Im Sächsischen Justizministerialblatt Nr. 4/06 (
1) sind zwei Präsidentenstellen und eine Direktorenstelle ausgeschrieben worden, jeweils mit folgendem Zusatz:
»Es wird erwartet, dass die Bewerber den Modemisierungsbestrebungen in der sächsischen Justiz aufgeschlossen gegenüber stehen und diese sowohl konstruktiv als auch initiativ begleiten und vorantreiben.«
Ein sehr bemerkenswerter Vorgang: Die Bewerber um ein richterliches Beförderungsamt sollen auf die derzeitige Justizpolitik des Freistaates Sachsen festgelegt werden und zwar mit Gedanken, Worten und Werken. Obwohl dieser Teil des Anforderungsprofils keinerlei Bezug zu den nach Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 91 Abs. 2 Sächs. Verf., § 3 SächsRiG iVm § 12 Abs. 1 SächsBG allein maßgeblichen Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung hat, steht er für das Sächsische Staatsministerium der Justiz an erster Stelle. Erst an zweiter Stelle folgt die fachliche Qualifikation der Bewerber.
Wörtlich heißt es dazu in den Stellenausschreibungen:
»Darüber hinaus sollen Bewerber bereits mehrere hervorgehobene Tätigkeiten als Richter, Staatsanwalt oder in der Ministerialverwaltung mit deutlich überdurchschnittlichem Erfolg ausgeführt haben und über mehrjährige Erfahrungen in der Personalführung verfügen.«
Man darf gespannt sein, wie dieses Anforderungsprofil in den Anlassbeurteilungen »umgesetzt« wird: Bewerber »fachlich« hervorragend, aber »modernisierungspolitisch« unzuverlässig? Es stellt sich die dringende Frage: Welches neue Richterleitbild haben die Verantwortlichen?
Wie die Zukunft einer politikangebundenen Justiz aussehen könnte, veranschaulicht ein Vorgang aus der jüngeren Vergangenheit. Am 18.12.2003 haben die Präsidenten des OVG Bautzen sowie der VG Chemnitz, Dresden und Leipzig und das Sächsische Staatsministerium der Justiz eine Verwaltungsvereinbarung getroffen, welche das Vorgehen beim Abbau von Altverfahren in der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Freistaates Sachsen regelt. (
2) Auf die Einzelheiten der Abmachung braucht nicht näher eingegangen zu werden. Entscheidend ist der Preis, den die Präsidenten der Verwaltungsgerichte für ein geringfügiges Entgegenkommen des Dienstherrn zu zahlen bereit sind. Er besteht darin, sich künftig jeder Kritik an der Personalausstattung ihrer Gerichte zu enthalten.
Unter Punkt VII. findet sich folgende Sprachregelung:
»Das Staatsministerium der Justiz kann - sobald und solange die angestrebte Personalausstattung im Wesentlichen zur Verfügung steht - auf parlamentarische Anfragen und auf Nachfragen gegenüber Dritten sinngemäß erklären, dass den Verwaltungsgerichten des Freistaates Sachsen zum Abbau von Altverfahren für die Zeit von drei Jahren eine angemessene Anzahl von Richtern zugewiesen wurde.
Die Präsidentin und die Präsidenten der Verwaltungsgerichte werden die Personalausstattung ihrer Gerichte gegenüber der Presse und sonstigen Dritten - auch Verbänden - entsprechend darstellen, sobald und solange die personelle Unterstützung im Wesentlichen zur Verfügung steht.«
So handeln Präsidenten, welche den »Modernisierungsbestrebungen in der sächsischen Justiz« aufgeschlossen gegenüber stehen und diese konstruktiv und innovativ begleiten!
Es wäre eine Sternstunde für die sächsische Justiz, wenn sich auf die Stellenausschreibungen kein Richter bewerben würde. Nach dem bisherigen Amtseid ( 4 Abs. 1 SächsRiG) haben sie nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.
Unwillkürlich erinnert man sich des Freiheitsphilosophen Johann Gottlieb Fichte. Dieser hatte den Zumutungen des Politikbetriebs den stolzen Satz entgegengehalten:
«Nach den wandelnden Umständen die Maximen meines Handelns auch zu wandeln, und dennoch eine feste Einheit zu behalten, dazu fehlt es mir gänzlich am Talente.«
Personen dieses Zuschnitts werden von einer Bewerbung Abstand nehmen. Allen übrigen sei zur Erleichterung der inneren Rechtfertigung Bertolt Brechts »Der Jasager - Der Neinsager« anempfohlen:
»Wichtig zu lernen vor allem ist Einverständnis
Viele sagen ja, und doch ist da kein Einverständnis
Viele werden nicht gefragt, und viele
Sind einverstanden mit Falschem. Darum:
Wichtig zu lernen vor allem ist Einverständnis.«
(1) vom 26.4.2006 S. 49 f.
(2) Abgedr. in BDVR-Rundschreiben 1/04 S. 5 f.
Ein Kommentar hierzu in der Süddeutschen Zeitung:
Sachsens moderne Richter