Wer schuldet seinen Träumen noch Leben ?

Aus dem Text:

„…. Wer von uns hat nicht von einer Gesellschaft geträumt, in der die Konflikte fair ausgetragen werden, in der die Richter nicht nur an-, sondern auch zuhören, in der die Gerichte nicht nur entscheiden, sondern befrieden und versöhnen, in der das Recht „von Menschen“ und „für Menschen“ gemacht wird, in der also das Recht so gesprochen wird, daß es den Menschen hilft zu leben? ….“

Horst Häuser, Richter am Verwaltungsgericht (Wiesbaden)

Wer schuldet seinen Träumen noch Leben ?

Wer von uns hat ihn n i c h t geträumt, den Traum von einer menschlicheren Gesellschaft: einer Gesellschaft geprägt von Verständnis und Mitgefühl, von Solidarität und Toleranz, von Gerechtigkeit und Humanität?

Wer von uns hat nicht von einer Gesellschaft geträumt, in der Platz für alle ist, für die Starken und für die Schwachen, für die Gesunden und für die Kranken, für die Jungen und für die Alten, und a u c h für die, die nichts leisten, für die, die müde, einsam und verzweifelt sind, für die, die a n d e r s sind, und nicht so leben, wie wir uns das vorstellen?

Wer von uns hat nicht von einer Gesellschaft geträumt, in der die Konflikte fair ausgetragen werden, in der die Richter nicht nur an-, sondern auch zuhören, in der die Gerichte nicht nur entscheiden, sondern befrieden und versöhnen, in der das Recht „von Menschen“ und „für Menschen“ gemacht wird, in der also das Recht so gesprochen wird, daß es den Menschen hilft zu leben?

Doch die Wirklichkeit sieht anders aus. Es ist uns am Ende des zwanzigsten Jahrhunderts nicht gelungen, den Wohlstand gerecht zu verteilen, die Technologie auf das Verantwortbare zu begrenzen, der Zerstörung der Natur Einhalt zu gebieten, die Rüstung auf ein erträgliches Maß zu reduzieren, Arbeitsplätze für alle zu sichern, den Zerfall familiärer Strukturen und menschlicher Bindungen aufzuhalten, die Ausgrenzung „unproduktiver“ Minderheiten zu verhindern und und und …

Auch der Zustand der Rechtsprechung ist alles andere als zufriedenstellend. Mehr und mehr wird die Arbeit der Gerichte zur Justizbürokratie, mehr und mehr werden Staatsanwälte und Richter zu juristischen Sachbearbeitern. Veraltete Arbeitsmethoden bestimmen den Justizalltag. Umständliche Dienstwege erinnern eher an die k.u.k. Monarchie als an ein modernes Dienstleistungsunternehmen. Als Privatbetrieb wäre die Justiz wohl konkursreif.

Die Kritik der Öffentlichkeit wächst. Die Anzahl der Rechtsstreitigkeiten steigt, und das Ansehen der Justiz sinkt. Nach der ersten und zweiten erfährt nunmehr auch die dritte Gewalt die Staatsverdrossenheit der Bürger – nicht ohne eigene Schuld. Der Rechtsstaat hat an Glanz verloren.

Die Diskussion um eine Justizreform hat sich in Deutschland zu einem Thema von gewissem Ewigkeitswert entwickelt. Unsere hierarchischen Justizstrukturen, die dem Obrigkeitsstaat des vergangenen Jahrhunderts näher stehen als dem demokratischen Rechtsstaat des Grundgesetzes, lähmen jedoch jede Erneuerung. Trotz der verfassungsrechtlich verbrieften richterlichen Unabhängigkeit ist es nicht gelungen, Wege aus dem Netz der Vorgesetzten- und Untergebenen-Beziehungen zu finden. Die Personalsteuerung durch die Justizverwaltung geht naht- und schamlos in Ämterpatronage über. Viele von uns lassen sich gerne steuern und patronieren. Die richterliche Unabhängigkeit ist jedoch kein Recht, sondern eine Pflicht. Ein Richter kann sich den bequemen Luxus des Dienens und Gehorchens nicht leisten. Doch berufliche Privilegien machen korrumpierbar. Ein „Beförderungsamt“ ist immerhin mit Arbeitsverteilungsbefugnis, Beurteilungsmacht, erhöhter Besoldung und – vermeintlich ‚ höherem Ansehen verbunden. Das reicht aus, um die meisten Richterinnen und Richter gefügig zu machen. Schnürbrüste, wohin man schaut, aber kein Mannes- oder Frauenmut vor Königsthronen.

So kann es nicht weitergehen, aber wer reformiert diese Justiz?

Von der Exekutive ist nichts zu erwarten. Die Landesjustizverwaltungen sind so innovationsfreudig wie die pommerschen Junker zur Zeit der Stein-Hardenbergschen Reformen. Ihre Vorstellungen erschöpfen sich im wesentlichen in der Anhebung der Pensenschlüssel (keinem Zuschauer war je die Arbeit zu schwer) und in der Einführung von EDV. Der EDV-Einsatz kann zwar Arbeitsabläufe beschleunigen und erleichtern, doch ist er kein Allheilmittel. Abgesehen davon sollten die Erfahrungen im Gesundheitswesen zu denken geben. Die „Gerätemedizin“ hat sich nicht als Stein der Weisen erwiesen, und mit der „Gerätejustiz“ wird es nicht anders sein. Es gilt, nicht nur die Technik, sondern vor allem den Geist der Justiz zu erneuern.

Dazu kann und will die Justizverwaltung nichts beitragen. Man sollte ihr daher nicht zuviel Beachtung schenken: wer Sümpfe trocken legen will, sollte nicht die Frösche um Erlaubnis fragen.

Von der Legislative ist derzeit ebensowenig zu erwarten wie von der Exekutive. Die „knappe Ressource Recht“ steht für die meisten Politiker unter dem „Diktat der leeren Kassen“, daher will man „den Rechtsmittelstaat beschneiden“ und die – was immer das sein mag – „Binnenreserven der Justiz“ aktivieren. Derartige „Reformideen“ verdienen nicht einmal diesen Namen. Sie laufen zumeist auf eine Erhöhung der Streitwertgrenzen hinaus. Sie sind lediglich fiskalischer Natur und in der Regel mit der Gefahr des Abbaus von Bürgerrechten verbunden.

Was nun? Was können wir tun?

Man kann natürlich den Traum von einer gerechten und humanen Justiz aufgeben, indem man die bestehenden Probleme beharrlich ignoriert oder ihnen schlichtweg den Realitätsgehalt abspricht. Man geht einfach davon aus, in der besten aller möglichen Welten zu leben und glaubt fest daran, den Gipfel der Rechtskultur erreicht zu haben. Die eigenen Zielvorstellungen werden aufgegeben („Träume sind Schäume“) und durch das Warten auf R2 oder R3 ersetzt.

Für wen es jedoch keine Perspektive ist, mit 40 oder 50 Jahren Vorsitzender zu sein und sonst nichts, der muß sich der Krisensituation stellen. Er darf nicht in Resignation und Apathie verfallen und auch nicht auf Hilfe aus dem All warten. W i r sind es, die sich für die Verwirklichung unserer Träume einsetzen müssen. Die Justiz kann nur das sein, was wir Richter und Staatsanwälte aus ihr machen.

Der Traum von einer gerechteren und menschlicheren Welt ist keine Illusion. Gerade diejenigen, welche die Realität dieser ältesten und stärksten aller Sehnsüchte des Menschen übersehen, nennen sich stolz Realisten. Dabei ist der einzig wahre Realist letztlich der Visionär. Zudem ist keine Vision so phantastisch, so unbegreiflich und so gefährlich wie die Wirklichkeit von heute.

Das Ziel einer gerechteren und menschlicheren Welt ist keine unrealistische lllusion, sondern unabdingbare Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben, für jedwede menschliche Kultur im allgemeinen und für jede Rechtskultur im besonderen. Gerechtigkeit und Menschlichkeit sind die vergessenen Wege zum Frieden.

Wir müssen uns entscheiden, ob wir die innere Realität – also unsere Träume, Hoffnungen, Ziele und Werte ‚ der äußeren oder die äußere Realität der inneren anpassen wollen. Die innere Realität unseres „Ich-Ideals“ befähigt uns Menschen zu außerordentlichen Leistungen an Kreativität und Mitmenschlichkeit. Nach den Erkenntnissen der Psychoanalyse übt das Ich-Ideal nicht nur einen richtungsgebenden Einfluß auf das Verhalten des reifen Individuums aus, sondern es sichert zudem seine Identität und bewahrt sein Selbstwertgefühl.

Deshalb haben viele Kolleginnen und Kollegen, die sich für ihre Karriere bis zur Selbstverleugnung dem bestehenden Justizsystem angepaßt haben, Schaden an ihrer Persönlichkeit genommen. Die entwürdigende Situation der Beurteilungen mit ihren Be- und Entwertungen, das Demütigungsritual des „dritten Staatsexamens“ und die isolierende Rivalität um ein „Beförderungsamt“ – einschließlich des Neids der „Übergangenen und Unterlegenen“ – bleiben nicht ohne Wirkung. Es gelingt nur wenigen, ihre psychische Integrität zu retten und der menschlichen Deformierung zu entgehen.

Manche von uns versuchen einen „dritten Weg“ zu beschreiten: sie passen sich an die äußere Realität des Justizalltags an und wollen gleichwohl an der inneren Realität ihrer Träume und Wertvorstellungen festhalten. Die kunstturnerische Höchstleistung dieses Spagats kann jedoch nicht gelingen, da die taktische Fähigkeit – nur so zu tun „als ob“ – den Menschen allmählich im ganzen in eine „Als-ob-Persönlichkeit“ verwandelt.

„Wie weit kann sich der Mensch tarnen, ohne seine Identität zu verlieren?“ fragt Horst Eberhard Richter und gibt darauf in seinem Buch „Engagierte Analysen“ die Antwort: „Wenn man im Machen nicht das anwendet, was man erkannt hat, kann man schließlich auch nicht mehr erkennen, was zu machen ist. Wenn man sich mit theoretischer Kritik dort begnügt, wo eine praktische Veränderung in persönlicher Reichweite gewesen wäre, korrumpiert die Unterlassung schließlich auch das kritische Denken. Die äußere Unterwerfung macht emotional stumpf und kognitiv blind.“

Wir müssen uns also entscheiden: Wenn wir nicht versuchen, das bestehende bürokratische und hierarchische Justizsystem zu verändern, dann verändert das System uns. Die notwendige Erneuerung in der Justiz kommt nicht von außen und nicht von oben, sie kann nur von innen und von unten kommen, also von uns.

Jede Macht – jedenfalls in einem demokratischen Rechtsstaat – muß durch Reflexion ihre eigene Autorität in Frage stellen. Dies gilt für die Justiz in Deutschland um so mehr, als sie ein System ist, in dem Ansehen und Anerkennung mehr gelten als Selbsterkenntnis und Selbstkritik.

Diese Aufgabe ist nicht einfach. Spätestens seit Machiavelli wissen wir, daß „jeder Neuerer alle jene zu Feinden hat, die von der alten Ordnung Vorteile hatten“. Wir werden deshalb auf den Widerstand der Beförderten und Bevorrechtigten treffen, auch auf den Widerstand derjenigen, die noch befördert und bevorrechtigt werden wollen. Diesen Widerstand, den wir vielleicht in uns selbst spüren, gilt es zu überwinden. Wir schulden die Veränderung des bestehenden Justizsystems nicht nur unseren Träumen, sondern auch der Gesellschaft, den Bürgern, den Menschen. Die Justiz ist in den letzten hundert Jahren nicht gerade ein Hoffnungsträger der demokratischen Entwicklung in Deutschland gewesen.

Jenseits der Hierarchie – jenseits der Karrierewünsche und der Karriereängste – beginnt das „Reich der Freiheit“ (so, wie es der kretische Dichter Nikos Kazantzakis beschrieben hat: ich befürchte nichts, ich hoffe nichts – ich bin frei!). Hier beginnt die Lust des Denkens und das Abenteuer der Erkenntnis, übrigens auch der Selbsterkenntnis, denn es gilt nicht nur, gesellschaftliche Vorrechte, politische Ideologien und Tabus zu hinterfragen, sondern auch das eigene – zumeist unbewußte – Vorverständnis. Damit sind auch schmerzliche Einsichten verbunden. Wir müssen uns jedoch unseren Zweifeln, Ängsten und Sorgen nach außen wie nach innen stellen. Wir müssen auch an unserer eigenen Menschlichkeit arbeiten, wenn sie zum Maßstab unseres gesellschaftlichen Handelns werden soll.

Die befreiende Kraft des (selbst-)kritischen Denkens wird auch Erkenntnisse der Psychologie, der Soziologie, der Philosophie und anderer Wissenschaften miteinbeziehen. Wer nur etwas von Jura versteht und sonst nichts, versteht auch von Jura nichts. Die Juristerei fängt eigentlich erst da an interessant zu werden, wo sie aufhört.

Nach dem Philosophen und Universalgelehrten Gottfried Wilhelm Leibniz ist die Gerechtigkeit nichts anderes, als die Nächstenliebe der Weisen. Doch welcher Richter erinnert sich noch an den von ihm geleisteten Eid „nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen“? In der Praxis geht es mehr um das Gesetz und die herrschende Meinung, um die Erledigung des Verfahrens und die Rechtstechnik beim Absetzen des Urteils. Wer sich der Idee der Gerechtigkeit wirklich verpflichtet fühlt, dem müßte der vielfach bestehende reale Widerspruch zwischen dem gesellschaftlichen Gleichheitsanspruch und der bestehenden Ungleichheit deutlicher bewußt werden. Dadurch könnte die Justiz – statt die bestehenden gesellschaftlichen Herrschaftsverhältnisse zu konservieren und juristisch abzusichern – sich endlich als eine Kraft der gesellschaftlichen Veränderung begreifen. Gerechtigkeit muß wieder als das „ureigenste Anliegen“ des Rechts und der Richter verstanden werden. Es gilt, eine n e u e E t h i k zu entwickeln. Zur fachlichen Kompetenz der Richter und Staatsanwälte muß auch eine ethische Verpflichtung hinzukommen.

Wer ethische und humane Prinzipien verwirklichen will, muß natürlich auch – aber nicht nur – in ökonomischen Kategorien denken und handeln. Eine entscheidende Frage wird sein, ob es der Richterschaft gelingt, „eigene Kriterien“ für die Qualität der Rechtsprechung zu entwickeln oder ob sie sich weiterhin durch „fremdbestimmte Kriterien“ meist quantitativer Art, wie z.B. Pensenschlüssel und Erledigungszahlen, steuern läßt.

Der Mensch und die Menschlichkeit dürfen nicht in der Prozeßflut untergehen. Wer – wie die Justizverwaltung ‚ die bürokratisch-technische Effizienz des Justizsystems in den Vordergrund stellt, verkennt die Gefahr, daß solche Systeme ins Inhumane umzuschlagen pflegen. Zudem sind derartige Systeme auf eine „institutionelle Unverantwortlichkeit“ der handelnden Individuen angelegt, d.h. die Richter und Staatsanwälte fühlen sich letztlich kaum noch für das Ergebnis ihrer Arbeit verantwortlich.

In diesem Zusammenhang kommt es darauf an, daß sich die Richterschaft auf die Erwartungen und Bedürfnisse der Bürger einstellt. Die Justiz kann nur menschlicher werden, wenn die in ihr wirkenden Richter und Staatsanwälte kein Geschäft der Macht, der Bürokratie oder der Rechtstechnik betreiben, sondern wenn sie als Menschen für Menschen handeln.

Um den Traum von einer humaneren und gerechteren Justiz zu verwirklichen, müssen wir gemeinsam handeln. Ebenso wie die individuelle richterliche Unabhängigkeit nur durch eine solidarische Anstrengung der Richterschaft erhalten werden kann, bedarf es auch hier des Zusammenwirkens vieler Einzelner. Dafür bieten sich – neben den Richterratschlägen und alternativen juristischen Zeitschriften, wie z.B. „Betrifft JUSTIZ“, die viel zu einer selbstkritischen Bewußtwerdung beigetragen haben – letztlich nur die Richterverbände an, von denen eine Veränderung der Justiz ausgehen kann. Nicht zuletzt aus diesem Grund haben wir am 7. März 1987 die Neue Richtervereinigung gegründet.

Wenn einer allein träumt, dann bleibt es meist ein Traum. Wenn wir aber alle gemeinsam träumen und an unseren Träumen festhalten, dann können sie Wirklichkeit werden.

Wer jedoch aufhört zu träumen, hat keine Kraft mehr zu kämpfen.

Horst Häuser, Verwaltungsrichter in Wiesbaden, 1994 als Bundesvorsitzender der Neuen Richtervereinigung

Aus: Betrifft Justiz Heft Nr. 40 1994 Seiten 377 ff.

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