Aus dem Text:
"....Das Parlament tat so, als machte es ein Gesetz, dabei schrieb es nur eine Brüsseler Vorlage ins Deutsche um...."
Ausgeliefert
Der Europäische Haftbefehl macht unser Grundgesetz wertlos. Kein Deutscher ist in seiner Heimat mehr sicher, weil er im Ausland für "Straftaten" verurteilt werden kann, die hier keine sind.
Von Dr. Helfried Schmidt
Hans-Christian Ströbele und ein paar anderen ehrlichen Alt- und Jungvorderen quer durch die Parteien ist das Ganze peinlich. Schließlich ist die Anwaltszunft in Berlin nicht etwa unterrepräsentiert. Neben der Justizministerin Brigitte Zypries sind auch Ströbele, Gerhard Schröder, Otto Schily, Siegfried Kauder, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und viele andere mehr oder weniger Prominente von Beruf Advokaten. Sie wedeln gern mit dem Grundgesetz, wenn ihnen etwas nicht in den Kram passt, was Nicht-Regierungs-Organisationen fordern. Aber sie haben keine Skrupel, das gleiche Grundgesetz zu ändern, um eigene Ansichten durchzusetzen.
50 Jahre lang galt Satz 2, Artikel 16 GG als ehernes Gesetz: "Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden." Schon seit der Reichsgründung 1871 brauchte kein Deutscher Angst zu haben, sich über Nacht in einem ausländischen Gefängnis wiederzufinden. Bis zum Jahr 2000. Da beschloss Berlin, durch Hinzufügung eines einzigen Satzes, diesen Grundsatz praktisch außer Kraft zu setzen. Doch damals hat in der Öffentlichkeit kaum jemand davon Notiz genommen. Die Kontrollorgane unserer Gesellschaft versagten.
Bundestag im Tiefschlaf
Aber es kam noch schlimmer: Im Jahr 2002 fassten die EU-Innen- und Justizminister einen so genannten Rahmenbeschluss. Demzufolge sollte neben die Freiheit des Personen- und Warenverkehrs die grenzüberschreitende strafrechtliche Zusammenarbeit treten. Enttarnte Terroristen und überführte Kriminelle sollten sich nicht mehr durch die Umständlichkeit des Verfahrens internationaler Haftbefehle ihrer Verantwortung entziehen können.
Und so beschloss der Europäische Rat am 13. Juni 2002 den so genannten "Europäischen Haftbefehl". Der Bundestag, der den Brüsseler Entwurf nie diskutiert hatte, musste nach EU-Recht den Beschluss in deutsches Recht umsetzen. Mit unfassbarer Leichtfertigkeit wurde ein 130-jähriges Grundrecht ohne Not auf dem europäischen Altar geopfert. Der Europäische Haftbefehl ist EU-weit gültig, und niemand ist in seiner Heimat mehr sicher.
Karneval als Massenvergewaltigung
Zum Karneval in Köln wird auch der eine oder andere Zungenkuss wider Willen gegeben. Man sollte sich in Zukunft davor hüten. Denn in den Niederlanden zählt ein solcher Kuss wider Willen als vollzogene Vergewaltigung. Eine Niederländerin, in Köln geküsst, kann künftig in den Niederlanden eine Strafverfolgung wegen Vergewaltigung anstrengen. Vergewaltigung ist eines der so genannten "Positivdelikte" des Rahmenbeschlusses, bei denen das Auslieferungsersuchen im Heimatland des Angeklagten nicht nochmals geprüft wird. Deutschland würde also den Karnevals-Casanova ausliefern müssen. Er würde in den Niederlanden in Untersuchungshaft kommen und wahrscheinlich verurteilt werden. Wie sollte er beweisen, dass es kein Zungenkuss war?
Abtreibungs-"Mord"
Was kommt nach Vergewaltigung? Mord, natürlich! Als solcher gilt in Irland auch Abtreibung. Mit dem Europäischen Haftbefehl können nun nicht mehr nur Iren, sondern auch Deutsche wegen dieses Deliktes - als Mord-Tatbestand, wohlgemerkt - verfolgt werden. Bleibt abzuwarten, ob die deutsche Stamm-Mutter aller FeministInnen, Alice Schwarzer, sich in Irland gleich selbst stellt. Wegen jahrzehntelanger Anstiftung zum Abtreibungs-Mord. Wenn nicht, brauchten ihre immer noch zahlreichen Feinde sie nur in Irland zu denunzieren. Denn die Tat, wegen der ausgeliefert wird, muss nicht unbedingt in dem Staat begangen worden sein, der die Auslieferung verlangt. Einmal angelaufen, wird auch das Räderwerk der irischen Strafbürokratie nur schwer aufzuhalten sein. Und da das Gesetz nicht zulässt, dass in Deutschland eine Strafe für ein Vergehen verbüßt wird, das in Deutschland gar nicht strafbar wäre, würde Alice Schwarzer mehrere Jahre lang unfreiwillig in Irland bleiben müssen.
Haft-Urlaub
Weiteres Beispiel gefällig? Wer regelmäßig in einer der zahlreichen Ferienanlagen Portugals oder Spaniens Urlaub macht, sollte den Kontakt mit Einheimischen künftig vermeiden. Denn wird ein Einheimischer zum Beispiel des Betrugs oder der Geldwäsche angeklagt, könnte er einen unschuldigen deutschen Urlauber als "in die Sache verwickelt" denunzieren, um sich Vorteile zu verschaffen. Auch Betrug ist ein "Positivdelikt", und Deutschland müsste ausliefern. Wenn der Beschuldigte Glück hat, wird ihm im Ausland ein Deutsch sprechender Pflichtverteidiger zugewiesen, der nach mehreren Monaten Untersuchungshaft die Vorwürfe entkräften kann. Anderenfalls wird er erst zur Verbüßung der Strafe wieder nach Deutschland zurückkehren dürfen.
Die Beispiele sind keineswegs an den Haaren herbeigezogen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes am 23. August 2004 dürften an die 300 Auslieferungen durch deutsche Behörden vollzogen worden sein. Darunter sind solch abstruse Fälle, wie der einer Münchener Verkäuferin, die vor Jahren in Graz einen Kreditantrag ihres angeblich betrügerischen Ehemanns mit unterschrieben hatte. Dafür saß die Frau fünf Monate in deutscher Auslieferungs- und österreichischer Untersuchungshaft. In einem anderen Fall wurde ein Mann wegen angeblicher Unterhaltsschulden nach Litauen ausgeliefert.
Gewaltenteilung adé
Verfassungsrichter Udo di Fabio las dem Bundestag anlässlich einer Anhörung im Bundesverfassungsgericht im April 2005 gründlich die Leviten. Dass sich die Parlamentarier von ihm erklären lassen müssen, dass sie die Bundesregierung zu kontrollieren haben, grenzt an Irrsinn. Dafür werden sie schließlich bezahlt! Obendrein sind sie auch noch schlecht informiert. Zum Beispiel darüber, dass in Ländern wie Griechenland, Portugal oder Lettland andere Gefängnisstandards herrschen als in Deutschland.
Wie der Europäische Haftbefehl in Deutschland eingeführt wurde, offenbart die systematische Aushöhlung einer überragenden Errungenschaft der europäischen Rechtsgeschichte - der Gewaltenteilung. Das Parlament tat so, als machte es ein Gesetz, dabei schrieb es nur eine Brüsseler Vorlage ins Deutsche um.
Minister der Exekutive sind seit 50 Jahren wie selbstverständlich häufig auch als Abgeordnete Mitglieder der Legislative. Viele davon vertreten als Advokaten das Klientel, dem sie entstammen: Die Jurisprudenz, die dritte Säule der Gewaltenteilung, die Exekutive und Legislative kontrollieren sollte. Und die Unabhängigkeit der Richter ist in einer politisch induzierten Parteibuch-Justiz häufig nur ein frommer Wunsch.
Systemfehler
In "Das System" klagte der Staatsrechtswissenschaftler
Hans Herbert von Arnim schon vor langem: "Staat und Politik sind insgesamt in einem Zustand, von dem nur noch Berufsoptimisten oder Heuchler behaupten können, er sei aus dem Willen der Bürger hervorgegangen. Jeder Deutsche hat die Freiheit, Gesetzen zu gehorchen, denen er niemals zugestimmt hat; er darf die Erhabenheit des Grundgesetzes bewundern, dessen Geltung er nie legitimiert hat; er ist frei, Politikern zu huldigen, die kein Bürger je gewählt hat, und sie üppig zu versorgen - mit seinen Steuergeldern, über deren Verwendung er niemals befragt wurde. Die Deutschen dürfen die Hälfte ihres Einkommens als Steuern und Sozialabgaben in die große öffentliche Hand legen, ohne dazu jemals ihr Einverständnis gegeben zu haben, und damit einen Staat finanzieren, der nicht einmal seine Kernfunktion voll erfüllt - wie Sicherheit, Rechtsschutz und Verteilungsgerechtigkeit." Was ist dem noch hinzuzufügen?
Mit freundlicher Genehmigung des Autors und des Verlags PT.Verlag & Co. KG, Leipzig (Copyright) aus: Das Regionalmagazin (Sachsen) für Wirtschaft, Politik und Kultur. Offizielles Magazin der Oskar-Patzelt-Stiftung (Juli/August 2005).
Anmerkung:
Der zweite Senat des
Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat am 18.07.2005 die Gültigkeit des Europäischen Haftbefehlsgesetzes in Deutschland für nichtig erklärt (Az.: 2 BvR 2236/04)