn es an der Zeit ist.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

1 Vizepräsident Sandig: Herr Staatsminister Heitmann, bitte.

Heitmann, Staatsminister der Justiz: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bartl hat schon auf die vorgestern geführte Debatte zum Justizhaushalt hingewiesen. Ich möchte dort gern noch einmal anknüpfen.

Besonders wenn man die Beiträge der beiden Oppositionsfraktionen hört, dann hat man den Eindruck, in Sachsen würde sich eine demotivierte und frustrierte Richterschaft nur danach sehnen, endlich Mitbestimmungsrechte zu haben.

(Jurk, SPD: Das ist Ihr Empfinden!)

Das trifft einfach nicht zu, sondern wir haben eine hochmotivierte Richterschaft, die sich in richterlicher Unabhängigkeit ihrer Aufgabe, nämlich Recht zu sprechen, in überzeugender und engagierter Weise widmet.

(Beifall bei der CDU)

Es ist schon irgendwie verwunderlich, daß die SPD-Fraktion einen Entwurf der Neuen Richtervereinigung, daneben noch aus dem Entwurf der Staatsregierung, abschreibt und sich damit zum Sprecher einer Splittergruppe der Richtervertretung macht, denn die Neue Richtervereinigung - wie in der Anhörung deutlich wurde - vertritt nicht einmal 50 Richter im Freistaat Sachsen. Wir haben aber 1300 Richter und Staatsanwälte inzwischen in Sachsen. Das muß man auch schon einmal zur Kenntnis nehmen.

Herr Bartl, nur eines zu Ihnen: Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das letzte Entscheidungsrecht dieses Einigungsausschusses sind sehr wohl geäußert worden. Das ist ja wohl auch inzwischen von der SPD-Fraktion unbestritten.

Jetzt möchte ich nur noch auf zwei Dinge eingehen. Lieber Herr Richter, Sie reden etwas herbei, was nicht zutrifft. Wo sind die Konflikte bei der Stellenbesetzung, die so belastend sind? Wo sind sie nach dem bisherigen Richtergesetz? Wo sind sie zu erwarten? Sie reden etwas herbei, was es in der sächsischen Justiz - Gott sei Dank ‚ nicht gibt. Es gibt einen fairen Umgang zwischen Justizverwaltung und Präsidialräten der einzelnen Gerichtsbarkeit.

(Beifall bei der CDU)

Und dann muß ich entschieden die Unterstellung zurückweisen, die Sie gemacht haben, die unterschwelligen Vorwürfe, in der sächsischen Justiz würde der Justizminister bei der Besetzung der Positionen politische Ambitionen haben.

(Richter, Joachim, SPD: Das habe ich nicht unterstellt!)

- Das haben Sie unterstellt! Wir können es im Protokoll nachlesen, lieber Herr Richter; und das werde ich sehr genau nachlesen.

Ich muß Ihnen sagen: Gegen die Unterstellung verwehre ich mich mit allem Nachdruck. Jeder in diesem Hause und ganz besonders Sie als SPD-Fraktion können bei der Besetzung unserer führenden Richterpositionen wahrlich nicht unterstellen, daß Entscheidungen nach parteipolitischen Gesichtspunkten getroffen worden wären. Sie gefährden damit den guten Konsens, den wir bisher in diesem Hause in diesen Fragen hatten.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Wir haben in dem Sächsischen Richtergesetz kein schlankes Gesetz. Das kann es nicht sein, weil das Bundesrecht, also das Deutsche Richtergesetz, so detailliert ist und uns Vorgaben macht, die auch uns zwingen, Dinge sehr differenziert zu regeln.

Aber wir haben ein bewährtes Gesetz. Wir haben auf der Basis dieses Gesetzes transparente Personalentscheidungen mit klarer Verantwortlichkeit treffen können. Und ich, meine Damen und Herren, bin Ihnen gegenüber verantwortlich

(Beifall bei der CDU)

1. Vizepräsident Sandig:
Meine Damen und Herren! Vor der Einzelberatung kann der Berichterstatter des Ausschusses das Wort nehmen - Herr Kupfer verzichtet. Wünscht die SPD noch einmal zu sprechen? - Nein.

Wir kommen zur Einzelberatung des Entwurfs Erstes Gesetz zur Änderung des Richtergesetzes des Freistaates Sachsen, Drucksache 2/3969, Gesetzentwurf der Fraktion der SPD. Ich schlage vor, über den Gesetzentwurf artikelweise abzustimmen. - Da es keinen Widerspruch gibt, verfahren wir so.

Ich rufe Artikel 1 auf. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Artikel 1 ist abgelehnt.

(Jurk, SPD: Schönen Dank, Herr Heitmann! - Staatsminister Heitmann: Jeder schläft mal!)

Ich rufe jetzt die Artikel 2 und 3 auf. Wer gibt seine Zustimmung? - Wer ist dagegen? - Stimmenthaltungen? - Die Artikel 2 und 3 sind abgelehnt, obwohl eine führende Stimme der anderen Fraktion geholfen hat.

Meine Damen und Herren! Nachdem sämtliche Bestimmungen des Gesetzentwurfs abgelehnt wurden, findet gemäß § 44 Abs. 7 der Geschäftsordnung über diesen Entwurf keine weitere Beratung und Abstimmung mehr statt.

Wir kommen zur Einzelberatung des Entwurfs Erstes Gesetz zur Änderung des Richtergesetzes des Freistaates Sachsen und beamtenrechtlicher Regelungen, Drucksache 2/3829, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Auch hier wollen wir artikelweise die Fassung, die durch den Ausschuß vorgeschlagen wurde, beraten und über sie abstimmen, wenn es keinen Widerspruch gibt. - Den gibt es offensichtlich nicht.

Ich rufe Artikel 1 auf. Wer seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Bei einigen Stimmenthaltungen ist Artikel 1 mit Mehrheit angenommen.

Ich rufe die Artikel 2, 3 und 4 auf. Wer gibt seine Zustimmung? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? ‚ Bei Stimmenthaltungen sind die Artikel 2, 3 und 4 angenommen.

Da in der 2. Beratung keine Änderungen beschlossen worden sind, eröffne ich hiermit die 3. Beratung.

Es liegt kein Wunsch nach allgemeiner Aussprache vor. So stelle ich den Entwurf Erstes Gesetz zur Änderung des Richtergesetzes des Freistaates Sachsen und beamtenrechtlicher Regelungen, Drucksache 2/3829, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handreichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen?-- Bei Stimmenthaltungen ist der Entwurf mehrheitlich als Gesetz beschlossen.

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Wir kommen nun zu............

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