Die deutsche Judikative ist ein staatsorganisatorischer Bestandteil der Exekutive. Die Justizminister arbeiten in Bund und Ländern unter dem Dach einer Regierung, ihren Mehrheitsentscheidungen ausgesetzt und zur Regierungsloyalität verpflichtet.

 

Die deutsche Gewaltenteilung steht de jure (Art 20 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz) auf drei Beinen. De facto verharrt sie seit dem 19. Jahrhundert auf zwei Beinen.