Aus dem Text:
".....Sollten meine Vorschläge nicht Ihre Gnade finden, so sollten Sie als letzte Konsequenz ein Ausscheiden aus dem Dienst in Erwägung ziehen. Niemand zwingt uns, Richter zu bleiben, und wer in diesem Beruf dauernd unglücklich ist, sich im Gegensatz zu vielen anderen überlastet fühlt, der sollte die notwendigen Schritte einleiten, um, vor allem im Interesse seiner Gesundheit, einen anderen Beruf zu ergreifen....."
Überlastungsanzeige des Dortmunder Amtsrichters Walter Schramm vom 19.03.2007
Sehr geehrter Herr Held,
die Auflösung der Abteilung 174 und Verteilung der Akten auf die übrigen Abteilungen des Familiengerichts gibt mir erneut Anlass, auf meine unzumutbare Arbeitssituation hinzuweisen, wobei ich mich auf meine vorausgegangenen Überlastungsanzeigen vom 12.8.2005 und 24.11.1999 beziehe.
Meine dienstliche Belastung ist wiederum größer geworden. Das zeigt sich an folgenden Umständen:
1. Es war mir arbeitsbedingt nicht möglich, den mir im Jahr 2006 noch zustehenden AZV-Tag zu nehmen. Ich musste ihn vielmehr verfallen lassen.
2. Angesichts meiner hohen dienstlichen Belastung weiß ich nicht, wie ich meinen regulären Erholungsurlaub "unterbringen" soll. Dementsprechend hat es sich bei dem von mir in diesem Jahre in der Zeit vom 2.2. bis 19.2.2007 genommenen Urlaub ausschließlich um Resturlaub aus dem Jahre 2006 gehandelt. Dieser ist damit allerdings immer noch nicht restlos verbraucht; vielmehr sind noch fünf Tage übrig.
3. Meinen letzten Urlaub habe ich nur teilweise zu Erholungszwecken nutzen können. Einen erheblichen Teil der Zeit habe ich damit verbracht, dienstliche Angelegenheiten aufzuarbeiten. Auch habe ich längst überfällige Arzttermine wahrgenommen.
4. Obwohl ich meine Urlaubszeit und natürlich auch die Wochenenden zeitweise für dienstliche Angelegenheiten nutze, ist mein Bestand wiederum gestiegen (von 305 Sachen im Februar 2006 auf 328 Sachen im Februar 2007).
Die permanente dienstliche Überlastung beeinträchtigt natürlich meinen Gesundheitszustand immer mehr: Neben den in meinen vorausgegangenen Überlastungsanzeigen schon genannten Beschwerden haben sich jetzt vermehrt Erschöpfungszustände und Konzentrationsstörungen eingestellt. Diese Erscheinungen sind ganz offensichtlich auf die Belastungssituation zurückzuführen. Das zeigt sich insbesondere daran, dass die genannten Beschwerden vermehrt an den Sitzungstagen auftreten und sich im Sitzungsverlauf selbst, wo ich die Arbeit ja nicht ohne weiteres unterbrechen kann, steigern.
Dass die bei mir festzustellenden Beschwerden in keiner Weise auf eine ungünstige gesundheitliche Verfassung meiner Person zurückzuführen sind, sondern auf eine objektiv gegebene unerträgliche Belastungssituation, wird schon dadurch deutlich, dass unlängst eine im Familiengericht tätige Kollegin während der Sitzungszeit infolge Erschöpfung einen Zusammenbruch erlitten hat und in der Folgezeit dem Dienst monatelang fernbleiben musste.
Ganz selbstverständlich wirkt sich die gegebene Überlastung schwerwiegend auf die Qualität meiner Arbeitsleistung aus. Die von mir selbst bemerkten - teils groben - Fehlleistungen haben deutlich zugenommen. Eine verantwortungsvolle Arbeit ist unter diesen Umständen unmöglich.
Ich bitte dringend um Abhilfe.
Insoweit stelle ich klar, dass es mir nicht um eine Entlastung auf Kosten der anderen Kolleginnen und Kollegen im Hause geht. Diese sind ja, wie der oben angesprochene Fall der Kollegin aus dem Familiengericht zeigt, keineswegs in einer besseren Situation.
Vielmehr ersuche ich Sie, Ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen.
Walter Schramm
Antwort des Präsidenten des Amtsgerichts Dortmund vom 13.04.2007
Ihre Überlastungsanzeige vom 19.03. 2007
Sehr geehrter Herr Schramm,
unbestreitbar sind Sie ebenso wie alle anderen Kolleginnen und Kollegen überlastet, legt man die Pebb§y-Zahlen zugrunde, und bedenkt man die Belastung der Familienrichterinnen und -richter unseres Gerichts durch die längere Erkrankung einer Kollegin.
Das Präsidium unseres Gerichts hat meiner Meinung nach die Familienabteilung bei der Geschäftsverteilung fair behandelt. Nach der amtlichen Statistik für 2005 - die Zahlen für das folgende Jahr sind mir noch nicht bekannt - sind in NRW pro Familienrichter 397,73 Eingänge und 410,84 Erledigungen gezählt worden, für den OLG-Bezirk Hamm lauten die entsprechenden Zahlen 410,95 bzw. 426,37 und für das Amtsgericht Dortmund 340,49 bzw. 385,71.
Sicherlich haben einige von Ihnen in der Vergangenheit zusätzlich wahrgenommene Tätigkeiten Ihre Belastung verschärft. Dazu zähle ich etwa
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die intensive zeitliche und mentale Belastung durch die Erstellung des Fachaufsatzes in einem für Sie meiner privaten Meinung nach ersichtlich fremden Fachbereich;
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die Inanspruchnahme durch den von Ihnen verlorenen Rechtsstreit gegen den Präsidenten des Oberlandesgerichts vor dem Richterdienstgericht;
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Ihre angestrengten Gedanken zu der Ausgestaltung der Betriebsabläufe des Eil- und Bereitschaftsdienstes bei unserem Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft Dortmund, die Sie zu mit Schmähungen gegen die Leitende Oberstaatsanwältin und mich versehenen völlig fruchtlosen Dienstaufsichtsbeschwerden veranlassten, auf die Sie die passenden Antworten erhalten haben.
Ich komme gerne meiner Fürsorgepflicht nach und rate Ihnen zuerst, eine Erholungskur zu beantragen. Vielleicht empfiehlt sich auch die Inanspruchnahme des Rats des Sozialen Ansprechpartners.
Vor allem aber schlage ich Ihnen zwei gewichtige ÄÓnderungen Ihrer Arbeitsweise vor, denn ich bin der Meinung, dass Sie erst einmal selbst versuchen sollten, Ihre Situation durch eigene Anstrengungen zu verbessern:
1. Meines Wissens nutzen Sie den dienstlich zugeteilten PC in keiner Weise. Benutzen Sie doch einfach einmal die zahlreichen modernen, zeitsparenden und die Ar-beitserledigung erleichternden technischen Hilfsmittel der Justiz. Unser Justizministe-rium hat mit viel Aufwand ein tolles technisches Unterstützungssystem für die Rechtsanwender aufgewandt, beginnend von elektronischen Rechtsprechungs- und Literatur-Datenbanken, die den Zugangzu juristischer Fachliteratur erleichtern, bis hin zu speziellen Programmen in Ihrem Fachbereich, wie etwa zur Erleichterung der Unterhalts- und Versorgungsausgleichsberechnung. Auch das System JUDICA bringt dem Richter Vorteile. Dies hat alles der Steuerzahler ermöglicht in der Erwar-
tung, dass die Rechtsanwender im Interesse einer schnellen und sachgerechten Streitentscheidung diese technischen Möglichkeiten nutzen. Sie tun dies nicht aus mir persönlich völlig unverständlichen und von mir logisch nicht nachvollziehbaren Gründen. Dann dürfen Sie sich aber nicht über Arbeitsüberlastung beschweren und um Entlastung nachsuchen, die, wie Sie in Kenntnis der finanziellen Situation unseres Landes genau wissen, nur auf Kosten der Kolleginnen und Kollegen verwirklicht werden kann.
2. Vielleicht bringt auch eine Änderung Ihres Zeitmanagements Erleichterung. Ich empfehle Ihnen insoweit die Nutzung des Systems "40". Es ist einfach in der Anwendung, verblüffend in der Wirkung. Es besteht darin, dass man am Montag um 7.30 Uhr das Gerichtsgebäude betritt, hier acht Stunden lang arbeitet und dies an den folgenden vier Arbeitstagen wiederholt. Ohne dass ich Sie insoweit kontrolliert habe oder durch meinen Rat in das Recht der freien Wahl der Arbeitszeit der Richter eingreifen will, ist mir doch wiederholt aufgefallen, dass Sie erst in den späten Vormittagsstunden, auf dem Rücken einen klitzekleinen Rucksack tragend, unser Gericht betreten und es doch auch oft in den frühen Nachmittagsstunden verlassen. Die Freiheit der Richter von Dienststunden ist ein hohes Gut und sollte sicherlich nicht angetastet werden. Sicherlich denken und arbeiten Sie auch viel andernorts als in unserem Gericht. Dennoch sollten Sie es einmal mit meinem Vorschlag versuchen. Das Ergebnis etwa nach einem halben Jahr - da bin ich mir sicher - wird Sie überraschen.
Sollten meine Vorschläge nicht Ihre Gnade finden, so sollten Sie als letzte Konsequenz ein Ausscheiden aus dem Dienst in Erwägung ziehen. Niemand zwingt uns, Richter zu bleiben, und wer in diesem Beruf dauernd unglücklich ist, sich im Gegensatz zu vielen anderen überlastet fühlt, der sollte die notwendigen Schritte einleiten, um, vor allem im Interesse seiner Gesundheit, einen anderen Beruf zu ergreifen.
Heinz-Jürgen Held
Stellungnahme des Richterrats beim Amtsgericht Dortmund vom 25.04.2007
Sehr geehrter Herr Held,
unser Kollege, Herr Richter am Amtsgericht Schramm, hat uns den zwischen ihnen geführten Schriftwechsel aus Anlass seiner Überlastungsanzeige vom 19.03.2007/Ihr Antwortschreiben vom 13.04.2007 in Ablichtung zukommen lassen.
Er hat dies getan verbunden mit der Bitte um Kenntnisnahme des Vorgangs und Abgabe einer Stellungnahme, unter anderem an Sie.
Ihre Ausführungen in dem oben genannten Schreiben, insbesondere zu Punkt 2, nehmen wir mit ungläubigem Staunen und Befremden zur Kenntnis.
Selbst altgediente Mitglieder der Richterschaft erinnern sich nicht daran, jemals Kenntnis von einem Schreiben solchen Inhalts genommen zu haben, dessen Absender ein Gerichtspräsident war.
Es ist uns neu, dass die Anzeige eines Kollegen, der sich der seit Jahren bekanntermaßen deutlich gestiegenen Arbeitsbelastung nicht mehr jederzeit gewachsen sieht (und damit nicht allein steht!), der bereits selbstkritisch darauf hinweist, dass er Fehler in der Behandlung seiner Fälle erkennt und daher zu seinem eigenen Schutz sowie im Sinne der Rechtssuchenden seine persönliche Überlastung darlegt, hierauf mit einem Antwortschreiben beschieden wird, das von Häme und Polemik durchsetzt ist. Anders lassen sich Ihre Ausführungen nicht charakterisieren.
Es ist uns auch neu, dass ein Behördenleiter es offensichtlich nicht versteht, die Ebene der Auseinandersetzung vor einem Richterdienstgericht getrennt zu halten von offensichtlich persönlichen Ressentiments.
Ohne auf alle Einzelheiten Ihres Schreibens eingehen zu wollen, etwa zu der Frage, ob es einem Behördenleiter zusteht, einem Richter vorzuhalten, an welchem Schreibtisch er seine Arbeiten zu erledigen hat oder wie groß die zum notwendigen Aktentransport erforderliche Tasche sein sollte, sei auf folgendes hingewiesen:
Unser Kollege Schramm gehört bekanntermaßen und seit vielen Jahren zu denjenigen Kollegen, die in großer Regelmäßigkeit nicht nur bis zum allgemeinen Dienstschluss, sondern bis zum Abschluss des Gebäudes hier ihren Dienst versehen. Nicht ohne Grund ist er im Besitz eines für die Bücherei freigeschalteten Transponders, weil die Kolleginnen und Kollegen, die diese nach regulärem Dienstschluss noch aufsuchen müssen, wissen, dass er regelmäßig noch in seinem Dienstzimmer anzutreffen ist.
Ein weiteres sei angemerkt angesichts Ihrer Feststellungen, Herr Schramm vergeude in vielfältiger Hinsicht seine Arbeitszeit.
Es dürfte wenige Kollegen geben, die sich - und das seit Jahren - neben der Bearbeitung ihres Dezernats in derart bemerkenswerter Weise zur Verfügung stellen, wenn es darum geht, jungen Kollegen bei der Einarbeitung in ihr neues Arbeitsfeld Hilfestellung zu geben, wie unser Kollege Schramm es getan hat und tut.
Ungezählt sind die Namen derer, mit denen er Stunde um Stunde Akten durchgesehen und ihnen in allen Fragen des Familienrechts zur Seite gestanden hat.
Das Attribut "Hilfsbereitschaft" ist bei ihm in ganz besonderer Weise hervorzuheben! Dies mag zu seiner Charakterisierung, insbesondere zur Frage seines Arbeitseinsatzes für dieses Gericht an dieser Stelle genügen.
Wir sehen uns zu dieser Stellungnahme auch veranlasst, damit Ihr Nachfolger im Amt keine falschen Schlussfolgerungen aus einem möglicherweise unwidersprochenen Schreiben Ihrerseits zieht, vielmehr der Überlastungsanzeige eines Kollegen mit der gebotenen Sachlichkeit und Ernsthaftigkeit begegnet.
Schulte Eversum
Vorsitzender des Richterrats
Antwort des Präsidenten des Amtsgerichts an die Richterinnen und Richter vom 30.04.2007
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
nur durch Zufall - welch sonderbarer Umgang mit dem Leiter des Gerichts - habe ich erfahren, dass das Schreiben des Richterrats vom 25.04.2007 wegen der Überlastungsanzeige des RiAG Schramm Ihnen allen per E-Mail übermittelt worden ist.
Anders als der Richterrat bin ich der Meinung, dass die Überlastungsanzeige eines Richters, der aus mir trotz Nachfragens nicht bekannten und aller Wahrscheinlichkeit nach mit den Gründen der Logik nicht zu vereinbarenden Motiven die Nutzung moderner, arbeitserleichternder Technik ablehnt, nur unter § 118 BGB zu subsumieren ist. Da ich auf mein Ansehen bei klugen Leuten sehr viel Wert lege, habe ich die Überlastungsanzeige dem Präsidenten des Oberlandesgerichts nicht vorgelegt. Leider enthält sich der Richterrat jedweder Lösungsvorschläge. Deshalb sind Sie nunmehr gefordert: Ich bitte um Meldung von Damen und Herren, die bereit sind, einen Teil des Dezernats Schramm zu übernehmen. Dabei ist Eile geboten, denn nur die ersten Meldungen können berücksichtigt werden.
Mit kollegialem Gruß
Heinz-Jürgen Held
Veröffentlicht in
Betrifft JUSTIZ Nr. 90, 2007, Seiten 84 ff.