Gewaltenteilung?
Die deutsche Justiz ist nicht von der Regierung unabhängig.
Ihre Unabhängigkeit wird von Politik und politischer Bildung behauptet.
Die deutsche Konstruktion der Gewaltenteilung stammt aus der Bismarckzeit
und ist in gefährlicher Weise lückenhaft:
Dr. Peter Macke (Präsident des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg und Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts)
Die Dritte Gewalt als Beute der Exekutive
Aus dem Text:
„…. Es hat nie einen realistischen Versuch gegeben, die Justiz entsprechend der mit der Gewaltenteilungslehre naturgemäß verbundenen Vorstellung eines Nebeneinanders der Staatsgewalten auf eigene Füße zu stellen. Sie ist organisatorisch stets von der Exekutive abhängig und ihr über den Justizminister, seinerseits Teil der Exekutive, verbunden geblieben ….“
________________________
Dr. Paulus van Husen (Oberverwaltungsgerichtspräsident und Präsident des Verfassungsgerichtshofes in Nordrhein-Westfalen):
Die Entfesselung der Dritten Gewalt
Aus dem Text:
„…. Ein ganz böses Kapitel ist die sogenannte Dienstaufsicht der Exekutive, die tausend Hände hat, um den Richter abhängig zu machen und die Rechtsprechung zu beeinflussen. …
… Das Grundübel liegt in der Richterernennung durch die Exekutive. Zunächst besteht die häufig verwirklichte Gefahr, daß für das Richteramt ungeeignete Personen aus sachfremden Gründen, die der Exekutive nützlich erscheinen, ernannt werden. Wie soll ein Richter unabhängig sein, der sein ganzes Leben lang hinsichtlich der Beförderung in Aufrückestellen von der Exekutive abhängt. …„
________________________
Elisabeth Dittrich, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Gerichtliche Tätigkeit zwischen Ethik und Fallerledigungszahlen – ein Zwiespalt?
Aus dem Text:
„…. Im Zentrum justizpolitischen Denkens steht die schnelle Verfahrenserledigung. Sie wird zum Maß der Dinge und beeinflusst zunehmend die Arbeitsweise der Rechtspfleger, Staatsanwälte und Richter, die schon lange zu Fließbandarbeitern geworden sind. Nur die Erledigung zählt. Auf ihre Qualität und darauf, ob sie endgültig ist, kommt es grundsätzlich nicht an. ….“
[……]
Der einfachste Weg, das Problem aus der Welt zu lügen, besteht in der Beschwörung der ‚Charakterfestigkeit‘ des ‚Selbstbewusstseins‘, der ‚Persönlichkeit‘ der Richter, gerade so, als ob Richter andere Menschen als Straßenbahnschaffner, Fabrikanten oder Professoren seien. …. „
________________________
Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Winfried Hassemer
Für eine Reform der Dritten Gewalt
Aus dem Text:
„…. Es wächst die Entschlossenheit, die Güte des Justizsystems vorwiegend oder ausschließlich an ökonomischen Parametern zu bemessen: Menge pro Zeit. Das ist ein Begriff von Effizienz, der mit den Aufgaben der Justiz nur am Rande zu tun hat und der deshalb, sollte er sich als zentral durchsetzen, zu verzerrter Wahrnehmung und verheerenden Fehlurteilen führen wird ….“
________________________
Dr. Erardo Cristoforo Rautenberg, Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg
Die Abhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaft
Aus dem Text:
„…. Es ist nämlich eine Fehlinformation,…..dass mit der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft in Deutschland keine unzulässige politische oder sonst unsachgemäße Einflussnahme verbunden sei. Vielmehr lässt sich der Missbrauch der Staatsanwaltschaft in Deutschland als »Organ der Staatsregierung« bis zu ihren…..Anfängen zurückverfolgen ….“
________________________
Prof. Dr. Peter-Alexis Albrecht, Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main
Die vergessene Freiheit
Aus dem Text:
„…. Sieger im Kampf um Ressourcen sind diejenigen, die der Politik zum Erfolg verhelfen. Dies würdigt die Dritte Gewalt zu einem bürokratischen Erfüllungsgehilfen herab. Darin liegt eine Gefahr für den demokratischen Rechtsstaat insgesamt ….“
___________________________________
Constantin van Lijnden
Im Namen der Eile
Aus dem Text:
„…. Die deutsche Justiz wird dazu gedrängt, immer schneller zu urteilen. Ein Richter, der sich dem Druck widersetzt, bekommt richtig Ärger…..“
________________________
Das Bundesverfassungsgericht:
Aus dem Text:
„Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt, dass das gegenwärtige System der Bewertung richterlicher Arbeit nicht unwesentlich nach quantitativen Gesichtspunkten erfolgt und hierdurch zusätzliche Anreize für eine möglichst rasche Verfahrenserledigung auch unter Inkaufnahme inhaltlicher Defizite schafft (vgl. BVerfGE 133, 168 <172 Rn. 3>). Ebenso hat das Bundesverfassungsgericht – jedenfalls für die Strafjustiz – festgestellt, dass die Länder steigenden Belastungen nicht durch eine entsprechende personelle und sachliche Ausstattung Rechnung getragen haben (vgl. BVerfGE 133, 168 <172 Rn. 3>)“
Ein Versagen der Bundesländer?
________________________
Klaus Pförtner, Oberstaatsanwalt in Frankfurt am Main
Die deutsche Staatsanwaltschaft: Marionette der Politik?
Aus dem Text:
„…. Jawohl es brennt in der Justiz, nur nimmt es die Öffentlichkeit nicht wahr, weil die Feuermelder (Präsidenten und Behördenleiter) von den »Brandstiftern« eingesetzt sind ….“
________________________
Henning Klüver, Süddeutsche Zeitung
Berlusconis Traum wären deutsche Verhältnisse
Aus dem Text:
„…. Renate Jaeger etwa, Bundesverfassungsrichterin, nannte die deutschen Rechtsstrukturen ein Relikt aus vordemokratischer Zeit ….“
________________________
Dr. Heribert Prantl, Süddeutsche Zeitung
Die Entfesselung der dritten Gewalt
Aus dem Text:
„…. In der Empfehlung des Europarates über die Rolle der Richter und in den Kriterien der Europäischen Union über die Aufnahme neuer Mitgliedsländer heißt es: »Die für die Auswahl und Laufbahn der Richter zuständige Behörde sollte von der Exekutive unabhängig sein«. Das ist so in Frankreich, Spanien, Italien, Norwegen, Dänemark und in den Niederlanden – in Deutschland nicht. Deutschland wäre also, wäre es nicht schon Kernland der EU, ein problematischer Beitrittskandidat ….“
________________________________________
Demontage des Verwaltungsrechtsschutzes durch Gerichtspräsidenten?
Wortlaut der Standards der Präsidentin und der Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte / Verwaltungsgerichtshöfe und des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2005
Aus dem Text:
„…. Eine Amtsermittlung findet grundsätzlich nur statt, wenn sie geboten ist. Im Übrigen gilt der Grundsatz: ‚Was man dem Richter nicht klagt, soll er nicht richten‘ ….“
________________________
Dr. Bernd Brunn, Richter am Bundesverwaltungsgericht
Richterliche Unabhängigkeit und ihre Gefährdung durch (die Art und Weise von) Beförderungen
Aus dem Text:
„…. Wenn …. Richterernennung politische Machtausübung darstellt, dann kann zum einen bereits der gesamte Zeitraum, der vor der Ernennung liegt, durch „botmäßiges Verhalten“ oder entsprechende Versuchungen und Vermutungen „vergiftet“ sein. ….“
________________________
Raoul Muhm, Rechtsanwalt in München
Der unabhängige Staatsanwalt – das italienische Modell
Aus dem Text:
„…. All dies nährt die Befürchtung, dass gerade in einer Zeit, in der ein Angriff der organisierten Kriminalität und der Wirtschaftskriminalität auf staatliche und wirtschaftliche Institutionen droht, die deutschen Strafverfolgungsbehörden nicht über die notwendige Handlungsfreiheit verfügen, um dieser für Deutschland neuartigen Form der Kriminalität entgegenzuwirken ….“
________________________
Dr. Erardo Cristoforo Rautenberg, Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg
Staatsanwaltschaft und Gewaltenteilung
Ein Plädoyer für die Zuordnung der Staatsanwaltschaft zur Judikative
Aus dem Text:
„…. Da sich ein Justizminister nun aber nicht nur als Hüter über die Unabhängigkeit der Justiz, sondern natürlich auch als Politiker zu begreifen pflegt, ist er der Versuchung ausgesetzt, andere Mittel einzusetzen, um die politisch erwünschte Entscheidung der Staatsanwaltschaft zu erreichen ….“
________________________
Nico Nissen
Der Fehler im System
Aus dem Text:
„…. Gewaltenverschränkung ist nichts anderes als ein vornehmerer Begriff für Machtverfilzung ….“
________________________
Udo Hochschild
Gewaltenteilung > Gewaltenverschränkung > Gewaltenverfilzung
Aus dem Text:
„… Die Verwendung des Begriffes „Gewaltenverschränkung“ vernebelt den Blick auf die unzureichende Gewaltenteilung …“
________________________
Prof. Dr. Thomas Groß
Selbstverwaltung der Gerichte als Voraussetzung ihrer Unabhängigkeit
Aus dem Text:
„…. Wer die Personalgewalt als Gesetzesvollzug pauschal zu einer originären Aufgabe der Exekutive erklärt, schreibt Verhältnisse des 19. Jahrhunderts fort, ohne den durch das Grundgesetz geschaffenen Sonderstatus der Richter hinreichend zu berücksichtigen. ….“
________________________
Prof. Dr. Thomas Groß
Qualitätssicherung durch Gewaltenteilung!
Aus dem Text:
„…. Es liegt auf der Hand, dass dann jeder auch nur indirekte Einfluss der Exekutive auf ihren Kontrolleur problematisch ist. Folglich ist aus dem Gewaltenteilungsprinzip abzuleiten, dass die Judikative möglichst wenig von der Exekutive abhängig sein darf ….“
________________________
Präsident des LG Geert W. Mackenroth, Itzehoe, und Direktor des AG Hanspeter Teetzmann, Delmenhorst
Mehr Selbstverwaltung der Justiz
Aus dem Text:
„…. Die herkömmliche Organisation hat der Justiz in den Ländern abweichend vom Idealbild des Grundgesetzes nirgends gute, selten zufriedenstellende, überwiegend schlechte Resultate beschert. ….“
________________________
Wolfgang Nešković, MdB, Richter am BGH a.D.
Verfassungsrechtliche Fragen zur Selbstverwaltung der Justiz
Aus dem Text:
„…. Mehr als eine (schlechte) Pizza ist dem Gesetzgeber die Justiz nicht wert …
________________________
Günter Weist, Oberlandesgerichtsrat (Frankfurt a.M.)
Die Entwicklung der Dienstaufsicht über Richter
Aus dem Text:
„…. wie kann man bei der Regelung der Rechtsverhältnisse der Richter in einem Staat mit einer Grundordnung wie der unsrigen eine Regelung gutheißen, die nicht einmal das Kaiserreich gekannt hatte (geschweige denn die Weimarer Republik), sondern die erst die Diktatur eingeführt hatte! ….“
________________________
Udo Hochschild
Gewaltenteilung als Verfassungsprinzip
Aus dem Text:
„…. Es gibt (in Deutschland) keine Organisationsstrukturen, die subtile Übergriffe der vollziehenden Gewalt auf die Rechtsprechung von vornherein objektiv unmöglich machten. ….“
________________________
Udo Hochschild
Hierarchie und Karriere
Die institutionalisierte Abhängigkeit des Richters
Aus dem Text:
„…. Der Aufstieg in einer Hierarchie ist von dem Wohlwollen derjenigen abhängig, die diesen Weg schon gegangen sind und jetzt Spitzenpositionen in der Pyramide einnehmen. Was liegt für den Aufstiegsmotivierten näher, als sich die inhaltlichen Positionen der schon Aufgestiegenen zu eigen zu machen und sich so deren Wohlwollen zu erkaufen? ….“
________________________
Theodor Eschenburg
Staat und Gesellschaft in Deutschland
Aus dem Text:
„…. Wer befördert, befiehlt! ….“
________________________
Horst Häuser, Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden
Wer schuldet seinen Träumen noch Leben?
Aus dem Text:
„…. Mehr und mehr wird die Arbeit der Gerichte zur Justizbürokratie, mehr und mehr werden Staatsanwälte und Richter zu juristischen Sachbearbeitern. ….“
________________________
Regine Igel:
Kein Maulkorb für den Staatsanwalt
Aus dem Text:
„…. Geht es um Brisantes, kann ein Justizminister, bei uns oberster Chef in der Hierarchie der Staatsanwälte, eingreifen und sein gesetzlich verankertes Weisungsrecht anwenden ….“
________________________
Horst Häuser, Richter am Verwaltungsgericht (Wiesbaden):
Vorfragen richterlicher Ethik
Aus dem Text:
„…. Die deutsche Justiz ist fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet ….“
________________________________________________
Paul Wilhelm Wenger
Richter oder Justizbeamte?
Aus dem Text:
„…. Der Richter, der unabhängiger Garant des Rechts und Kontrolleur des Gesetzgebers und der Verwaltung sein soll, entbehrt des Eigenstandes, der ihm seine Unabhängigkeit wirklich sichert. Er ist nach wie vor in das allgemeine Beamtenschema des Obrigkeitsstaates einbezogen. ….“
________________________
Rudolf von Jhering
Der Zweck im Recht – Rechtspflege – der Richter
Aus dem Text:
„…. Unter allen Mächten und Einflüssen, welche der Unparteilichkeit des Richters bedrohlich werden können, nimmt für den Berufsrichter, auf den ich mich zunächst beschränke, die Beeinflussung durch die Staatsgewalt, welche ihm sein Amt übertragen hat, weitaus die erste Stelle ein. ….“
________________________
Udo Hochschild
Gewaltenteilung in Deutschland – die steckengebliebene Reform
Aus dem Text:
„…. Die heutigen Strukturen der deutschen Justiz stammen aus dem wilhelminischen Kaiserreich. Man schuf damals den Justizapparat gemäß den Wertungen des preußisch geprägten Obrigkeitsstaates: hierarchisch gegliedert und autoritär geführt. ….“.
________________________
Gustav Radbruch
Der Relativismus in der Rechtsphilosophie
Aus dem Text:
„…. Ich kann es mir ersparen, im einzelnen darzulegen, daß es einen Rechtsstaat nicht geben kann ohne Gewaltenteilung ….“
________________________
Staatsrat Dr. Kollmann, Präsident des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs:
Die Dritte Gewalt (Tragweite und Folgerungen)
________________________
Christoph Jestaedt, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht (Dresden)
Bessere Politik durch mehr Gewaltenteilung
________________________
Jürgen Habermas
Faktizität und Geltung
Aus dem Text:
„…. die Exekutive soll auf die Verwendung administrativer Macht im Rahmen der Gesetze beschränkt werden ….“
________________________
Immanuel Kant
Metaphysik der Sitten – Rechtslehre
Aus dem Text:
„…. Also sind es drei verschiedene Gewalten, wodurch der Staat seine Autonomie hat, d. i. sich selbst nach Freiheitsgesetzen bildet und erhält. ….“
________________________
Thomas Schulte-Kellinghaus, Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe
Der Weg zur Unabhängigkeit der Gerichte führt über die Leiche des Justizministers
Aus dem Text:
„…. Je schlechter die Qualität unserer Tätigkeit durch Rechtsmittelabbau wird, je mehr das Ansehen der Richter in der Öffentlichkeit sinkt, desto angreifbarer werden wir Richter, und desto leichter werden wir uns in unserer Tätigkeit den Vorstellungen der Exekutive anpassen ….“
________________________
Der Europäische Gerichtshof zur Abhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaft
________________________
Karl Jaspers
Wohin treibt die Bundesrepublik?
“ …. Die Parteien, die keineswegs der Staat sein sollten, machen sich, entzogen dem Volksleben, selber zum Staat….Die Staatsführung liegt in den Händen der Parteienoligarchie … Ihre durch keine Spannung zu anderer Macht eingeschränkte Stellung verführt … die Parteien wollen durch ihre eigenen Leute die Plätze besetzen. Das ist der Lohn für die Parteiarbeit, die Beute des Siegers nach der Wahlschlacht …. „
________________________
Karl Jaspers
Antwort
„…. Mit den Institutionen ist die Kontrolle verknüpft. Diese ist eine Bedingung der Freiheit in der Demokratie. Die Kontrolle ist notwendig, weil Menschen im Besitz der Macht vielleicht ohne Ausnahme dazu neigen, diese zu mißbrauchen. ….“
________________________
Prof. Dr. Eberhard Schmidt
Richtertum, Justiz und Staat
Aus dem Text:
„…. Es müssen die Wege gefunden werden, um tüchtige Persönlichkeiten aus dem Anwaltstande für die Richterämter zu gewinnen. ….
_______________________
Prof. Dr. Reinhold Zippelius (Universität Erlangen-Nürnberg):
Die Gewaltenteilung in der heutigen Staatswirklichkeit
Aus dem Text:
„…. In den parlamentarischen Demokratien stellt die stärkste politische Partei oder Parteienkoalition die Regierung und die Mehrheit im Parlament und beherrscht beide Organe. ….“
________________________
Michael Dudek, Rechtsanwalt im München, Präsident des Bayerischen Anwaltsverbandes
Deutungen der Anwaltschaft
Aus dem Text:
„…. Was bedeutet es, wenn in der Gesellschaft Gerechtigkeit durch Strategie ersetzt wird? ….“
________________________
Der Europarat: „Deutschland möge ein System der Selbstverwaltung der Justiz einführen
________________________
Sir Karl Popper
Wer soll herrschen?
Aus dem Text:
„…. wir dürfen nicht vergessen, daß Hitler auf legitime Weise an die Macht kam und daß das Ermächtigungsgesetz, das ihn zum Diktator machte, von einer parlamentarischen Mehrheit beschlossen wurde. Das Legitimitätsprinzip reicht nicht hin ….““
________________________
Prof. Dr. Hans Herbert v. Arnim
Wandlung des Gewaltenteilungsprinzips
Aus dem Text:
„…. Das Prinzip der Gewaltenteilung ist, wie andere organisatorische Verfassungsprinzipien, nicht Selbstzweck, sondern soll bewirken, daß durch Aufteilung der Macht auf Träger unterschiedlicher Interessenrichtung die Machtträger sich gegenseitig zu größerer Richtigkeit steigern. ….““
________________________
Udo Hochschild
ad absurdum
Aus dem Text:
„…. Im Führerstaat übernahm der Kontrollierte (die Exekutive) die Kontrolle über seine Kontrolleure (die Verwaltungsrichter). Die Rechtsetzung des nationalsozialistischen Staates wurde nach Kriegsende übernommen und gilt im Bund und in den Gesetzen aller Bundesländer bis heute fort. ….“ .
________________________
Karl Friedrich Piorreck
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Rechtsprechung ist eine Staatsgewalt und kein Produkt der Justizverwaltung!
Aus dem Text:
„…. Die Annahme, den Regierungen auf Bundes- oder Landesebene oder den Justizverwaltungen sei es gestattet, im Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der Richterinnen und Richter Präzisierungen oder Zielbestimmungen der gesetzlichen Vorgaben vorzunehmen oder Regelungslücken zu schließen, ist abwegig. ….“
________________________
Karl Friedrich Piorreck
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Aufgaben der Richtervertretungen im Modernisierungsprozess
________________________
Dr. Rudolf Wassermann, Präsident des Oberlandesgerichts (Braunschweig):
Der Richter im Grundgesetz
Aus dem Text:
„…. Um der Freiheit des Bürgers willen sollte die Macht von Legislative und Exekutive beschränkt werden ….“
________________________
Theo Rasehorn, Oberlandesgerichtsrat, Köln:
Opas Justiz lebt
________________________
Universitätsprofessor Dr. Jochen Rozek (TU Dresden)
Verwaltungsrichterliche Dienstaufsicht zwischen Bundes- und Landesrecht
________________________
Aldo Elsener
Dr. iur., Generalsekretär und Gerichtsschreiber am Verwaltungsgericht des Kantons Zug/Schweiz.:
Rezension: Udo Hochschild, Gewaltenteilung als Verfassungsprinzip
________________________________________________________________________________________________________
Kompakte Darstellung des Themas in Buchform