Beispiel  Justiz:

spanien

Spanien hat die Gewaltenteilung in der Verfassung festgeschrieben und durch einen organisatorisch dreigliedrigen Staatsaufbau in der Praxis installiert.

Die spanische Regierung hat keine Macht über die Richter: Sie hat keinen Einfluss auf ihre Auswahl und Ernennung, steuert nicht ihre Karrieren und übt keine Dienstaufsicht über sie aus. Dies ist Sache des von der Regierung unabhängigen Generalrats der rechtsprechenden Gewalt.

 

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deutschland

Deutschland hat die Gewaltenteilung im Grundgesetz und in den Verfassungen aller Bundesländer festgeschrieben, jedoch nirgendwo durch einen organisatorisch dreigliedrigen Staatsaufbau in der Praxis installiert.

Die deutschen Regierungen haben Macht über die Richter: Die Justizminister haben Einfluss auf ihre Auswahl und Ernennung, legen die Maßstäbe fest für ihre Beurteilung in Dienstzeugnissen, steuern ihre Karrieren und üben die Dienstaufsicht über sie aus. Theodor Eschenburg: Dadurch, daß sie [die Regierung], wenn auch innerhalb gesetzlicher Schranken, über das Personal verfügt, das die Staatsapparatur bedient, hat sie ein sehr wirkungsvolles Führungsmittel in der Hand. Sie kann belohnen und die Belohnung versagen. Wer befördert, befiehlt! 

Nicht nur die deutschen Richter unterstehen der Dienstaufsicht der Regierungen. Auch die  die Staatsanwälte unterstehen der Dienstaufsicht eines Regierungsmitglieds (des Justizministers). Dieser kann ihnen in jedem Einzelfall die Weisung erteilen, eine Strafverfolgung einzuleiten oder auf sie zu verzichten.

 

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In Italien sind auch die Staatsanwälte der Kontrolle der Regierung entzogen.

 

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