Kein Maulkorb für den Staatsanwalt

 Aus dem Text:

„…. Für deutsche Verhältnisse ist so ein Ermittler nicht denkbar. Geht es um Brisantes, kann ein Justizminister, bei uns oberster Chef in der Hierarchie der Staatsanwälte, eingreifen und sein gesetzlich verankertes Weisungsrecht anwenden ….“

 

Regine Igel

„Kein Maulkorb für den Staatsanwalt. Mit dem venezianischen Staatsanwalt Felice Casson auf den Spuren einer zentralen Besonderheit der italienischen Justiz.“

Mit freundlicher Genehmigung der Autorin und des Verlags (Copyright) aus: Blätter für deutsche und internationale Politik 11/2003

 

Seit Jahren, Jahrzehnten schon suggerieren die Meldungen aus Italien einen verheerenden Zustand der dortigen Justiz, viele Prozesse dauern zu lange und durchlaufen oft genug wegen Geringfügigkeiten auch noch alle Instanzen. Doch in der letzten Zeit betreffen die veröffentlichten Klagen einen Justizapparat, der von Staatsanwälten durchsetzt sei, die ihre „Kompetenzen überschreiten“ und „sich anmaßen“, wie es heißt, „Politik zu machen“. Jüngste Steigerung ist Berlusconis nunmehr nur noch irrational geprägte Schimpfe, dass alle italienischen Staatsanwälte und Richter „geistesgestört und verrückt“ seien. Vor allem deshalb – so heißt es auch noch in diesem Zusammenhang – seien dringend Reformen von Nöten. Ganz andere Reformen hält Felice Cason für nötig. Er ist einer der Staatsanwälte, denen vorgeworfen wird, Politik zu machen und damit zuviel Macht an sich zu reißen.

Brisante Anfänge

Ganz Italien kennt ihn, er packt heiße Eisen an und erlangte 1990 erste Berühmtheit, als er durch Ermittlungen im Fall eines rechtsterroristischen Bombenanschlags Hochbrisantes aufdeckte. Casson:

„Es war der erste Fall, mit dem sich deutlich die Autonomie der Staatsanwaltschaft durchsetzt. Ich war damals Untersuchungsrichter und gerade in der Staatsanwaltschaft angekommen. Mein Vorgesetzter hatte mir Anfang der 80er Jahre die Akte übergeben und kommentiert, sie doch zu archivieren, da sicher nichts aufzuklären sei. Ich habe dann aber die mir vom Gesetz ermöglichte Autonomie ernst genommen und beschlossen, die Ermittlungen zu vertiefen und schnell festgestellt, dass die Angelegenheit äußerst delikat ist.“

Seine ihm „vom Gesetz ermöglichte Autonomie“ ernst genommen zu haben, heißt hier also, er hatte gegen die Empfehlung seines Vorgesetzten den schon zehn Jahre zurückliegenden Fall nicht geschlossen, sondern die Ermittlungen erst richtig eröffnet. Dieser Fall des Sprengstoffanschlags von 1972 gegen drei Carabinieri im nördlich von Venedig gelegenen Peteano entpuppte sich als „äußerst delikat“, weil nicht nur Rechtsterroristen am Werke waren, sondern als Helfershelfer im Hintergrund auch der italienische und amerikanische Geheimdienst. Aus deren Quellen stammte sogar der Sprengstoff für diesen Anschlag. Zweifelsohne ein besonders heißer Fall, sind Geheimdienste doch der Regierung unterstellte Staatsorgane und werden auf deren Anweisung aktiv. In all den vielen, hochpolitischen Verfahren dieser Art sind seit den 70er Jahren von unsichtbarer Hand immer Manöver gestartet worden, die die Ermittlungen aufhalten sollten. Auch bei diesen Fall verschwinden Beweismaterialen, werden falsche Fährten gelegt, einer der Zeugen gar umgebracht. Als Casson Morddrohungen erhält, stellt ihm die Staatsanwaltschaft eine Polizeieskorte. Doch hartnäckig klärt Casson auf, ein Prozess kann eröffnet werden und erstmals werden nicht nur die Täter rechtsterroristischer Anschläge, sondern auch die sie schützenden Verantwortlichen aus dem Geheimdienst verurteilt. Casson schließt den Fall mit der Feststellung, dass die Geheimdienste ein Sicherheitsrisiko für das Land seien und fordert ihre dringende Erneuerung. Ein gewichtiges Nachspiel folgt. Casson verschafft sich Zugang zu den Akten des Archivs des Geheimdienstes und entdeckt, dass die geheimen Kampftruppen der NATO, Gladio oder Stay behind genannt, den Terrorismus in Italien steuerten. Dies löst NATO-weit Unruhe aus, denn vermutlich waren diese geheimen Milizen im Namen des Antikommunismus auch in anderen Ländern aktiv.

Der autonome Staatsanwalt

Auf den Spuren eines autonomen Ermittlers – klärt er nun als Untersuchungsrichter, wie eine Straftat sich abgespielt hat und wer in welcher Weise an ihr beteiligt war oder führt er als Staatsanwalt die Anklage – zeigt sich eine zentrale Besonderheit der italienischen Justiz. Und es war Casson, der ihr entscheidend Geltung verschaffte.

1954 als Sohn eines Fischers in Chioggia bei Venedig geboren, lebt und arbeitet Felice Casson seither in der Lagunenstadt. Dem Klischee des stämmigen südländischen Justizrepräsentanten, der durch große Gesten und überlegenes Gebaren Eindruck schindet, entspricht er ganz und gar nicht. Eher hält man ihn für einen jugendlichen Mitteleuropäer, blond und mit Talent zu einem gewissen Schalk. Auch vor ein paar Jahren noch, als seine Haare länger als die vieler seiner Kollegen waren, bewegte er sich wie heute ungezwungen und selbstsicher, ohne Schlips und Statussymbole, freundlich, entschieden, zurückhaltend. Wenn es ihm die Arbeit erlaubt und er nicht irgendwo in der Welt Vorträge über die italienische Justiz und seine Arbeit hält, spielt er jeden Donnerstag Fußball. Ein Parteibuch hatte er nie in der Tasche und in den Salons der venezianischen Gesellschaft sucht man ihn vergebens. Sein Platz ist das Gericht am geschäftigen Obst- und Gemüsemarkt hinter der Rialto-Brücke am Canale Grande, mitten in der Stadt.

Ein Casson lässt sich nicht einschüchtern. Er fühlt sich dem Gesetz, nicht der Politik oder einer falsch verstandenen Staatsräson verpflichtet. Unbeirrbar lud er zur weiteren Aufklärung in Sachen Gladio sogar Staatspräsident Francesco Cossiga höchstpersönlich zur Vernehmung vor und klagte kurzerhand auch noch den Chef des Geheimdienstes Fulvio Martini wegen politischer Verschwörung und bewaffneter Bandenbildung an. Behinderungen seiner Arbeit ist Staatsanwalt Casson seither gewohnt.

„Ein Staatsanwalt, der einen brisanten Fall bearbeitet, darf nicht erwarten, geliebt zu werden, er muss sich bewusst sein, Feinde zu haben, die immer bereit sind, das Gewehr auf ihn zu richten. Natürlich steht ein Staatsanwalt, der in delikaten Bereichen ermittelt, unter Beobachtung und er tut gut daran, in nichts zu irren, denn Anzeigen wird es gegen ihn aus dem einen oder anderen Motiv schon geben. Ich hatte eine Unmenge von Disziplinarverfahren, die bis jetzt zum Glück alle archiviert wurden. Ich werde weitere haben.“

Für deutsche Verhältnisse ist so ein Ermittler nicht denkbar. Geht es um Brisantes, kann ein Justizminister, bei uns oberster Chef in der Hierarchie der Staatsanwälte, eingreifen und sein gesetzlich verankertes Weisungsrecht anwenden, und zwar über den Generalstaatsanwalt eines Bundeslandes. Diskreter, gibt er mit subtilen Methoden zu verstehen, dass Ermittlungen einer örtlichen Staatsanwaltschaft gegen einen hohen Politiker oder Mächtigen in der Wirtschaft nicht erwünscht sind. Ein deutscher Staatsanwalt hat keine Autonomie.

Einmal erfolgreich angefangen in die illegalen Abgründe der politischen Macht zu schauen, übernimmt Casson andere hochkarätige Fälle, die bekanntermaßen in Italien besonders üppig wuchern. Bei Ermittlungen über obskure Aktivitäten einer Gruppe iranischer Studenten stößt er auf illegalen Waffenhandel von Generälen und der Spitze der großen Bank „Banco nazionale del lavoro“. Er bringt den ehemaligen Außenminister und Venezianer Gianni de Michelis wegen Korruption auf die Anklagebank, kommt den Illegalitäten der Croupiers im Casino auf die Spur, deckt Geldwäsche-Geschäfte der Mafia auf und überführt die Brandstifter des Operntheaters La Fenice .

Anklage gegen 31 Manager der Chemieindustrie

Aufsehen erreichte auch sein letzter, noch nicht abgeschlossener Fall. Er kommt Mitte der 90er Jahre ins Rollen, als ein Arbeiter der Chemiefabrik Montedison, im Hafen von Marghera direkt gegenüber dem alten Venedig gelegen, bei Casson, inzwischen Staatsanwalt, im Gericht vorspricht und seine Untersuchung zu – inzwischen 160 – an Krebs verstorbenen Arbeitskollegen aus seiner Fabrik vorlegt.

„Der Arbeiter Gabriele Bortolozzo und mit ihm die Organisation Medicina Democratica hatten wiederholt Eingaben bei der Staatsanwaltschaft in Venedig gemacht, aber sie sind nicht angehört worden. Die Unterlagen mit Hinweisen auf die vielen Toten und die schwere Umweltverseuchung sind archiviert worden. Man sah offensichtlich nicht, dass dies alles gravierende Gesetzesverstöße waren oder wusste nicht, wie eine Aufklärung vorzugehen habe. In der Tat haben sich die Ermittlungen zu diesen Umweltdelikten als äußerst komplex herausgestellt. Bei einem Diebstahl ist die Art des Gesetzesverstoßes klar und man weiß, wie zu ermitteln ist. Aber in dem Umweltprozess und den Toten in der Fabrik sind die Ermittlungen aufwendig und schwierig. Es mussten sehr viele wissenschaftliche Experten hinzugezogen werden, ich selbst musste mich in Sonderdisziplinen der Medizin, der Biologie, der Chemie, der Molekulargenetik und anderer einarbeiten, die ich vorher nie studiert hatte.“

Um die Ermittlungen in Gang zu bringen, beschließt Casson, in die beiden venezianischen Tageszeitungen eine große Anzeige zu setzen, mit der er alle Erkrankten und hinterbliebenen Verwandten auffordert, sich zu melden und von Krankengeschichte und Arbeitsbedingungen zu berichten. Auf diesem Wege kommen nicht nur Beweise zusammen, Casson erreicht so auch die stattliche Zahl von 507 Nebenklägern. Der Prozess gegen 31 Topmanager, Führungsriege der nationalen Chemiebranche, wird im März 1998 eröffnet. Die massive Anklage lautet: „fahrlässige Verursachung eines Massensterbens“ und „Verschuldung einer Umweltkatastrophe“, die durch die Entsorgung von Dioxin und anderem giftigen Chemiemüll in die Gewässer und die Umgebung Venedigs herbeigeführt wurde. Casson :

„Einige Stunden vor dem Urteilsspruch hat die Montedison angeboten, eine Entschädigung über 525 Milliarden damaliger Lire (ca. 260 Millionen Euro) zu zahlen, davon 25 Milliarden gleich in bar für die geschädigten Nebenkläger und 500 Milliarden für die Umweltschäden. Dies ist eine sehr erstaunliche Sache, eine derart hohe Entschädigungssumme ist in Italien noch nie bezahlt worden. Niemand in der Gerichtsaula hatte dies erwartet, nicht einmal die Anwälte der Angeklagten.“

Das Chemieunternehmen gesteht also Schuld ein. Doch wider aller Erwarten spricht das Gericht die Angeklagten frei. Trotz gegenteiliger, von Casson vorgelegte Beweise wird in der Urteilsbegründung behauptet, die Angeklagten hätten von den tödlichen Auswirkungen der Produktion auf die Arbeiter Anfang der 70er Jahre, als das Sterben begann, nichts wissen können. Empört gehen die Nebenkläger mit Staatsanwalt Casson in die Berufung. Der zweite Prozess wird im Winter 2003/04 eröffnet. Sind die Verseuchung der Umwelt und die tödlichen Auswirkungen der Produktion zwar aufgedeckt, – verändert hat sich bisher wenig, außer dass viele Venezianer keinen einheimischen Fisch mehr essen. „Um den Hafen von Marghera herum wurde sowohl im Boden wie in den Fischen und Muscheln ein großer Anteil Dioxin und anderer sehr gefährlicher Substanzen festgestellt. Nach wie vor findet man krebserregende Substanzen und die Situation ist keineswegs beruhigend. Vor allem Quecksilber ist so stark, dass der Komiker Marco Paolini die Situation darauf zuspitzte, dass man sich mit einem Fisch aus der Lagune Ð als Thermometerersatz Ð unter dem Arm Fieber messen kann.“

Casson prangert den geringen Veränderungswillen an: „Nicht ich kann die Probleme in Porto Marghera lösen. Es muss die Politik sein, die hier interveniert und entscheidet, was zu tun ist. Die Situation in Porto Marghera ist doch nicht erst seit Monaten oder Jahren unhaltbar, sondern seit Jahrzehnten. Auch in anderen Orten Italiens gibt es diese Probleme in der chemischen Industrie. Die Politik hat hier nicht den Mut oder die Kraft zu entscheiden. Auch bei der Aufdeckung der Korruption mit dem Pool Mani Pulite in Mailand ab Anfang der 90er Jahre war man der Meinung, die Justiz könne eine Lösung aller Übel sein. Tatsache ist, dass mit dem Ende der Prozesse, die geführt wurden, es mit der Korruption wie vorher weitergeht.“

Gestörtes Verhältnis zwischen Politik und Justiz

Casson stellt heraus, dass von Seiten des Parlaments keine effektiven Gesetze zur zukünftigen Verhinderung aufgedeckter Missstände verabschiedet werden und dass die Einhaltung bestehender Gesetze nicht ausreichend von Seiten der Politik kontrolliert wird. Dieses Leiden der Justiz an der Politik ist etwas anderes, als ein von Berlusconi aus propagandistischen Gründen proklamiertes Leiden der Politik an der Justiz. Berlusconi geht es um das Leiden einiger Politiker an konsequenten Staatsanwälten, die Illegalitäten auch von Mächtigen anklagen. Was Casson mit Leidenschaft anspricht, liegt jedem italienischen Richter und Staatsanwalt seit Jahrzehnten auf der Seele.

„In Italien gibt es leider sehr viele nicht angewendete Gesetze, es reicht, die Vergehen und Missbräuche, die existieren anzusehen. Es gibt mehr als 200.000 Gesetze in Italien, mehr als in jedem anderen Land. Insbesondere im Umweltbereich gibt es ein absolutes Chaos, Normen und Gegennormen und Gegennormen der Gegennormen. Die Frage ist immer, ob auch der Wille da ist, bestimmte Bereiche auf seine Gesetzeseinhaltungen zu kontrollieren. Von Seiten der Politik müssten Leute und Mittel zur Verfügung gestellt werden, zum Beispiel ganz einfach Computer, um ordentlich arbeiten zu können. Gucken wir uns den Umweltschutz in unserer Gegend an. Und bei uns haben sie schon viel vollbracht. Wie soll gut gearbeitet werden, wenn nur vier oder fünf zuständige Leute da sind? Und Venedig steht damit schon recht gut da. Wie sollen die aber Verhöre durchführen, wenn sie keine Schreibmaschinen haben? In einigen Fällen musste ich mich aktivieren, um Schreibmaschinen für die Aufnahme von Zeugenaussagen zu besorgen. Wie können sie die Einhaltung der Vorschriften für den Fischfang in Venedig kontrollieren, wenn sie nicht einmal Boote haben, um überhaupt raus zu fahren? Wie kann man angesichts einer derartigen Situation sagen, dass ein Justizsystem dieser Art befriedigend funktionieren kann. Wenn man glaubhafte Systeme der Kontrolle schaffen will, muss man auch die Vorschriften vereinfachen, sie zusammenfassen und klarer machen, den Kontrollapparat rekonstruieren, einige Doppelkontrollbereiche vereinfachen und eliminieren.“

Der deutsche und der italienische Staatsanwalt

Um die Besonderheiten der italienischen Justiz aufzuspüren, lohnt es, den Montedison-Prozess einem entsprechenden deutschen Umweltprozess gegenüberzustellen. Das wäre der Frankfurter Holzschutzmittelprozess aus den 90er Jahren. Auch hier ging es um Dioxin und die Freisetzung anderer Gifte, um die großflächige Verseuchung der Umwelt und gravierende Gesundheitsschäden bei zehn Tausenden von Menschen, die sich vergifteten, während sie das Gift auf ihr Holz strichen. Der anklagende Staatsanwalt in diesem Prozess war Erich Schöndorf. Wie sein italienischer Kollege hatte auch er einen zähen Willen, gegenüber großer Umweltkriminalität Gerechtigkeit für die Geschädigten zu erreichen. Doch zu den mühseligen Ermittlungen eines solchen Prozesses kamen bei ihm die nervenaufreibenden Widerstände seiner Vorgesetzten hinzu. Denn sein Prozess war in den oberen Etagen der Staatsanwaltschaft ganz und gar nicht erwünscht. Schöndorf: „Die weniger bedeutenden Vorgesetzten waren auf meiner, die wichtigen auf der anderen Seite und die haben sich heftig bemüht, dieses Verfahren zu verhindern. Es wurde intensiv Einfluss genommen. Es wurde mir ganz deutlich gesagt, dass das Verfahren einzustellen sei und dass ich größere Probleme haben werde, wenn ich das nicht mache. Größere Probleme sind in dem Zusammenhang in aller Regel, Probleme mit der Beförderung oder mit dem beruflichen Alltag.“

Vor Einflussnahme dieser Art durch seine Vorgesetzten ist Felice Casson gesetzlich geschützt. „Heute ist es sehr schwierig, seitens eines Vorgesetzten gegenüber einem Staatsanwalt, dem schon ein bestimmter Fall übergeben wurde, zu intervenieren. Diese Autonomie ist gesichert sowohl von Seiten der Staatsanwaltschaft nach außen, wie aber auch in der Hierarchie im Inneren. Doch es hat lange gebraucht, die in der Verfassung garantierten Prinzipien von Autonomie und Unabhängigkeit für die Justiz auch umzusetzen und zu konkretisieren.“

Dieser geringfügig erscheinende Unterschied im Alltag eines italienischen und eines deutschen Staatsanwaltes ist weitreichend. Die Autonomie des einzelnen Staatsanwaltes innerhalb der Hierarchie und gegenüber Eingriffen von Seiten der Politik bewirkt in Italien eine deutlichere Gewaltenteilung und damit ein Stück weit mehr Demokratie als anderswo. Schöndorf zieht Vergleiche:

„Bei uns sind nur die Richter unabhängig, die deutschen Staatsanwälte sind weisungsgebunden. Das heißt, ihr Vorgesetzter, in letzter Konsequenz der Justizminister, kann ihnen sagen, was sie zu tun haben. Politische Erwägungen spielen hier eine entscheidende Rolle. Das habe ich bei meinen Ermittlungen intensiv zu spüren bekommen. Man hat mir genau gesagt, was man eigentlich seitens der Politik wollte, nämlich dass dieses Verfahren nicht statt findet. Ich musste vielleicht die Hälfte meiner Kraft in die Auseinandersetzung mit meinen Vorgesetzten stecken. Ständige Berichte bis ans Ministerium, ständiges Antreten zur Berichterstattung mündlich, die entsprechenden Kommentare, die Feindseligkeit der Stimmung – das ist kein Klima, in dem sich optimal ermitteln lässt.“

Als die Holzschutzmittelhersteller in der letzten Instanz freigesprochen wurden, zog Schöndorf den Schluss, dass derartige Prozesse gegen große Umweltsünder in dieser Republik nicht erwünscht seien. Er hängte seine Robe an den Haken und lehrt heute als Professor in Frankfurt Umweltrecht und veröffentlicht kritische Bücher über die deutsche Strafjustiz. In dem Wirtschaftskrimi „Feine Würze Dioxin“ verarbeitet er sein Insiderwissen über rücksichtslose und menschenverachtende Strategien der Chemiekonzerne, die – an den Gesetzen vorbei – mit krimineller Energie chemische Gifte gut verpackt auf den Markt bringen. Dass diese Erfahrungen kein Einzelfall sind, zeigte, überzeugend belegt, der ARD-Dokumentarfilm (2002) mit dem Titel „Maulkorb für den Staatsanwalt. Wie Politiker die Justiz behindern“. Da kommen deutsche Staatsanwälte zu Wort, die viel von den Widerständen ihrer Vorgesetzten gegen ihre unbequemen Ermittlungen zu berichten haben. Das eklatanteste letzte Beispiel der Behinderung einer heiklen Ermittlung spielte sich Ende der 90er Jahre in der Augsburger Staatsanwaltschaft ab. Dort ging es um Schmiergeldzahlungen in Millionenhöhe zwischen Altbundeskanzler Kohl, CDU Schatzmeister Leisler-Kiep, dem Sohn von Franz Josef Strauß und dem Waffenhändler Karlheinz Schreiber. Da der gradlinige Staatsanwalt Winfried Maier in Augsburg Rückendeckung von seinem Oberstaatsanwalt in München bekam, ist der Fall in einem gewissen Maß zwar aufgedeckt worden. Doch der zuständige Oberstaatsanwalt aus München starb in einem unaufgeklärten Autounfall und dank der höheren Vorgesetzten wurden die Ermittlungen schließlich blockiert. Auch Staatsanwalt Maier legte – wie Schöndorf – nach den Erfahrungen intensiver Behinderungen dieser politisch unerwünschten Ermittlung sein Amt nieder. Schöndorf kommentiert: „Staatsanwälte in Deutschland fallen in der Regel nicht durch besonderen Mut und besondere Zivilcourage auf. Sie sind eine militärisch organisierte Macht, vor allem gegen schwache Gegner sind sie sehr entschlossen. Gegenüber stärkeren, auch in den eigenen Reihen, wird gern gebuckelt und Gehorsam geübt. Das Prinzip von Befehl und Gehorsam beherrschen sie. Mit dieser Grundeinstellung kann man natürlich nicht gegen große Konzerne, im Bereich auch der so genannten großen Kriminalität gewinnen.“

Nicht, dass deutsche Staatsanwälte mit ihrer Abhängigkeit zufrieden wären. Viele klagen und wünschen sich italienische Verhältnisse. Die Bundesverfassungsrichterin Renate Jaeger nannte auf einer Tagung des Goethe-Instituts im November 2002 in Turin die deutschen Rechtsverhältnisse ein Relikt aus vordemokratischer Zeit. Richter und Staatsanwälte fühlten sich in Deutschland allzu sehr als Staatsdiener, also der Politik nicht gleich-, sondern untergeordnet. Mit dem „vorauseilenden Gehorsam“ buhlten sie um das Wohlwollen ihrer Vorgesetzten und sorgten sich wenig um ihre Unabhängigkeit. Selbst Generalbundesanwalt Kay Nehm beklagte die Weisungsbefugnis gegenüber den deutschen Staatsanwälten. Es wird kritisiert, aber nichts geändert. Denn hier wie in Italien gilt: Wer die politische Macht innehat, liebt die gleich geordnete Kontrollfunktion der Justiz nicht sonderlich. Bevorzugt werden Rechtszustände, in denen Staatsanwälte, wenn es brenzlig für die Politik wird, weniger dem Gesetz als der Obrigkeit verpflichtet sind, sich also unterordnen.

Die historische Entwicklung des Verhältnisses von Politik und Justiz in Italien

Die Abhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaft von der Politik hat ihre Wurzeln im Obrigkeitsstaat. In Italien konnte durch die starke Kommunistische Partei nach dem 2.Weltkrieg die Autonomie der Justiz gegenüber der Politik fest in der Verfassung verankert werden. Doch zu sehr blieb der Berufsstand in den ersten Nachkriegsjahrzehnten noch von Gefolgsleuten des Faschismus beherrscht, die die Kontrollfunktion der Justiz nicht für notwendig erachteten und sich der Politik bedingungslos unterordneten. Das änderte sich, als eine neue Generation von Staatsanwälten antrat und Illegalitäten von Staatsorganen, die wegen der starken Kommunistischen Partei im heftig geführten Kalten Krieg häufig waren, zu verfolgen beabsichtigte. Dazu Casson: „Schon in den 70er Jahren fingen Untersuchungsrichter und Staatsanwälte an, so genannte Heiligtümer in Frage zu stellen. 1974 war es der Untersuchungsrichter Tamburino in Padua, der den damaligen Chef des militärischen Geheimdienstes festnehmen ließ. Es waren Jahre, die weitaus gefährlicher als die heutigen waren, es bedurfte viel Mut, um so etwas zu tun. Sicher, damals waren es noch einzelne Untersuchungsrichter oder Staatsanwälte, aber langsam entwickelte sich durch sie doch eine größere Sensibilität insgesamt im Justizapparat. In den 80er Jahren wurde begonnen, die Zusammenarbeit des Geheimdienstes mit den Rechtsterroristen aufzudecken. Dann ging es über zur Aufdeckung des Phänomens der Schmiergeldrepublik, vor allem in Mailand mit dem Pool Mani Pulite. Dort wurden die ruhigen Gefilde eingespielter Illegalitäten in der politischen Klasse am meisten aufgewühlt. Nicht zufällig natürlich, begann damals der Versuch seitens der Politik, wieder stärker Kontrolle über die Justiz zu erhalten, um zu verhindern, dass es autonom durchgeführte Ermittlungen gibt. Denn es sind ja gerade diese Ermittlungen, die einer ganzen Reihe von Politikern Probleme, wie Verhaftungen, Prozesse und Verurteilungen und Rückzug aus der Politik geschaffen haben.“

Großes Aufsehen erregten vor zehn Jahren über die italienischen Grenzen hinaus, die Ermittlungen gegen den christdemokratischen Politiker Giulio Andreotti wegen des Verdachts der Zusammenarbeit mit der Mafia und des Auftrags an dem Mord eines Enthüllungs-Journalisten. Die in voller Autonomie der Staatsanwaltschaften durchgeführten Ermittlungen erreichten, dass der bekannteste Politiker des Landes, der allein sieben Mal Ministerpräsident gewesen war, tatsächlich in zwei Prozessen dann auch – einmalig in der demokratischen Welt – auf der Anklagebank landete. Als aber das Schöffengericht in Perugia Andreotti im November 2002 dann in der zweiten Instanz zu 24 Jahren Freiheitsstrafe verurteilte, ging in den italienischen Medien – und auch bei uns – ein Sturm der Entrüstung los: Die Justiz sei „verkommen“ und „dringend reformbedürftig“. Zufriedenheit darüber, dass die Gewaltenteilung in einem demokratischen System so gut funktioniert, dass auch der Auftraggeber eines politischen Mordes aus den höchsten Etagen der Politik zur Rechenschaft gezogen und verurteilt wird, dass das Gesetz tatsächlich für alle gleich sein kann, kam nicht zum Ausdruck. Im deutschen Justizsystem ist ein Ermittlungsverfahren wie das gegen Andreotti kaum vorstellbar.

Kontrolle über die Staatsanwälte all`italiana

Bittere Realität ist allerdings, dass auch in Italien immer wieder versucht wurde, unerwünschte Ermittlungen zu unterbinden. Doch nicht über die Weisungen eines Justizministers. Giovanni Falcone und Paolo Borsellino, die beiden Untersuchungsrichter aus Palermo, die die Zusammenarbeit zwischen Mafia und hoher Politik aufgedeckt haben, kamen zusammen mit ihren Bodyguards 1993 in Sprengstoffanschlägen ums Leben. Wie so oft, stellte die Mafia die ausführenden – und gefassten – Täter, ein in der Politik vermuteter Auftraggeber blieb unentdeckt. Das gleiche, dramatische Schicksal erreichte seit den 70er Jahren 44 Staatsanwälte und Untersuchungsrichter. Immer waren diese mutig mit brisanten Ermittlungen befasst, fast immer wurden sie unter dem Etikett der einen oder anderen Geheimorganisation, den Linksterroristen, den Rechtsterroristen, der Mafia oder auch schon mal durch ominöse Einzeltäter umgebracht. Auch dies gehört zum bemerkenswerten Bild der italienischen Justiz. Und dennoch ist gerade in Italien ungewöhnlich viel über den kriminellen politischen Unterbau, wie etwa der Steuerung des Terrorismus durch die Geheimdienste, aufgeklärt worden. Dank der mutigen Staatsanwälte und Untersuchungsrichter und dank eines Justizsystem, das es ermöglicht, brisante Fälle wirklich aufzuklären.

Notwendige und nicht notwendige Justizreformen

Berlusconi`s Hauptsorge ist es nun, auch italienischen Staatsanwälten einen Maulkorb anzulegen und ihre Autonomie abzuschaffen. Richter dürfen dann ruhig so unabhängig sein, wie sie auch in Deutschland sind, denn wo nicht angeklagt wird, kann auch nicht gerichtet werden Wir wissen, dass der Hintergrund für die laufenden Reformen die Strafverfahren des italienischen Ministerpräsidenten und seiner Freunde sind. Sie stehen unter Druck und im Eiltempo wurden schon einige Gesetze im Parlament verabschiedet. Bestechung, Bilanzfälschung, Geldwäsche und Steuerhinterziehung werden zu weniger wichtigen Delikten deklariert. Das Volk, so heißt es, sei interessiert, vorrangig Delikte wie Diebstahl und Drogenhandel verfolgt zu sehen. Casson kommentiert: „Dieser Vorschlag ist eine Absurdität. Schließlich schreibt die italienische Verfassung uns vor, dass alle Vergehen zu verfolgen und Verfahren einzuleiten seien. Gegen die Verfassung kann schlecht vorgegangen werden. Also wenn dieses Gesetz beschlossen wird, dann muss vorher unsere Verfassung geändert werden.“

Immerhin sind gegen 90 Mitglieder des derzeitigen Parlaments Strafverfahren anhängig oder rechtskräftig mit Verurteilungen abgeschlossen. Verabschiedet wurde auch ein Gesetz, dass dem Angeklagten ermöglicht, ein Gericht für befangen zu erklären und damit den Wechsel des Gerichtsortes herbeizuführen. Der Oberste Gerichtshof lehnte die Anwendung dieses Gesetzes in einem Prozess gegen den Angeklagten Silvio Berlusconi Anfang 2003 allerdings ab, woraufhin einige Monate später die Immunität zunächst für die fünf höchsten Repräsentanten des Staates für die Dauer ihrer Amtszeit beschlossen wurde. Die Wiedereinführung der Immunität für alle Parlamentarier ist geplant. Auch sollen Staatsanwälte und Richter nach deutschem Vorbild organisatorisch von einander getrennt werden. Diese Trennung erleichtert den Übergriff der Politik auf die Staatsanwälte. Berlusconi sieht hierin das Mittel auf dem Weg der Abschaffung der Autonomie der italienischen Staatsanwälte. In Italien bildet die Spitze der Hierarchie der Staatsanwälte nicht der Justizminister, sondern ein von der Politik unabhängiger Richterrat (CSM= Consiglio Superiore della Magistratura), der heute, anders als noch in den 70er Jahren, die Autonomie der Staatsanwälte aktiv unterstützt. Die Justiz verwaltet sich also selbst. Die Zersetzung dieser Selbstverwaltung durch gegenwärtige Justizreformen ist bereits im Gange. Casson:

„Es werden mit Sicherheit für uns weiterhin mehr Schwierigkeiten und Hindernisse aufgebaut. Wir müssen die Gesetze, die das Parlament beschließt, natürlich anwenden. Doch sollte ein Gesetz gegen die Verfassung sein, dann haben wir die Möglichkeit uns an das Verfassungsgericht zu wenden. Wir werden beschlossene Gesetze akzeptieren, doch nicht jene, die die Verfassung nicht legitimiert.“

Auch Staatsanwalt Casson hält – wie seine Kollegen im Lande – eine Reform des italienischen Justizsystems für dringend erforderlich, doch mit einer ganz anderen Stoßrichtung als die der Berlusconi- Regierung.

„In den Justizorganen hier herrscht die Meinung, dass die Justiz in Italien an Ineffizienz leidet, wir brauchen mehr Leute und mehr finanzielle Mittel und von Seiten der Politik Gesetze, die dies durchsetzen. Die Dinge aber, die jetzt durchgesetzt werden sollen, bringen nichts für die Effizienz, sie werden nur geschaffen, um dem einen oder anderen Angeklagten zu dienen. Unser Justizminister hat klar gesagt, er will in die Justiz keine einzige Lira investieren. So kann man sicherlich nicht weitermachen. Alles was dann konfus in der italienischen Justiz ist, mag zwar einigen nützen, aber der Justiz bestimmt nicht. Und ihr selbst wird dann ihr Nichtfunktionieren noch angekreidet. Aber so ist es nicht. Wo keine Mittel von der Politik zur Verfügung gestellt werden, können auch keine Veränderungen durchgeführt werden. Damit die Justiz nicht funktioniert, reicht es, ihr diese notwendigen finanziellen Mittel nicht zur Verfügung zu stellen. Jedes Jahr landen auf dem Schreibtisch eines Staatsanwaltes in Venedig, aber auch sonst überall in Italien, bei dem einen geringfügig mehr bei dem anderen geringfügig weniger, 2000 Fälle auf dem Schreibtisch, die er zu behandeln hat. Eine absurde Situation. Keiner kann so viele Fälle behandeln. Die Anzahl unserer Staatsanwälte und Richter ist auf dem Stand von vor 30 Jahren, doch die Anzahl der Delikte hat sich ungeheuer erhöht. Es gibt keine Mitarbeiter, keine Instrumente und Mittel, um diesen Zustand abzuschaffen. Wie kann man angesichts einer derartigen Situation von einem befriedigend funktionierenden Justizsystem sprechen?“

Felice Casson hat sich einiges von der Seele zu reden, denn das Verhältnis zwischen Justiz und Politik in Italien ist gestört.

 

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